Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht

20.05.2014

Recht in der Welt

IStGH – Kriegsverbrechen: Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs hat ein Vorermittlungsverfahren gegen britische Soldaten wegen mutmaßlicher Misshandlungen irakischer Gefangener eingeleitet. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Heinze erklärt für lto.de den Fall und den Unterschied zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren. Letzteres könne nur bei einem unwahrscheinlichen Nachweis nicht ausreichender innerbritischer Ermittlungen eingeleitet werden. Bei einem begrenzten Budget müsse sich das Gericht jedoch ohnehin darauf beschränken, Zeichen gegen schwerste völkerrechtliche Verbrechen zu setzen. Diese Funktion sei durch die aktuellen Vorermittlungen erfüllt.

ICTY – Ratko Mladic: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über das Verfahren gegen Ratko Mladic vor dem UN-Tribunal für das frühere Jugoslawien. Dort beginnt nun die "zweite Halbzeit," in der die Verteidigung das Wort hat und ihre Zeugen präsentiert. Den Beginn machte ein Offizier aus der Truppe des Angeklagten. Durch Karten habe der Zeuge nachweisen wollen, dass der Mladic zur Last gelegte Beschuss einer Schule in Sarajevo nicht von dessen Einheit verübt werden konnte.

USA – Richterin Sotomayor: Auch Juliane Mendelsohn (verfassungsblog.de) stellt Sonia Sotomayor, Richterin am Supreme Court der USA, anlässlich der Vorstellung ihrer nun in Deutsch vorliegenden Biographie vor. Der Beitrag kontrastiert das Wirken der Richterin mit jenem von Clarence Thomas, dem anderen nicht-weißen Richter am höchsten Gericht der USA.

USA/China – Cyber-Spionage: Vor einem Gericht in Pittsburgh/USA sind Angehörige einer chinesischen Militäreinheit wegen Spionage angeklagt worden. Die Angeklagten sollen versucht haben, amerikanische Unternehmen auszuspionieren. Der Bericht der SZ (Nicolas Richter) gibt den Justizminister des Landes, Eric Holder, mit der Aussage wieder, dass die USA nun zum ersten Mal "gegen staatliche Akteure strafrechtliche Vorwürfe" wegen Cyber-Spionage erheben würden. Nach dem Bericht der FAZ (Patrick Welter) haben die Anklagen "weitgehend symbolischen Charakter". China würde die Angeklagten nicht ausliefern. Die Volksrepublik solle jedoch zur Einstellung von Industriespionage bewegt werden und dazu, "geistiges Eigentum besser zu achten".

Sonstiges

Europa: Die Europäische Union gilt gemeinhin als regulierungswütige Überbehörde. Das einige der hierfür angeführten Fälle auf unzutreffenden Informationen beruhen, belegt die taz (Jost Maurin) mit Beispielen. So habe sich die Kommission trotz Forderungen von Branchenverbänden und Gewerkschaften bislang tatsächlich geweigert, die Rutschfestigkeit der Fußböden in Friseursalons zu regeln. Auch zeit.de (Claus Hecking) bietet einen "EU-Mythen-Check".

Edward Snowden: Die taz (Johannes Gernert) befragt den ehemaligen technischen Direktor der NSA, William Binnen, zu den Möglichkeiten des Whistleblowers Edward Snowden, vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss auszusagen, dessen Gefahren bei einem Aufenthalt in Deutschland, den Aussichten auf einen fairen Prozess in den USA und aktuellen Spionage-Tätigkeiten des Geheimdienstes.

BND-Überwachung: Ein von Rechtsprofessor Matthias Bäcker für den NSA-Untersuchungsausschuss angefertigtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass nach der geltenden Rechtslage der Bundesnachrichtendienst berechtigt sein könnte, den Internet-Verkehr von und nach Deutschland nahezu vollständig mitzuschneiden. Dies berichtet netzpolitik.org (Ulf Buermeyer) anhand einer vorab vorliegenden Stellungnahme.

Verbraucherrechte-Richtlinie: Im kommenden Monat tritt eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie mit zahlreichen für die Betreiber von Online-Shops relevanten Änderungen in Kraft. Thomas Stadler (internet-law.de) fasst die Neuerungen bei den Informationspflichten zusammen.

Das Letzte zum Schluss

Warnhinweise: Der Versuch, politisch unkorrekte Inhalte zu ächten, treibt gerade in den USA mitunter seltsame Blüten. Auch der jetzigen Diskussion an Universitäten des Landes, Studienausgaben von Literaturklassikern mit Warnhinweisen zu versehen, dürfte Häme gewiss sein. Dabei stützt sich die Argumentation auf durchaus beachtliche, medizinische Befunde: Darstellungen von Selbstmorden, rassistischen Diskriminierungen oder sexueller Gewalt können als sogenannte "Trigger" zur Gefährdung der psychischen Gesundheit führen. In einem Kommentar weist Wieland Freund (Welt) zudem auf ein historisches Vorbild hin. Im ausgehenden 18. Jahrhundert untersagte der Leipziger Stadtrat die Verbreitung des Goetheschen "Werther," weil der "eine Empfehlung des Selbst Mordes" enthalte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2014: Reform des § 211 StGB - Banker auf der Anklagebank - Cyber-Spionage vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 20.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12024/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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