Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin

18.03.2014

Justiz

EuGH – Hartz IV: Am heutigen Dienstag befasst sich der Europäische Gerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Hartz IV-Leistungen an EU-Ausländer in Deutschland. In ihrem Bericht stellt die FAZ (Jan Hauser/Corinna Budras) die Schwierigkeiten der Kommunen dar, die Anzahl der möglicherweise leistungsberechtigten Ausländer zu erfassen.

BVerfG – ESM: In den Mittelpunkt eines Vorberichts zu dem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM stellt die SZ (Wolfgang Janisch) die seit längerem anhaltende Kritik politischer Entscheidungsträger an der Spruchpraxis des Gerichts vor. Diese sei im Detail zwar selten berechtigt, treffe aber ein Gericht, dass sich zunehmend weniger um die gesellschaftliche Akzeptanz seiner Entscheidungen bemühe und zudem in Sachen Grundrechtsschutz Konkurrenz von europäischen Spruchkörpern erfahre.

OLG München – NSU: FR-online.de (Timur Tinc) befragt Mehmet Gürcan Daimagüler, Nebenklagevertreter im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München. Der Anwalt spricht über die Beweggründe des von ihm mitverfassten offenem Briefs, institutionellen Rassismus, Themen für einen neuen NSU-Untersuchungsausschuss, notwendige Verbesserungen bei den Sicherheitsbehörden, Aufklärungslücken im jetzigen Verfahren und die Wahrnehmung des Prozesses bei den Opferfamilien.

LG München zu Uli Hoeneß: Die Staatsanwaltschaft München II hat den Verzicht auf eine Revision gegen das Urteil des Landgericht München II in der Steuerstrafsache Uli Hoeneß angekündigt. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde bestehe kein "offensichtliches Missverhältnis" zwischen Schwere der Tat und Höhe der Strafe, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger). Auch sei eine höchstrichterliche Klärung der Anforderungen einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht nötig, da "missglückte oder unvollständige" Anzeigen kein Massenphänomen seien. Die taz (Markus Völker) fasst dagegen Fragen zusammen, die nun wohl nicht mehr geklärt werden können. So bleibe etwa fraglich, ob ein mutmaßlich allein mit einem Pager ausgestatteter Laie komplexe Devisen-Geschäfte mit den bekannt gewordenen Gewinnen habe betreiben können.

Ein weiterer Beitrag der SZ (Annette Ramelsberger) im Medien-Teil des Blattes kritisiert die Berichterstattung zur Verurteilung des Managers.

In diesem Sinne plädiert auch Heribert Prantl (SZ) dafür, den Verurteilten "wieder in Frieden zu lassen." Dessen Strafe sei Freiheitsentzug, nicht jedoch "verschärfter Pranger", weshalb eine Berichterstattung "zur Befriedigung von Sensationsgeilheit" auch angesichts des nahenden Haftantritts des Managers nicht angebracht sei. Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass das schnelle Ende des Verfahrens gegen Hoeneß durchaus ein wenig "orchestriert" wirke. "Einfache" Bürger, denen Steuerhinterziehung in weit geringerem Maße vorgeworfen werde, sähen sich deutlich längeren Verhandlungen ausgesetzt. "Doch jeder Fall ist anders."

Rechtsanwalt Karsten Randt behandelt in einem Gastbeitrag für die FAZ "Lehren aus dem Hoeneß-Verfahren." Dem Verurteilten sei das "sehr formaljuristische" Verständnis der Selbstanzeige zum Verhängnis geworden, wer sich demnach zu einer solchen Anzeige gedrängt sehe, sollte die nachzuzahlenden Steuern lieber zu hoch ansetzen.

VG Düsseldorf – Annette Schavan: Zeit.de (Anja Kühne) bringt einen umfassenden Vorbericht zu der am Donnerstag stattfindenden Verhandlung zur Aberkennung des Doktortitels der früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Zinsgeschäfte: Das Handelsblatt (Elisabeth Atzler/Yasmin Osman) berichtet über die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen nordrhein-westfälischer Kommunen gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), Nachfolgeinstitution der WestLB, wegen Schäden durch umstrittene Finanzgeschäfte. Unter Berufung auf ein Schadensersatz gewährendes Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Deutsche Bank hätten die angerufenen Gerichte den Kommunen bislang fast immer recht gegeben, nun verklage die EEA ihrerseits eine Kommune wegen nicht gezahlter Zinsen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11356/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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