Die juristische Presseschau vom 19. März 2013: NPD-Verbot ohne Regierung - OLG zu Raubkunst - Anklage wegen SachsenLB

19.03.2013

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EGMR zu Präsidentenbeleidigung: Die Verurteilung wegen Beleidigung des Präsidenten der französischen Republik verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Art. 10 EMRK. Über die Entscheidung und die Hintergründe des Falls berichtet Thomas Stadler (internet-law). Zu der nun aufgehobenen Verurteilung habe ein Transparent geführt, auf dem der frühere Präsident Sarkozy als armer Idiot bezeichnet wurde. Die Besonderheit war aber, dass diese Äußerung von Sarkozy selbst stammte: Dieser habe zuvor einen Landwirt, der sich auf einer Veranstaltung weigerte, ihm die Hand zu geben, als armen Idioten bezeichnet. Das Gericht führte bei seiner Entscheidung aus, dass der satirische Ansatz der Kritik besonderen Schutz genieße.

Bundesanwaltschaft übernimmt: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen die in der vergangenen Woche festgenommenen Salafisten, die einen Anschlag auf den Chef der "Pro NRW"-Partei geplant haben sollen, von der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommen. Dies berichtet die FAZ (Reiner Burger). Nach Mitteilung des Generalbundesanwalts hätten die bisherigen Ermittlungen zureichende Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dass die Festgenommenen "eine inländische terroristische Vereinigung radikal-islamistischer Prägung gebildet" hätten. Auch die SZ (Hans Leyendecker) berichtet. 

BGH zu Garantiebegriff: Udo Vetter bespricht im lawblog eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur kaufrechtlichen Gewährleistung. Bei Verträgen zwischen Verbrauchern sei unabhängig von den im Vertrag gewählten Formulierungen eine "verständige Würdigung" des von den Beteiligten wirklich Gewollten zu unternehmen. Der Autor begrüßt das Urteil, denn: "Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie verstehen mitunter nicht mal Juristen." 

OLG München zu Raubkunst: Der Großteil einer vor 15 Jahren in München sichergestellten Sammlung von wertvollen Kunstgegenständen gelangt nach Zypern zurück, nachdem das Oberlandesgericht München die vom Besitzer hiergegen eingelegte Berufung weitgehend zurückgewiesen hat. Dies meldet lto.de. Auch die SZ (Tim Neshitov) berichtet im Feuilleton über die "skurrile juristische Hängepartie." Die teils aus frühchristlicher Zeit stammenden Kunstschätze seien während der türkischen Besatzung Nord-Zyperns gestohlen worden. Zu ihrer Auffindung habe maßgeblich ein geläuterter Kunstdieb beigetragen, der als Scheinkäufer eingesetzt worden sei. Die zypriotische Generalkonsulin in Den Haag, die seit den 1980er Jahren europaweit um die Rückgabe gestohlener Kunstgegenstände kämpfe, kritisiere derweil auch nach der Entscheidung die Gesetzeslage in vielen EU-Ländern. Im Widerspruch zu Erklärungen der Unesco begünstige diese die Interessen von Sammlern und Auktionshäusern, während Zypern die Rückgabe von geschätzten 20.000 Kunstwerken erwarte. 

Mollath – Wiederaufnahme: Im Fall des nach wie vor in der geschlossenen Psychatrie einsitzenden Gustl Mollath hat nun auch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, meldet die SZ (Olaf Przybilla) in ihrem Bayern-Teil. Der Antrag verfolge das Ziel, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen sowie den Beweiswert einer Urkunde, mutmaßlich des ärztlichen Attests zu den Verletzungen der früheren Ehefrau Mollaths, zu überprüfen. 

LG Düsseldorf – Jobcenter-Mord: Vor dem Landgericht Düsseldorf findet der Mordprozess wegen der Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss statt. Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet ausführlich im Rahmen einer Seite-Drei-Reportage.  

AG Dresden – Prozess gegen Jugendpfarrer verschoben: Der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden wegen Vorfällen bei Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Jahr 2011 ist auf Anfang April verschoben worden. Dies meldet die SZ (cop). Der Verteidiger des Angeklagten habe vor Prozessbeginn bei Einsichtnahme in Originalakten des Gerichts nach Anklageerhebung entstandene Unterlagen entdeckt. Die erbetene Stellungnahme des Gerichts habe kurzfristig nicht erfolgen können.

StA Leipzig zu SachsenLB: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Landesbank Sachsen erhoben. Sie wirft den Bankern vor, vorsätzlich die Risiken hochkomplexer Finanzgeschäfte missachtet zu haben, schreibt die SZ (Hans Leyendecker / Klaus Ott) in ihrem Wirtschafts-Teil. Die Anklage wegen Untreue könne "Geschichte machen." In bisherigen Verfahren seien "Nebenschauplätze" der Bankenkrise behandelt worden, nun ginge es um "den Kern des Desasters, das Zocken mit toxischen Papieren." Bemerkenswert sei auch die Entstehung der Anklageschrift. Diese stütze sich im Wesentlichen auf das Gutachten einer renommierten Kanzlei und einer Wirtschaftsprüfungsagentur, nach den Worten der beteiligten Verteidiger ein Umstand, der "einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte" sei.    

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. März 2013: NPD-Verbot ohne Regierung - OLG zu Raubkunst - Anklage wegen SachsenLB . In: Legal Tribune Online, 19.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8353/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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