Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin

18.03.2014

Bei der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche verloren Hedgefonds viel Geld. Zurück bekommen sie es nach einem Urteil des LG Stuttgart nicht. Außerdem in der Presseschau: Hartz IV im Bundestag, Sportschutzgesetz, NSU-Opfer-Anwalt im Gespräch, keine Revision im Fall Hoeneß, Menschenrechtspreis für Anwältin und Video-Anweisungen bei der Berliner Polizei.

Thema des Tages

LG Stuttgart zu Porsche: Vor dem Landgericht Stuttgart ist eine Schadensersatzklage mehrerer Hedgefonds wegen Verlusten im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahme des VW-Konzerns durch die nun beklagte Porsche-Holding abgewiesen worden. Die Kläger hatten behauptet, während des Übernahmeversuchs im Jahr 2008 falsch oder zumindest irreführend von der Beklagten informiert worden zu sein, sie forderten daher erfolglos den Ersatz von 1,36 Milliarden Euro. Wie SZ (Max Hägler) und FAZ (Susanne Preuß) berichten, konnten sie sich mit dieser Forderung nicht durchsetzen. Die Vorsitzende Richterin Carola Wittig habe einen Anspruch auf Schadensersatz verneint, weil bereits die Kausalität von Leerverkäufen und Mitteilungen nicht dargelegt worden sei. Selbst bei Annahme eines Geheimplans des früheren Porsche-Vorstandes sei das im Wertpapierhandelsgesetz normierte Verbot von Marktmanipulation kein Schutzgesetz und auch die Verletzung von Handelsgesetzen allein könne keine Haftung begründen. Eine Pflicht zur Offenlegung des Übernahmeplans habe jedenfalls nicht bestanden. Schließlich sei den Klägern auch der "hochspekulative und ungesicherte" Charakter ihres Geschäfts bewusst gewesen. Weitere Klagen sind anhängig, unter anderem verhandelt das Landgericht Braunschweig Ende April mit einem vergleichbaren Streitwert.

In seinem Bericht zur Entscheidung macht das Handelsblatt (Martin Buchenau) darauf aufmerksam, dass die strafrechtliche Aufarbeitung für Porsche keinesfalls beendet ist. Seit Dezember 2012 ermittle die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die früheren Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen Marktmanipulationen und seit dem letzten Jahr gegen den kompletten früheren Aufsichtsrat wegen Beihilfe hierzu.

Rechtspolitik

Jugendschutz: Ein von Rundfunkreferenten vorgelegtes Diskussionspapier zu einer Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages unterzieht Rechtsprofessor Marc Liesching (blog.beck.de) einer Kritik. Während es den Entwurfs-Verfassern gelungen sei, Grundsatzfragen sachgerecht zu behandeln, enthielten mehrere Regelungsvorschläge Inhalte, "deren Realitätsferne und offenbarte Unkenntnis über verantwortlichkeitsrechtliche Grundlagen Schreckenspotential birgt."

Hartz IV: SZ (Benjamin Romberg) und Welt (Matthias Kamann) berichten über den Auftritt Inge Hannemanns vor dem Petitionsausschuss des Bundestages. Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin warb dort für ihr Anliegen der Abschaffung sämtlicher Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher. Diese würden wegen ihrer existenzgefährdenden Wirkung die Menschenwürde der Betroffenen verletzen und so gut wie nie das angestrebte Ziel – die Rückführung in den Arbeitsmarkt – erreichen.

Werkverträge: Die SZ (Andreas Glas) berichtet über ein vom nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) vorgestelltes Gutachten, dass Gesetzesänderungen zur Stärkung der Rechte von Leiharbeitern und Werkvertrags-Arbeitnehmern behandelt. So sollten Leiharbeiter nach spätestens neun Monaten einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie das Stammpersonal haben. Werkvertraglich Beschäftigte sollten sich auf eine Beweislastumkehr berufen können, nach der Arbeitgeber nachweisen müssten, dass ein verdeckter Arbeitsvertrag gerade nicht vorliege.

Sportschutzgesetz: In ihrem Sport-Teil berichtet die SZ (Thomas Kistner) über den vom bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgelegten Entwurf eines Sportschutzgesetzes. Dessen Kern sei eine unbeschränkte Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln, darüber hinaus solle der Sport auch gegen Korruption und Spielmanipulationen geschützt werden. Die weitgehend autonome Sportgerichtsbarkeit solle dagegen beibehalten werden. Auch die FAZ (Anno Hecker/Michael Reinsch) schreibt über den Entwurf sowie die Arbeiten der Regierungskoalition zu einem auf das Verbot von Doping beschränkten Gesetz.

Geschäftsgeheimnis: Die EU-Kommission plant eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, schreibt das Handelsblatt (Melanie Rübartsch) und lässt Experten zum bislang vorliegenden Entwurf Stellung nehmen. So sei zu begrüßen, dass der Entwurf den Begriff des Geschäftsgeheimnisses definiere, zu kritisieren, dass daneben viele unbestimmte und erst noch auszulegende Rechtsbegriffe verwendet worden seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11356/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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