Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2013: BVerfG legt Revision ein – E-Zigaretten vor Gericht – Ohne Radhelm Mitschuld

18.06.2013

Weitere Themen – Justiz

Fall Gustl Mollath – Beinahe-Entlassung: Der Fall Gustl Mollath ist um eine Kuriosität reicher: Wie die SZ im Bayern-Teil berichtet sei Mollath, hinsichtlich dessen Einweisung ein Wiederaufnahmeverfahren anhängig ist, am Montag aufgrund eines gefälschten Faxes beinahe irrtümlich aus der Psychiatrie entlassen worden. Auch zeit.de berichtet von der Beinahe-Entlassung.

Fall Gustl Mollath – Wiederaufnahme: Hinsichtlich der in der Begründung des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft im Vergleich zu ihrem Entwurf fehlenden Rechtsbeugungsvorwürfe fragt sich Thomas Stadler (internet-law.de), wer wohl den Staatsanwalt "zurückgepfiffen" habe.

StGH Bremen zu Atomtransportverbot: Hinsichtlich der Klage von CDU-Oppositionspolitikern gegen die Sperrung der Bremer Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen hat sich der Bremer Staatsgerichtshof für unzuständig erklärt. Die SZ (Ch. Frank/F. Obermaier) berichtet und erläutert den Hintergrund des Rechtsstreits. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne nur der Bund herbeiführen. Auch lto.de berichtet und zitiert aus dem Minderheitenvotum dreier Richter.

NSU – Ermittlungen wegen Nürnberger Rohrbombenanschlags: Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe nun offiziell Ermittlungen wegen eines 1999 missglückten Rohrbombenanschlags auf einen türkischen Kneipenwirt in Nürnberg eingeleitet. Der Anschlag sei erst durch die Aussage des Mitangeklagten Carsten S. mit dem NSU in Verbindung gebracht worden, erläutert die SZ (Annette Ramelsberger). Auch focus.de berichtet.

LG Frankfurt – E-Zigaretten-Prozess: Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Montag der Prozess gegen einen Vertreiber von E-Zigaretten begonnen. Angeklagt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verteidige sich der Online-Händler damit, dass E-Zigaretten kein Arzneimittel und auch kein Tabakprodukt und damit frei verkäuflich seien, so die FAZ (Helmut Schwan).

VG Trier zu Entlassung wegen JVA-Sex: Das Verwaltungsgericht Trier hat die Entlassung eines Justizvollzugsbeamten wegen einvernehmlichem Sex mit einer Gefangenen bestätigt. Es handele sich um eine "besonders gravierende Verfehlung" und Verletzung der Dienstpflichten, so das Gericht laut einer Meldung der taz.

BVerfG – EZB: Im Interview mit dem Handelsblatt (Dorit Heß) erklärt Clemens Fuest, Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und einer der vom Bundesverfassungsgericht im EZB-Verfahren gehörten Sachverständigen, dass er nicht erwarte, dass das Gericht versuchen werde, die EZB zu stoppen. Gleichzeitig habe die Diskussion über das Mandat der Zentralbank "allen genutzt".

In einem weiteren Artikel erläutert das Handelsblatt (Jens nchrath) die finanz- und geldpolitische Bedeutung des Verfahrens sowie die möglichen Folgen eines Urteils.

BayVerfGH zu kommunalem Stimmrecht für EU-Bürger: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat laut lto.de eine Klage gegen die bayerische Gemeindeordnung und das bayerische Wahlgesetz abgewiesen. Mehrere Privatpersonen hatten geklagt, weil die Gesetze EU-Ausländern mit Wohnsitz in Bayern die Teilnahme an kommunalen Bürgerbegehren und -entscheiden ermöglichten.

BGH – Vorlagebeschluss zu Youtube-Einbettung: Thomas Stadler (internet-law.de) bespricht und kritisiert den nun im Volltext verfügbaren Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zum Europäischen Gerichtshof betreffend die Urheberrechtsverletzungen durch die Einbettung von Youtube-Videos. Die Ansicht des BGH, im Verweis auf ein Video liege ein Zueigenmachen des Inhalts, sei eine "Uralt-Konstruktion" und gehe von falschen technischen Voraussetzungen aus.

BGH zu AG-Übernahme: Aktionäre haben im Fall der Übernahme von 30 Prozent der Aktien eines börsennotierten Unternehmens keinen individuellen Anspruch auf Abnahme ihrer Aktien durch den Erwerber. Zwar müsse dieser den übrigen Aktionären nach den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Angebot machen – unterlasse er dies, sei es aber Aufgabe der Bankenaufsicht BaFin einzuschreiten. Aus der Regelung ergebe sich kein Individualanspruch der übrigen Aktionäre, berichtet der Wirtschaftsrechtler Ulrich Noack auf dem Handelsblatt-Rechtsboard von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

BAG zu Urlaub nach dem Tod: Die Erben eines verstorbenen Mitarbeiters erwerben keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Mit diesem Urteil bestätige das Bundesarbeitsgericht laut blog.beck.de (Christian Rolfs) seine "neue Linie" im Urlaubsrecht.

OLG Schleswig-Holstein zu Fahrradhelmen: Wer sich als helmloser Radfahrer bei einem Verkehrsunfall eine Kopfverletzung zuzieht, die durch einen Fahrradhelm verhindert oder gemindert worden wäre, trägt eine Mitschuld. Das hat nach einer Meldung der taz das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

FG Köln zu EU-Auslandsverlusten: Finale Verluste eines Unternehmens im EU-Ausland müssen vom Finanzamt steuermindernd berücksichtigt werden. Das hat nach einer Meldung der Welt das Finanzgericht Köln entschieden. Es habe sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestützt.

StA München – Ermittlungen gegen Ulrich Enzensberger: Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das Wohnhaus des Münchner Richters Albert Weitl im Jahr 1970, der der linksradikalen Gruppierung "Tupamaros München" zugeschrieben wird, ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes mittlerweile auch gegen Ulrich Enzensberger, den Bruder des Schriftstellers Hans Magnus Enzensberger. Sollte es zu einem Prozess kommen, so könnte dabei "wie unter der Lupe" "ein Mikrokosmos des deutschen Linksradikalismus erkennbar werden", meint Lorenz Jäger im Feuilleton der FAZ.

Im Feuilleton der Welt findet sich ein ausführlicher Hintergrundartikel des Politologen Wolfgang Kraushaar, dessen im Februar erschienenes kontroverses Buch erst zu neuen Ermittlungen geführt hatte.

StA Frankfurt – Ermittlungen gegen Börsenhändler: Laut SZ hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen Bericht der Wirtschaftswoche bestätigt, wonach jene gegen Börsenhändler wegen der Manipulation von Aktienumsätzen ermittele. Hintergrund sei der Umstand, dass Aktienumsätze ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme einer Aktie in Indizes der Deutschen Börse seien. Während ein Verfahren gegen Strafzahlungen bereits eingestellt worden sei, sei ein weiteres Ermittlungsverfahren noch anhängig. Auch das Handelsblatt (Michael Brächer) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2013: BVerfG legt Revision ein – E-Zigaretten vor Gericht – Ohne Radhelm Mitschuld . In: Legal Tribune Online, 18.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8951/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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