Die juristische Presseschau vom 18. Mai 2016: LG Ham­burg zu Böh­m­er­mann / Auf­nahmen von his­to­ri­schen Pro­zessen / Fischer als Lite­ra­tur­kri­tiker

18.05.2016

Justiz

EuGH - Speicherung von IP-Adressen: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf das laufende Verfahren des Piratenpolitikers Patrik Breyer hin. Er wendet sich dagegen, dass die Bundesregierung auf ihren Webseiten die IP-Adressen der Benutzer speichert. Der Generalanwalt des EuGH hält in seinen Schlussanträgen die Speicherung für grundsätzlich zulässig, mahnt deshalb eine richtlinienkonformen Auslegung von § 15 Telemediengesetz an und fordert eine Abwägung mit den Grundrechten der Nutzer durch die Gerichte.

BAG zur Schriftform beim Antrag auf Elternzeit: Die Beantragung von Elternzeit muss in Schriftform erfolgen, das hat das BAG laut einer Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt) entschieden. Dabei ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich, ein Fax reicht nicht aus.

KG Berlin zu WhatsApp: Die taz (Svenja Bergt) berichtet über eine Entscheidung des Berliner Kammergerichtes, wonach der Kurznachrichtendienst WhatsApp künftig seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf Deutsch zur Verfügung stellen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen das Unternehmen geklagt.

LG Aachen zum Mord an Facebook-Bekanntschaft: Die SZ (Bernd Dörries) berichtet über einen Fall, in dem das Landgericht Aachen ein Ehepaar wegen der Tötung eines Facebook-Bekannten ihrer zwölfjährigen Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt hat. Die Eltern hatten das Opfer fälschlicherweise für einen Sexualstraftäter gehalten. Sie haben ihn in eine Falle gelockt und dann ermordet.

OLG München - Lügenpapst: Einen presserechtlichen Fall, der derzeit vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wird, erläutert sueddeutsche.de (Ekkehard Müller-Jentsch). Dem Professor der Munich Business School Jack Nasher wird von einer Journalistin vorgeworfen, sich zu Unrecht mit dem Titel Wirtschaftspsychologe zu schmücken. Ob sie das auch öffentlich tun durfte, muss nun das Gericht entscheiden.

OLG Hamm zu Fotografenhonorar: Das OLG Hamm hat einem Fotografen ein "angemessenes Honorar" nach dem Urheberrechtsgesetz zugesprochen und den beklagten Zeitungsverlag zu einer Nachzahlung von 79.000 Euro verurteilt, meldet die SZ.

LG Dresden zu Kritik an der NPD: Das Landgericht Dresden hat dem Politikwissenschaftler Steffen Kailitz auf Antrag der NPD die Aussage verboten, die NPD plane "rassistische Staatsverbrechen" und wolle "acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund". Kailitz ist Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Der zuständige Richter des LG Dresden sei in der AfD aktiv, schreibt verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis).*

Elektronisches Anwaltspostfach: Den inneren Widerstand der Anwaltschaft gegen das geplante besondere elektronische Anwaltspostfach beschreibt der Rechtsanwalt Martin W. Huff in der FAZ. Das Gesetz zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sieht vor, dass spätestens 2022 alle Rechtsanwälte nur noch über elektronisch mit den Gerichten kommunizieren. Viele Anwälte tun sich jedoch schwer damit, auf neue Technik zu setzen, beklagt der Autor.

* Hier stand zunächst LG Leipzig, die Entscheidung erging jedoch in Dresden. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Mai 2016: LG Hamburg zu Böhmermann / Aufnahmen von historischen Prozessen / Fischer als Literaturkritiker . In: Legal Tribune Online, 18.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19397/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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