Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2013: BVerfG legt Revision ein – E-Zigaretten vor Gericht – Ohne Radhelm Mitschuld

18.06.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Griechenland – Staatsrundfunk muss wieder senden: Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat am Montagabend im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass der seit einer knappen Woche geschlossene griechische Staatsrundfunk ERT "einstweilen" wieder auf Sendung gehen muss, bis über eine Neuordnung des staatlichen Rundfunks entschieden sei. Über die Entscheidung und die Auseinandersetzung um den Sender berichtet spiegel.de.

Niederlande – getöteter Linienrichter: Im niederländischen Lelystad hat ein Gericht sieben Angeklagte wegen ihres tödlichen Angriffs auf einen Linienrichter im Anschluss an ein Amateur-Fußballspiel zu "drastischen" Haftstrafen verurteilt. Wie die Welt (Tim Röhn) im Sport-Teil berichtet, erkannte das Gericht auf Körperverletzung mit Todesfolge und verhängte Strafen zwischen einem und sechs Jahren sowie in einem Fall wegen Körperverletzung 30 Tage Dauerarrest.

Türkei – Vorgehen gegen Rechtsanwälte: Über das drastische Vorgehen der türkischen Polizei und Justiz gegen Rechtsanwälte im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Istanbul und die Reaktionen der türkischen, deutschen sowie der Internationalen Anwaltskammer berichtet lto.de (Markus Sehl).

Sonstiges

NS-Mitarbeiter im BMJ: Im Feuilleton der FAZ (Björn Hayer) findet sich ein Interview mit dem Marburger Straf- und Völkerrechtler Christoph Safferling, der gemeinsam mit dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker die NS-Belastung des Bundesjustizministeriums aufarbeitet. Dabei erläutert der Wissenschaftler, dass er sich auf die Beeinflussung von Gesetzesvorlagen durch ehemalige NS-Juristen konzentriere. Prominentestes Beispiel sei das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968, das durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs zur Verjährung vieler NS-Taten geführt habe. Die Untersuchung habe zudem ergeben, dass noch Mitte der sechziger Jahre alle Abteilungsleiter im BMJ "in unterschiedlichen Graden" NS-belastet waren.

Zufallsprinzip im Wirtschaftsstrafrecht: Der Münchner Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsstrafrecht Klaus Volk erläutert in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt, warum vor allem im Wirtschaftsstrafrecht neben dem Schuld- auch das Zufallsprinzip gelte. Zwar komme es beim Tatbestand der Untreue eigentlich nicht auf einen schädigenden Erfolg an. Jedoch würde kein Staatsanwalt bei einem die Strafbarkeitsschwelle überschreitenden riskanten Geschäft, das am Ende zufällig gut ausgehe, Ermittlungen einleiten – es sei denn er wolle Gefahr laufen, "in die Psychiatrie eingewiesen" zu werden.

Das Letzte zum Schluss

Ausgeraubt am Ballermann: Auf Mallorca drohen dem nichtsahnenden Partytouristen offensichtlich ganz besondere Gefahren: Banden nigerianischer Prostituierter rauben zuhauf betrunkene Urlauber aus. Und gerüchteweise zeige die Polizei dabei noch nicht einmal großen Ermittlungseifer, weil es an Mitleid für die Opfer fehle – die mittlerweile durch Reiseveranstalter, Plakate, Flugblätter und Nachrichtensender gewarnt würden, so die SZ (Thomas Urban).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2013: BVerfG legt Revision ein – E-Zigaretten vor Gericht – Ohne Radhelm Mitschuld . In: Legal Tribune Online, 18.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8951/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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