Die juristische Presseschau vom 19. September 2017: Unter­las­sene Hil­fe­leis­tung bestraft / Unab­hän­gig­keit durch Refe­rendum / Redak­ti­on für Rechts­sprache

19.09.2017

Justiz

OLG Hamm zu Radwegnutzung: Ein Fahrradfahrer, der einen Radweg auf der falschen, weil entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung liegenden Richtung nutzt, behält gegenüber aus untergeordneten Straßen kommendem Verkehr zwar das Vorfahrtsrecht. Ihm kann aber bei einem Unfall ein Mitverschulden zur Last gelegt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm Anfang August. Rechtsanwalt Andreas Schwartmann (ra-schwartmann.de) berichtet.

LG Köln – Josef Esch: In einem "Lehrstück über den kölschen Klüngel" muss sich der Immobilienunternehmer Josef Esch ab dem heutigen Dienstag vor dem Landgericht Köln u.a. wegen Bestechung verantworten. Kern der auf 623 Seiten Anklageschrift zusammengefassten Vorwürfe seien geschäftliche Vorgänge um das geplante Studiogelände "Coloneum", erklärt das Hbl (Volker Votsmeier). Wegen der Komplexität des Falls habe das Gericht auf eine Pressemitteilung verzichtet. Neben Esch sind auch zwei Sparkassen-Manager angeklagt.

LG Bochum – Werner Mauss: Statt des im Steuerprozess gegen den vermeintlichen Geheimagenten Werner Mauss geplanten Plädoyers der Verteidigung präsentierte der Angeklagte dem Landgericht Bochum Einzelheiten zu Kosten vermeintlicher nachrichtendienstlicher Einsätze. Diese sollen nach Einlassung des Angeklagten aus einem Geheimfonds bezahlt worden sein, für den er keine Steuern habe entrichten müssen. Ein Urteil ist für den kommenden Montag geplant. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und SZ (Ralf Wiegand).

LG Augsburg – Linus Förster: Der frühere bayerische Landtagsabgeordnete Linus Förster (SPD) hat zu Beginn des gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Augsburg geführten Verfahrens die Darlegungen der Anklageschrift größtenteils eingeräumt. Die Berichte von SZ (Christian Rost) und taz (Dominik Baur) gehen davon aus, dass der frühere Politiker eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten hat.

AG Leipzig zu Justizminister-Anschlag: Im Prozess zum Anschlag auf die Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) ist ein vorbestrafter Angeklagter vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Ein zweiter Angeklagter wurde freigesprochen, meldet die FAZ (Stefan Locke). Der mit Pflastersteinen unternommene Anschlag habe nach Feststellungen des Gerichts einer benachbarten Wohngemeinschaft von Personen aus der linken Szene gegolten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2017: Unterlassene Hilfeleistung bestraft / Unabhängigkeit durch Referendum / Redaktion für Rechtssprache . In: Legal Tribune Online, 19.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24579/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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