Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin

18.03.2014

Recht in der Welt

EGMR – Russland/Greenpeace: Die wochenlang in Russland inhaftierten Besatzungsmitglieder eines Greenpeace-Schiffes fordern wegen ihrer Festsetzung nun Schadensersatz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, meldet die taz.

Schweiz – Hoeneß-Effekt: Einen rechtsvergleichenden Blick auf die Steuerstrafsache Uli Hoeneß unternimmt die FAZ (Jürgen Dunsch). Die von überführten Steuersündern zu leistende Geldbuße betrage in der Schweiz das bis zu Dreifache des hinterzogenen Betrags. Dafür sei Steuerhinterziehung – im Gegensatz zu Steuerbetrug – keine Straftat und könne demnach auch nicht mit Freiheitsentzug bestraft werden. Die Zahl der Selbstanzeigen in der Eidgenossenschaft sei zudem im vergangenen Jahr um rund 70 Prozent gestiegen.

Bangladesh – Entschädigung: Fast ein Jahr nach dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesh beginnt das irische Modeunternehmen Primark mit der Auszahlung von 9 Millionen Dollar Entschädigung an Opfer und deren Hinterbliebene, meldet das Handelsblatt.

Sonstiges

Menschenrechtspreis: Vor dem Hintergrund drastischer Strafandrohungen für homosexuelle Handlungen und "Propaganda" in vielen afrikanischen Ländern stellen Welt (Julia Jaroschewski) und taz (Dominic Johnson) Alice Nkom, diesjährige Preisträgerin des von Amnesty International verliehenen Menschenrechtspreises vor. Die Kamerunerin sieht sich seit ihrem Einsatz für die Rechte von Homosexuellen Morddrohungen ausgesetzt.

Steuerliche Absetzbarkeit: Aufgrund von Änderungen des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen für Scheidungsverfahren und Zivilprozesse nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, schreibt die SZ (Berrit Gräber). Die Neuerungen seien umstritten und könnten Gegenstand von Musterverfahren werden.

Datenschutz: Am Anfang des Monats haben US-amerikanische Datenschützer bei der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission eine Beschwerde gegen den Kauf des Nachrichtendienstes WhatsApp durch den Internet-Riesen Facebook eingelegt. Die Rechtsanwälte Thomas Weimann und Daniel Nagel erklären für lto.de, warum die Beschwerde mit dem Ziel, den Verkaufsvollzug zu stoppen, auch für deutsche Nutzer wichtig ist.

Schadensausgleich: Seit zehn Jahren haben jugendliche Straftäter in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Opfer durch die Ableistung von Arbeitsstunden zum Beispiel in gemeinnützigen Einrichtungen finanziell zu entschädigen. Die taz-Berlin (Baran Korkmaz) berichtet über Erfahrungen mit diesem Modell.

Das Letzte zum Schluss

Anweisung: Ein jüngst veröffentlichtes Video einer Berliner Polizeieinheit sorgte in der Hauptstadt für einige Aufregung. Unter anderem hatten sich die Beteiligten gegenseitig in Strapsen und beim simulierten Geschlechtsverkehr aufgenommen. Der Polizeipräsident sorgt jetzt dafür, dass derartige Versuche in Humor künftig unterbleiben: Wie die taz meldet, forderte er in einem internen Schreiben an alle 16.000 Beamte, sich "im Beruf und Privaten so zu verhalten, dass unser Handeln keinen Zweifel aufkommen lässt."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2014: Niederlage für Hedgefonds – Keine Revision zu Hoeneß – Menschenrechtspreis für Anwältin . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11356/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen