Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2013: BVerfG billigt Kohle-Enteignungen – BVerwG zu Haarlänge bei Soldaten – BGH moniert teuren Kontoauszug

18.12.2013

Justiz

BVerwG zu Soldatenhaaren: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut zeit.de entschieden, dass der "Haarerlass" der Bundeswehr rechtmäßig ist. Danach müssen bei männlichen Soldaten das Haar "am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind". Die Beschwerde eines Wehrpflichtigen blieb damit erfolglos. Dass Soldatinnen dagegen lange Haare tragen dürften, sei unter dem Aspekt der Frauenförderung zulässig. Auch lawblog.de (Udo Vetter) und die FAZ (Friedrich Schmidt) berichten.

BGH zu Kosten von Kontoauszügen: Wenn eine Bank für die Nacherstellung eines alten Kontoauszuges 15 Euro verlangt, ist das zu teuer. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, berichtet die Welt (Anne Kunz). Konkret betroffen war die Commerzbank.

ArbG Trier zu Abmahnungen durch Arbeitnehmer: Das Arbeitsgericht Trier hat entschieden, dass an eine außerordentliche fristlose Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gleich hohe Anforderungen zu stellen sind, so dass auch ein Arbeitnehmer grundsätzlich vorher abmahnen müsse. Konkret sei es, so blog.beck.de (Christian Rolfs) um die fristlose Kündigung durch eine Auszubildende gegangen, deren Arbeitgeber im Zahlungsrückstand gewesen sei.

Porno-Abmahnungen - Interview mit Urmann: zeit.de (Kai Biermann) spricht mit Rechtsanwalt Thomas Urmann, dessen Kanzlei tausende Abmahnungen an "Redtube"-Nutzer verschickte, über das Abmahnwesen - " Im Endeffekt ist es relativ sinnlos und frustrierend, was wir tun" -, die Steuerungskraft des Instruments, die Kapitulation des Staates im Urheberrecht, wie er zum Mandat für "Redtube" gekommen ist und warum auch beim Streaming eine Vervielfältigung vorliegt. Die Vermutung, dem Landgericht Köln sei "da etwas untergeschoben worden", teilt Urmann nicht, es habe aus seiner Sicht aber auch kaum Bedeutung, da es kein Verwertungsverbot für die nun erlangten IP-Adressen gäbe und eine Haftung könne auch nicht an ihn herangetragen werden. Thema sind auch im Internet veröffentlichte angebliche Mandatsverträge Urmanns.

LG Hannover – Wulff: An diesem Donnerstag will das Landgericht Hannover im Korruptionsprozess gegen Christian Wulff eine Zwischenbilanz ziehen. welt.de (Ulrich Exner) beleuchtet den bisherigen Prozessverlauf aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Dass die bisher vernommenen Zeugen Wulff nicht belasten würden, sei nicht überraschend. Wer sich davon beeindrucken lasse, hätte die Anklage erst gar nicht zulassen brauchen. Im Falle eines Freispruchs werde die Staatsanwaltschaft eine Revision prüfen.

BGH-Rechtsprechung zu Insolvenzanfechtung: Der BGH-Richter Markus Gehrlein verteidigt in der FAZ umstrittene BGH-Urteile zur Insolvenzanfechtung. Dabei geht es um die Frage, wann ein Gläubiger Zahlungen des Schuldners, die er kurz vor der Insolvenz erhalten hat, zurückzahlen muss, um eine Gleichbehandlung der Gläubiger zu sichern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2013: BVerfG billigt Kohle-Enteignungen – BVerwG zu Haarlänge bei Soldaten – BGH moniert teuren Kontoauszug . In: Legal Tribune Online, 18.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10395/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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