Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht

20.05.2014

Der Mordparagraf stammt aus dem Jahr 1941, jetzt soll er reformiert werden. Außerdem in der Presseschau: Google und kein Ende, asymmetrische Entscheidungsanreize im Sorgerecht, Banker auf Hamburger Anklagebänken, Halbzeit im Mladic-Verfahren, USA, China und die Cyber-Spionage, europäische Mythen im Fakten-Check und neue Warnhinweise.

Thema des Tages

Reform der §§ 211 f. StGB: Am Dienstag tritt im Bundesjustizministerium zum ersten Mal eine Kommission aus Strafrechtswissenschaftlern und Strafrechtspraktikern zusammen, um über eine Reform der geltenden Rechtslage zu den Tötungsdelikten zu beraten. In seiner jetzigen Fassung stammt der § 211 StGB bis auf die Strafdrohung aus dem Jahr 1941, ihn zeichnet damit ein "braune Schleimspur" aus, zitiert die SZ (Heribert Prantl) den Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer. Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich für eine Reform eingesetzt, die nun durch Mitabeit von Rechtsprofessoren und Praktikern aus Anwaltschaft, Justiz und Polizei vorangetrieben werden solle. Neben der Beschreibung eines Tätertypus und der hierzu verwendeten, problematischen Vokabeln der Strafnorm stehe auch das Problem des absoluten Strafausspruchs auf dem Prüfstand. Wie die weithin bekannten Fälle Haustyrannen- und Onkelmord belegt hätten, sei die lebenslängliche Haftstrafe nicht in jedem Mordfall schuldangemessen. Ein Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins sehe daher einen Grundtatbestand des Totschlages und abgestufte Strafen bis zum Lebenslänglich vor.

Rechtspolitik

Google: Das Feuilleton der FAZ (Evgeny Morozov) befasst sich mit einer Äußerung des Google-Chefs Eric Schmidt, der nach dem gegen seine Firma gerichteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs von einem Konflikt zwischen dem "Recht auf Vergessenwerden und dem Recht auf Wissen" gesprochen hatte. Der Beitrag identifiziert das letztgenannte Recht als vor allem für "Banken und Versicherungen" interessant, denn für diese Institutionen wären "alle Daten Kreditdaten." Googles Modell sei demgegenüber "nicht so furchtbar anders," betroffenen Bürgern müsse daher mit dem "Recht auf Vergessenwerden" die Möglichkeit gegeben werden, "die Dinge selbst in die Hand zu nehmen".

Bundesinnenmister Thomas de Maizére (CDU) quittierte das Urteil "mit einem inneren Schmunzeln". Er habe sich schon während seiner Amtszeit für ein "Recht auf Vergessen" ausgesprochen, zitiert ihn die Welt (M. Bewarder/U. Clauß/J. Gaugele). Nun müsse eine europäische Datenschutzgrundverordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen.

Rente: Die Regierungskoalition hat sich auf eine Neuregelung verständigt, derzufolge Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten können. Heribert Prantl (SZ) begrüßt dies als "Selbstbestimmung im Alter". Der Staat sei "nicht der "Vormund seiner Bürger" und könne angesichts unterschiedlicher Lebens- und Erwerbsverläufe eine starre Altersgrenze nicht allgemeingültig bestimmen.

Länderfinanzausgleich: Vor dem Hintergrund der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage der Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich setzt sich der Ministerpräsident Sachsens, Stanislaw Tillich (CDU), in einem Gastbeitrag für die FAZ mit den Ursachen der mangelhaften Finanzausstattung der Nehmerländer auseinander. Der Autor sieht diese in der ungerechten Verteilung des Steueraufkommens. Föderale Unterschiede in der Steuerkraft würden durch die progressive Einkommensteuer zusätzlich verstärkt.

Verfassungsrichterin: Der Wahlausschuss des Bundestages wird aller Voraussicht nach am Mittwoch die Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg, Doris König, zur Richterin am Bundesverfassungsgericht wählen, meldet die taz (Christian Rath). Die Völkerrechtlerin tritt die Nachfolge von Gertrude Lübbe-Wolff an. Sie wurde von der SPD vorgeschlagen.

Medienrecht: Über Bestrebungen zu einer umfassenden Reform des Medienrechts schreibt die taz (Wilfried Urbe). Derzeit würden an einem im Sommer vorliegenden Gutachten zu einem neuen Medienstaatsvertrag gearbeitet. Besonders reformbedürftig erscheine die bisherige Trennung von Internet- und Fernsehangeboten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 20.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12024/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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