Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2013: Ehe halbiert Lottogewinn – Heimunterricht keine Schule – Nawalny frei, aber kaltgestellt

17.10.2013

Justiz

BGH zu Nacherfüllungspflicht: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Verkäufer auch dann auf die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung berufen, wenn er das Vorliegen eines Mangels noch im Prozess bestritten hatte. lto.de fasst das Urteil zusammen.

BGH zu Kauf bricht nicht Miete: Der Bundesgerichtshof hat nach einer Meldung von lto.de klargestellt, dass in einem Mietvertrag vereinbarte besondere Kündigungsklauseln auch bei mehrfachem Verkauf des Wohnhauses gegenüber den neuen Eigentümern weitergelten.

LG Kassel zu Heimunterricht: Auch im Berufungsprozess vor dem Landgericht Kassel ist ein strenggläubiges Paar aus Nordhessen, das seine neun Kinder aus dem staatlichen Schulsystem heraushalten und zu Hause unterrichten wollte, gescheitert. Das Gericht erhielt eine Verurteilung der Eltern nach dem hessischen Schulgesetz zu einer Geldstrafe aufrecht, berichtet die Welt. Damit habe es aber auch die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die eine Freiheitsstrafe gefordert hatte.

BAG zu Streikaufrufen: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer weder das Unternehmens-Intranet noch eine dienstliche E-Mail-Adresse zum Streikaufruf nutzen dürfen. Der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott stellt den Beschluss auf lto.de vor und meint, dass das Gericht damit von einer bisher arbeitnehmerfreundlicheren Rechtsprechung abrücke, die die Nutzung der betrieblichen Infrastruktur für die Zusendung von Gewerkschaftswerbung zugelassen hatte. Auch die FR (Stefan Sauer) berichtet von der Entscheidung.

BFH zu Spielervermittlung: Spielervermittler kommen Profifußballklubs teurer als gedacht: Der Bundesfinanzhof hat laut einem Bericht des Handelsblatts (Jan Keuchel) entschieden, dass diese die an Spielervermittler gezahlte Umsatzsteuer nicht steuermindernd gelten machen können. Geklagt hatte Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach. Auch lto.de berichtet knapp.

VG Mainz – Kabelnetzbetreiber gegen ZDF: Nach einem Bericht der Welt (Benedikt Fuest) haben die beiden größten deutschen Kabelnetzbetreiber beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen das ZDF eingereicht. Sie wollten über die Klage einen Vertragsabschluss erzwingen und damit erreichen, dass das ZDF künftig wieder Einspeiseentgelte bezahlt. Das ZDF beruft sich dagegen wie andere öffentlich-rechtliche Programme auf eine zu ihren Gunsten bestehende Verbreitungspflicht. Auch spiegel.de berichtet und beurteilt die Erfolgsaussichten aufgrund vorangegangener Urteile als gering.

StA München – Asklepios-Ermittlungen: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Manager der Asklepsios-Klinikkette eingestellt. Sie waren nach der gescheiterten Übernahme der Rhön-Klinikum AG durch den Gesundheitskonzern Fresenius wegen Marktmanipulation und Nötigung angezeigt worden. Wie spiegel.de berichtet, gehen die Ermittler davon aus, dass die Manager nur Aktionärsrechte wahrgenommen hätten.

NSU-Prozess – Anwälte kritisieren Polizei/Wege einer Waffe: Als "völlig inkompetent" hat ein Nebenklagevertreter im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München den Ermittlungsführer der Münchner Sonderkommission zur Aufklärung des Mordes an Theodoros Boulgarides bezeichnet. Wie die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet, seien die Versäumnisse bei den Ermittlungen "auffallend", Bezüge zu Rechtsextremen seien "geradezu ausgeblendet" worden.

Die FAZ (Karin Truscheit) konzentriert sich in ihrer Prozessberichterstattung dagegen auf die Zeugenvernehmung eines schweizerischen Waffenhändlers, von dem die Schusswaffe stammte, mit der neun der dem NSU angelasteten Morde begangen wurden. Auch der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) berichtet von der "bislang kurzweiligsten Zeugenbefragung im NSU-Prozess".

LSG NRW zu Hartz IV für EU-Ausländer: Auf lto.de befasst sich der Sozialrechtler Reimund Schmidt-De Caluwe mit dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Ausländern aus der vergangenen Woche. Er betont, dass das Gericht "letztlich nur auf einer Linie mit europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen" liege und erwartet, dass das Bundessozialgericht den pauschalen Ausschluss von EU-Ausländern von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch endgültig kippt.

Deutsch-italienische Mafia-Ermittlungen: Im "tazzwei"-Teil der taz beschäftigt sich Ambros Waibel mit den unterschiedlichen Ermittlungskulturen der italienischen und deutschen Staatsanwaltschaften, wenn es um die Mafia geht. Während sich deutsche Staatsanwälte mit öffentlichen Äußerungen meist zurückhielten, hätten ihre italienischen Kollegen ein "starkes Mandat" und könnten "offen sprechen" – und zum Beispiel Mafia-Bosse öffentlich dazu auffordern, ihre Verbindungen zur Politik zu kappen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2013: Ehe halbiert Lottogewinn – Heimunterricht keine Schule – Nawalny frei, aber kaltgestellt . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9822/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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