Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2017: Pranger für Auto­fahrer ent­schärft / Sieg­aue-Ver­ge­wal­tiger ver­ur­teilt / Aser­baid­schan soll Urteil umsetzen

20.10.2017

Das OVG Münster schützt Autofahrer vor Bloßstellung im Internet. Außerdem in der Presseschau: LG Bonn verurteilt Vergewaltiger, OVG Berlin lehnt Jungenquote ab, Europarat macht Druck zur Umsetzung von EGMR-Entscheidung.

Thema des Tages

OVG NRW zu Verkehrspranger: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Anordnung der Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen gebilligt, mit der das Portal www.fahrerbewertung.de entschärft werden soll. Auf dieser Webseite kann jeder einen Autofahrer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens bewerten und auch entsprechende Bewertungen einsehen. Dies solle Autofahrer zur Selbstreflexion anhalten. Die Datenschutzbeauftragte forderte jedoch eine Umgestaltung des Portals. Nur der Kfz-Halter solle die zu seinem Fahrzeug abgegebenen Bewertungen einsehen können, nicht jeder Interessierte. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen billigte die Anordnung. Schließlich seien missbräuchlich falsche Bewertungen zu erwarten, diese könnnten zu Reputationsschäden führen. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Reiner Burger) und lto.de.

Rechtspolitik

E-Privacy: Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat mit knapper Mehrheit seine Position zum Kommissionsvorschlag für eine E-Privacy-Verordnung festgelegt. Dabei haben sich datenschutz- und privacy-freundliche Positionen gegen die Interessen der Werbewirtschaft durchgesetzt, beschreibt netzpolitik.org (Ingo Dachwitz). Die Reform soll zum Beispiel regeln, wann Kommunikationsdaten ohne Zustimmung der Nutzer kommerziell verwertet werden dürfen. Die noch ausstehende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist dann Grundlage für den sogenannten Trilog mit Rat und Kommission.

StVO: spiegel.de gibt einen Überblick über Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die jetzt in Kraft traten. So wurden Bußgelder für den Handy-Gebrauch am Steuer erhöht, ebenso für Autofahrer, die im Stau keine Rettungsgasse bilden. Autofahrer dürfen künftig zudem ihr Gesicht nicht mehr verdecken oder verhüllen.

Geldanlagen: Ab dem kommenden Jahr müssen Banken die Beratung von Kunden über Geldanlagen aufzeichnen und die Aufnahmen den Kunden auf Wunsch aushändigen. So soll sichergestellt werden, dass Kunden über die Risiken ausreichend aufgeklärt werden. Die von der SZ (Markus Zydra) vorgestellten Änderungen setzen die EU-Wertpapier-Richtlinie "Markets in Financial Instruments Directive II" (MiFID-II) um. Ein weiteres Ziel ist Transparenz bei Kosten und Provisionen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2017: Pranger für Autofahrer entschärft / Siegaue-Vergewaltiger verurteilt / Aserbaidschan soll Urteil umsetzen . In: Legal Tribune Online, 20.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25137/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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