Die juristische Presseschau vom 17. März 2016: Keine WLAN-Bet­rei­ber­haf­tung / kein Rück­tritt von VW-Kauf / Verhör trans­lated

17.03.2016

Justiz

EuG zu Dextro Energy: Das Europäische Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission gebilligt, mit der diese dem deutschen Unternehmen Dextro Energy das Bewerben seiner Produkte mit wissenschaftlich fundierten Aussagen über die Wirkung von Glucose auf den Energiestoffwechsel untersagt hatte. Die Empfehlung von Zuckerverzehr ohne Warnung vor den Risiken erhöhten Zuckerkonsums sei für den Verbraucher irreführend. Das meldet lto.de.

BVerfG – Atomausstieg: In der am gestrigen Mittwoch beendeten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Atomausstieg zeigte sich, dass die Richter wohl den beschleunigten Ausstieg nicht als Enteignung sondern als lediglich ausnahmsweise entschädigungspflichtige Inhaltsbestimmung des Eigentums werten, womit Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und eventueller Vertrauensschutz entscheidend werden. Maßgeblich werden wohl die Strommengen von 2002 sein und damit die Frage übrig bleiben, inwiefern dafür zu entschädigen ist, wenn diese Strommengen bis zu den 2011 zusätzlich eingeführten festen Abschaltterminen nicht voll genutzt werden können. Dazu schreiben BadZ (Christian Rath), SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Joachim Jahn).

Malte Kreuzfeld (taz) meint, es fehle am Schaden, weil sich die Kraftwerke mit den Strommengen von 2002 amortisieren würden, weshalb die Konzerne der Regelung seinerzeit zugestimmt hätten. Die durch den Ausstieg vom Ausstieg geweckten Hoffnungen auf zusätzliche Gewinne seien nicht geschützt.

BVerwG – Rundfunkbeitrag: zeit.de (Bernd Gräber) befasst sich mit den seit dem gestrigen Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelten Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Diesen sei ein grundsätzliches Überdenken des Rundfunkbeitrags vorzuziehen.

BVerwG zu Montblanc-Füller-Kauf: Nach Bildrecherchen haben 115 Abgeordnete zum Ende der Wahlperiode vor sechs Jahren schnell noch Montblanc-Füller im Gesamtwert von 68.800 Euro gekauft und von der Bundestagsverwaltung erstatten lassen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Namen der Abgeordneten geheim gehalten werden dürfen, schreibt bild.de.

BGH zu Widerrufsrecht: Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Verbraucher bei Fernabsatzverträgen unter "Drohung" mit Widerruf einen Preisnachlass fordert, weil er das Produkt anderweitig günstiger gesehen hat, entschied der Bundesgerichtshof. Der Verbraucher sei in seiner Entscheidung für den Widerruf frei, einen Grund brauche er nicht, so fordere das Gesetz auch keine Angabe eines Grundes. Das melden u.a. lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de.

OLG München – NSU: Vor dem Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpe ihre Anwälte Antworten auf Fragen des Gerichts verlesen lassen, in denen sie weiter vorherige Kenntnis von den Taten bestreitet. Sie stellt sich selbst weiterhin als unwissend und in einer Opferrolle dar, belastet jedoch den Angeklagten André E., der jedenfalls von den Raubtaten erfahren haben soll. Dazu schreiben spiegel.de (Gisela Friedrichsen), taz (Konrad Litschko), SZ (Annette Ramelsberger), zeit.de (Tom Sundermann).

VG Gelsenkirchen zu Mindestgröße bei Polizei: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Mann Recht gegeben, der klagte, weil er mit 1,66 Meter Größe die Mindestgröße von 1,68 Meter nicht erreichte und deshalb als Bewerber bei der Polizei abgelehnt wurde. Die Grenze sei willkürlich, so das Gericht laut Zeit (grn).

LG Bochum zu VW-Rückgabe: Die Software-Manipulationen an VW-Dieselfahrzeugen berechtigen Käufer von VW Tiguan nicht zum Rücktritt gegenüber ihren Händlern, so das Landgericht Bochum in der ersten Entscheidung über eine derartige Klage. Die Kosten zur Behebung des Mangels liegen unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises und der Händler sei sicherlich nicht eingeweiht gewesen. Das melden taz, lto.de und lawblog.de (Udo Vetter). Auch die SZ (Varinia Bernau/Thomas Harloff) schreibt dazu und verweist auf andere betroffene VW-Fahrzeuge, bei denen die Bagatellgrenze überschritten sein könnte, weil sie einen geringeren Kaufpreis haben oder mehr als nur ein Software-Update benötigen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. März 2016: Keine WLAN-Betreiberhaftung / kein Rücktritt von VW-Kauf / Verhör translated . In: Legal Tribune Online, 17.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18810/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen