Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2013: Fünf Jahre NSU-Prozess? - Gericht gegen Zwischenlager - Rasanter Rollstuhl

20.06.2013

Weitere Themen - Justiz

LVerfG SH - SSW: Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein verhandelte über die Frage, ob die von der Fünf-Prozent-Hürde befreite Partei der dänischen Minderheit, SSW, damit unzulässig privilegiert wurde. Der SSW ist erstmals an einer im Land regierenden Koalition beteiligt, die ohne die SSW-Stimmen nicht zustande gekommen wäre. Das Urteil soll nach der Sommerpause fallen, berichtet die FAZ (Frank Pergande).

BSG zu Verbrechen auf dem Arbeitsweg: Eine Vergewaltigung durch den Ex-Freund gilt auch dann nicht als Arbeitsunfall, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit stattfand. Hier habe sich nicht das spezifische Risiko des Arbeitswegs realisiert, entschied das Bundessozialgericht laut lto.de.

BFH zur Besteuerung von Rodelbahnen: Eine schienengebundene Rodelbahn im Schwarzwald muss den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlen und nicht den reduzierten Satz für Personenbeförderung, entschied der Bundesfinanzhof laut spiegel.de. Es handele sich eher um eine Vermietung von Rodelschlitten als um eine Beförderungsleistung.

OVG Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel: Das Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstäbe am AKW Brunsbüttel ist nicht ordnungsgemäß genehmigt worden. Das zuständige Amt für Strahlenschutz habe nicht ausreichend die Gefahren eines Flugzeugabsturzes oder eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen geprüft. Es berichten u.a. die SZ (Michael Bauchmüller/Charlotte Frank) und die taz (Esther Geißlinger).

OLG Schleswig zu Fahrradhelmen: Nun greift auch die SZ (Melanie Staudinger) die Diskussion um ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig auf. Danach muss eine kopfverletzte Radfahrerin zwanzig Prozent der Arztkosten selbst tragen, weil sie ohne Helm fuhr. Es kommen überwiegend Kritiker des Urteils zu Wort. Die Radfahrerin hat inzwischen Revision zum BGH eingelegt.

LG Hannover – Porsche-Übernahme: Die SZ (Kristina Läsker) schildert eine neue Schadensersatzklage gegen Porsche im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht bei VW. Porsche habe hier eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, so die Kläger. Das Landgericht Braunschweig habe die Klage daher an die Kartellkammer des Landgerichts Hannover verwiesen. Der Artikel gibt auch einen Überblick über die übrigen mit der Übernahme zusammenhängenden Zivil- und Strafprozesse.

LG Köln – Sal.-Oppenheim-Strafverfahren: Zum zweiten Mal beginnt am Donnerstag der Strafprozess gegen Ex-Manager des Bankhauses Sal. Oppenheim. Der erste Anlauf scheiterte im Februar an der fehlerhaften Bestellung eines Ersatzschöffen. Im zweiten Anlauf wurde der Prozessstoff erweitert. Neben den bisher angeklagten Immobiliendeals soll es diesmal auch um einen riskanten Großkredit an die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gehen. Es sind 86 Verhandlungstage angesetzt, berichtet die SZ (Caspar Dohmen/Uwe Ritzer).

StA Braunschweig – Anklage gegen Organtransplanteur: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen einen Göttinger Arzt, der an Manipulationen bei der Auswahl geeigneter Organempfänger beteiligt war, Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Das berichtset die taz (Heike Haarhoff). Durch die Manipulation zugunsten eigener Patienten seien möglicherweise andere Patienten, die leer ausgingen, gestorben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2013: Fünf Jahre NSU-Prozess? - Gericht gegen Zwischenlager - Rasanter Rollstuhl . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8965/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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