Klage gegen Atomtransportverbot gescheitert: Bremer Staatsgerichtshof erklärt sich für unzuständig

17.06.2013

Bremens Häfen bleiben für Atomtransporte gesperrt. Eine Klage gegen das umstrittene Umschlagsverbot scheiterte vor dem Staatsgerichtshof. Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen.

Eine Klage gegen das umstrittene Verbot für Atomtransporte über die Bremer Häfen ist gescheitert. Die oppositionelle CDU hatte dagegen vor dem Staatsgerichtshof geklagt.

Dieser erklärte sich am Montag für nicht zuständig. "Der Normenkontrollantrag wird als unzulässig zurückgewiesen", sagte Gerichtspräsidentin Ilsemarie Meyer. Damit bleiben die Häfen des kleinsten Bundeslandes für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Das rot-grün regierte Bremen hatte als erstes Bundesland ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Atomrechtliche Kompetenzfrage

Nach Ansicht der CDU-Fraktion hat das Land damit seine Kompetenz überschritten, da es sich um eine atomrechtliche Regelung handelte, für die der Bund zuständig sei. Gleichzeitig verstoße die im vergangenen Januar beschlossene Änderung des Hafengesetzes gegen das Grundgesetz und den ungeschriebenen Grundsatz der Bundestreue. Gerichtspräsidentin Meyer betonte, dass der Staatsgerichtshof nur zu prüfen habe, ob Gesetze mit der Landesverfassung vereinbar seien. Für die Auslegung des Bundesrechts sei das Bundesverfassungsgericht zuständig. Den Antrag an die Karlsruher Richter weiterzureichen, sei aber nicht möglich (Urt. v. 12.04.2013, Az. St 1/12).

Damit endet für die Bremer CDU-Abgeordneten der Klageweg. "Wir haben keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten", sagte Fraktionschef Thomas Röwekamp. Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfen nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen sogenannten Normenkontrollantrag stellen, bei dem die Richter die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen.

Knappe Entscheidung beim Staatsgerichtshof

Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.

"Der Staatsgerichtshof hätte unseres Erachtens einen Verstoß gegen die Landesverfassung feststellen müssen", begründete Vizepräsident Hans Alexy die abweichende Meinung. Die Änderung des Hafengesetzes verletze das Atomrecht. Die Bremer Verfassung verbiete dem Land aber, in die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes einzugreifen und gegen Bundesrecht zu verstoßen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Klage gegen Atomtransportverbot gescheitert: Bremer Staatsgerichtshof erklärt sich für unzuständig . In: Legal Tribune Online, 17.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8950/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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