Die juristische Presseschau vom 19. März 2013: NPD-Verbot ohne Regierung - OLG zu Raubkunst - Anklage wegen SachsenLB

19.03.2013

Die Bundesregierung nimmt den Antrag des Bundesrates, die NPD durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, mit Respekt zur Kenntnis, schließt sich ihm aber nicht an. Außerdem in der heutigen Presseschau: Die Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen gegen Salafisten, OLG München zu Raubkunst, neue Anklage wegen SachsenLB und ein spektakulärer Ausbruch.

NPD-Verbot: Der im Dezember gefasste Beschluss des Bundesrates, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen, wird nicht durch einen eigenen Antrag der Bundesregierung unterstützt. Ein entsprechender Beschluss soll bei der Kabinettssitzung am Mittwoch fallen.

Nach dem Bericht der SZ (Robert Rossmann) seien für die Entscheidung im wesentlichen die Minister der FDP verantwortlich, die Zweifel an den Erfolgsaussichten des Verbotsantrags hegten und sich auf die politische Bekämpfung der NPD konzentrieren wollten. Die Regierung nehme den Antrag des Bundesrates "mit Respekt zur Kenntnis" und sichere auch die fortgesetzte Unterstützungsarbeit von Bundesbehörden zu.

In seinem gesonderten Kommentar bemerkt Robert Rossmann (SZ), dass es die Regierung "ehre", sich trotz der Gefahr einer wahlkampfbedingten Instrumentalisierung des Themas so entschieden zu haben. "Ein Antrag reicht." Auch Reinhard Müller kommentiert in der FAZ wohlwollend. Angesichts unsicherer Erfolgsaussichten sei die Entscheidung "keine Schande", denn "wer nach Karlsruhe zieht, ist für ein mögliches Scheitern verantwortlich." Anders dagegen Klaus Hillenbrand im Leitartikel der taz. Auch wenn das Verbotsverfahren mit Risiken verbunden sei, nicht zuletzt weil "die europäische Justiz" das Verbot wieder aufheben könnte, müsse es durchgeführt werden – um dem "Skandal" der staatlichen Finanzierung von Rechtsradikalen ein Ende zu bereiten.    

Weitere Themen – Rechtspolitik

Honoraranlageberatungsgesetz: Das Handelsblatt (Frank M. Drost) berichtet über die parlamentarische Anhörung zu einem von der Bundesregierung geplanten Honoraranlageberatungsgesetz. Das Vorhaben solle beim Verkauf von Finanzprodukten unabhängige Honorarberater gegenüber Bankberatern stärken, für die oftmals die eigene Provision im Vordergrund stehe. Kritiker bemängelten u.a. die Beschränkung auf Investmentprodukte.

Prostitutionsgesetz in Bremen: Kai von Appen kritisiert in einem Kommentar in der taz-nord das vom Bremer Senat geplante Landesprostitutionsgesetz scharf. Zwar sei der postulierte Gesetzeszweck – die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution - des bundesweit einzigartigen Vorhabens "löblich." Bei genauerer Betrachtung ergebe sich jedoch "ein lupenreines Polizeigesetz gegen Prostitution", mit dem die "Sexarbeit einer repressiven Kontrolle" unterzogen werden solle.

Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen: Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle stellt auf lto.de

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. März 2013: NPD-Verbot ohne Regierung - OLG zu Raubkunst - Anklage wegen SachsenLB . In: Legal Tribune Online, 19.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8353/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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