Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht

20.05.2014

Justiz

BVerfG zu Sorgerecht: In seiner Kolumne verweist Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) auf mehrere Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, nach denen auch der vorläufige Entzug des Sorgerechts als irreversibler Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern und das Recht der Kinder, nicht von ihren Eltern getrennt zu werden, nur bei massiven und gegenwärtigen Gefährdungen für das Kind in Betracht kommt. Gleichwohl seien nach dem Autor "asymmetrische Entscheidungsanreize" für zuständige Jugendamts-Mitarbeiter und Richter beachtlich. Angesichts des enormen öffentlichen Drucks wolle niemand den "nächsten Fall Kevin" verantworten und bevorzuge deshalb sicherlich die Aufhebung "in Karlsruhe".

OLG München – NSU-Prozess: Im vor dem Oberlandesgericht München laufenden Verfahren gegen Beate Zschäpe wurde ein Zeuge vernommen, der dem Trio Hilfe nach dessen Untertauchen zukommen ließ. Spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet.

LSG zu Hartz IV: Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat das Konzept der Landeshauptstadt Kiel zur Berechnung von Mietobergrenzen für die Empfänger von Hartz IV im Grundsatz gebilligt. Nach der Muster-Entscheidung müssten die Jobcenter für einen Einpersonenhaushalt monatlich lediglich 4,50 Euro mehr bezahlen, meldet lto.de.

LG Hamburg – Wölbern: Über den Prozessauftakt im Untreue-Verfahren gegen den früheren Chef der Firma Wölbern Invest vor dem Landgericht Hamburg berichten SZ (Christoph Giesen/Marc Widmann) und spiegel.de (Christoph Rottwilm). Der Angeklagte soll fast 150 Millionen Euro aus geschlossenen Immobilienfonds seiner Firma abgezweigt haben, zum einen um Fehlbeträge in anderen Fonds zu decken, zum anderen für private Zwecke. Seine Verteidiger haben nun für den Dienstag eine allgemeine Erklärung angekündigt. Der Angeklagte befindet sich seit dem letzten September in Untersuchungshaft.

LG Hamburg – HSH Nordbank: Vor dem Landgericht Hamburg muss sich der komplette frühere Vorstand der HSH Nordbank wegen schwerer Untreue durch ein 2007 abgeschlossenes Kreislaufgeschäft in Milliardenhöhe verantworten. Während die meisten der Angeklagten bereits im März in persönlichen Erklärungen die mit dem Geschäft verbundenen Risiken als "vertretbar" bezeichneten, stritt der Ex-Vorstandschef Dirk Nonnenmacher nach dem Bericht des Handelsblatts (Dani Parthum) nun eine Mitwirkung an der Transaktion ab. Seine Unterschrift habe lediglich seine Kenntnisnahme zum Ausdruck gebracht.

LG Essen – Thomas Middelhoff: Das Handelsblatt (Christoph Schlautmann) schreibt über das Verfahren gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vor dem Landgericht Essen. Der wegen Untreue Angeklagte habe erklärt, die ihm zur Last gelegten privaten Charterflüge nur auf Drängen der Mehrheitsaktionärin Madeleine Schickedanz unternommen zu haben. Nachdem es auf einem von ihm genutzten Linienflug zu einer Bombendrohung gekommen sei, habe ihm Schickedanz faktisch verboten, noch öffentlich zu fliegen. In der Mittagspause der Verhandlung übergab eine Gerichtsvollzieherin dem Manager eine von einem Insolvenzverwalter stammende Forderung über knapp 3,5 Millionen Euro. Die Forderung betreffe Bonus-Zahlungen aus der Zeit als Arcandor-Chef, schreibt die Zeitung (Sönke Iwersen) in einem weiteren Beitrag.

AnwG Düsseldorf zu Zustellung: In der vergangenen Woche entschied das Anwaltsgericht Düsseldorf, dass auch die Berufspflicht einen Anwalt nicht zur Entgegennahme formaler Zustellungen des Gegenanwalts entgegen der Weisungen des eigenen Mandanten verpflichtet. In einem Gastbeitrag für lawblog.de erklärt Christian Franz, der das Verfahren durch eine Selbstanzeige in Gang gebracht hatte, die Rechtslage und fordert, die wirksame Vollziehung einer Zustellung "an einen objektiven Akt zu knüpfen, der außerhalb der Einflusssphäre des Schuldners liegt".

StA Berlin zu NPD-Wahlplakat: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die NPD wegen Volksverhetzung eingestellt. Der Wahl-Slogan "Geld für die Oma statt für Sinti & Roma" stelle sich "zwar als geschmacklos, jedoch nicht als strafrechtlich relevant dar," zitiert die taz-Berlin (Markus Mayr) aus dem Einstellungsbescheid und stellt auch die Anzeigenstellerin vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 20.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12024/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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