Die juristische Presseschau vom 17. März 2016: Keine WLAN-Bet­rei­ber­haf­tung / kein Rück­tritt von VW-Kauf / Verhör trans­lated

17.03.2016

Der Generalanwalt beim EuGH hat sich gegen die Haftung von Betreibern offener W-LANs ausgesprochen. Außerdem in der Presseschau: Wohl keine Enteignung bei Atomausstieg, kein Rücktrittsrecht bei VW-Tiguan und ein Verhör mit Google-Translate.

Thema des Tages

EuGH – Generalanwalt zu W-Lan-Haftung: Auf Vorlage des Landgericht München I muss sich der Europäische Gerichtshof zur Frage äußern, ob Betreiber offener W-LANs für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften und zu Sicherung oder Verschlüsselung ihres Zugangs verpflichtet werden können. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt Maciej Szupunar sich dagegen ausgesprochen, der mögliche Nachteil durch allgemeine Verschlüsselung könne das Interesse der Urheber überwiegen. Dazu schreiben Rechtsprofessor Rolf Schwartmann und der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian-Henner Hentsch auf lto.de, internet-law.de (Thomas Stadler), taz (Svenja Bergt), SZ (Guido Bohsem), FAZ (Urs Humpenöder) und HBl (Dana Heide).

Rechtspolitik

Sexualstrafrecht: Ohne große Änderungen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Verschärfung des Sexualstrafrechts angenommen. Weder "Nein heißt Nein", noch das Begrapschen haben es in den Entwurf geschafft. Dazu schreiben taz (Christian Rath), SZ (Constanze von Bullion), FAZ (Johannes Leithäuser), Welt (Peter Issig/Sabine Menkens).

Christian Rath (taz.de) kritisiert, der Entwurf relativiere die sexuelle Selbstbestimmung und begrenze sie auf "besondere Umstände", nun seien die Abgeordneten in der parlamentarischen Beratung am Zug. Heribert Prantl (SZ) zeigt sowohl Argumente für, als auch gegen eine Verschärfung auf und fordert weiteres Nachdenken.

Tabakpackungen: An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat über die vom Bundestag beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinie, die Schockbilder auf Tabakpackungen fordert. Die Zeit (Claus Hecking) befasst sich mit dem Kampf der Tabaklobby gegen diese Regelung und ihre Umsetzung in Deutschland. Separat schreibt die Zeit (Marie Tuil) wie der EU-Katalog von 42 Schockfotos ausgewählt wurde.

Kulturgutschutzgesetz: Kulturgüter im Land halten zu wollen sei kein hinreichendes Gemeinwohlinteresse, um das Eigentum in der Weise zu beschränken, wie es das Kulturgutschutzgesetz vorsieht und weitere berechtigte Allgemeininteressen seien nicht ersichtlich, kritisiert Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hellwig in der FAZ. Die geplante Regelung sei rechtswidrig.

BVerfG-Besetzung: Kurz vor der anstehenden Neubesetzung kritisiert der Notar und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Christoph Moes in der FAZ die hohe Anzahl von Staatsrechtsprofessoren am Bundesverfassungsgericht. Verfassungsgerichtsbarkeit bedürfe unterschiedlicher Blickwinkel auf das Recht und Expertise in unterschiedlichen Rechtsgebieten. "Mit ihrer inhärenten Übergriffigkeit gegenüber der Sphäre der Politik" präge "die Ausrichtung der deutschen Staatsrechtslehre an dogmatischen Ableitungszusammenhängen" außerdem den Begründungsstil des Gerichts.

Justizgipfel: Am heutigen Donnerstag hat Bundesjustizminister Maas zu einem Jusitzgipfel eingeladen, um über die Sensibilisierung der Justiz für rechtsextremistische Taten und die effektive Verfolgung von Äußerungsdelikten im Internet zu beraten. Dazu schreiben FAZ (Reinhard Müller) und SZ (Lena Kampf/Klaus Ott).

Urhebervertragsrecht: Der Rechtsprofessor Rolf Schwartmann schreibt in der FAZ über den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht, der ein "Tiger mit scharfen Zähnen" war, die ihm bis auf einen - das Verbandsklagerecht - gezogen wurden. In einer traditionell zersplitterten Branche könne das Urheberverbänden und Gewerkschaften neue Mitglieder bescheren, insofern sei das geplante Gesetz vor allem ein Geschenk an diese.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. März 2016: Keine WLAN-Betreiberhaftung / kein Rücktritt von VW-Kauf / Verhör translated . In: Legal Tribune Online, 17.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18810/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen