Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2013: Ehe halbiert Lottogewinn – Heimunterricht keine Schule – Nawalny frei, aber kaltgestellt

17.10.2013

Recht in der Welt

Russland – Nawalny-Prozess: Ein russisches Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Putin-Gegner Alexej Nawalny in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Als Vorbestraftem sei ihm aber gleichwohl für mindestens fünf Jahre die Ausübung politischer Tätigkeiten untersagt, berichten SZ (Julian Hans) und FAZ (Michael Ludwig). Die Verurteilung des Oppositionspolitikers und "Anti-Korruptions-Aktivisten" war als politisch motivierter Prozess kritisiert worden. Nach dem Bericht der taz (Barbara Oertel) könnte Nawalny ein Urteil des Verfassungsgerichts zugute kommen, das erst letzte Woche entschieden hatte, dass Straftäter nicht dauerhaft von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden dürfen. Auch die Welt (Julia Smirnova) berichtet.

Julian Hans (SZ) meint, mit der Bewährungsstrafe habe der Kreml Nawalny genau da, wo er ihn haben wolle: Nicht als Märtyrer "hinter Stacheldraht", aber dank des Kandidaturverbots "kaltgestellt". Auch Clemens Wergin (Welt) sieht in dem Urteil einen "geradezu subtilen" und "klugen Schachzug des Kreml". Ann-Dorit Boy (FAZ) stellt ernüchtert fest, dass es jetzt schon als "freudige Überraschung" gelte, wenn bei einem Prozess Selbstverständliches wie die Haftverschonung eines Unschuldigen herauskomme.

Großbritannien – Kein Wahlrecht im Knast: Der Supreme Court, Großbritanniens höchstes Gericht, hat trotz entgegenstehender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ein Gesetz aufrechterhalten, nach dem Strafgefangene generell von Wahlen ausgeschlossen sind. Wie die taz (Daniel Zylbersztajn) berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Regierung eine Kommission zur Änderung des Gesetzes eingesetzt habe. Die EGMR-Rechtsprechung stehe einer auf bestimmte Fälle begrenzten Wahlrechtsentziehung nicht entgegen.

Frankreich – Überlebender von SS-Massaker freigesprochen: Robert Hébras, Überlebender des SS-Massakers in Oradour-sur-Glane, ist vom französischen Kassationsgerichtshof vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Er war ursprünglich verurteilt worden, weil er daran gezweifelt hatte, dass am Massaker beteiligte elsässische SS-Soldaten unter Zwang gehandelt hätten, berichtet die FAZ (Michaela Wiegel).

Frankreich – Scientology verurteilt: Der französische Kassationsgerichtshof hat ein Urteil gegen zwei Scientology-Einrichtungen in Frankreich wegen "bandenmäßigen Betrugs" bestätigt. Laut SZ sieht Scientology dadurch die Religionsfreiheit verletzt und will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Kambodscha – Rote Khmer-Prozess: Im Prozess gegen die noch lebenden Drahtzieher der Roten Khmer vor dem Sondertribunal in Phnom Penh haben am Mittwoch in einem der verhandelten Fälle die Schlussplädoyers begonnen, berichtet die FAZ (Till Fähnders). Das Gericht treibe den Prozess wegen des hohen Alters der Angeklagten voran; erste Urteile würden wegen des Umfangs der Beweismittel trotzdem erst in der ersten Hälfte des nächsten Jahres erwartet.

U.S. Supreme Court – Daimler: Die FAZ (Roland Lindner) berichtet über das beim U.S. Supreme Court anhängige Verfahren über die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Richter sowohl aus dem konservativen wie auch aus dem liberalen Lager hätten sich während der Verhandlung skeptisch gezeigt; mit einer Entscheidung sei womöglich erst im kommenden Juni zu rechnen. Auch spiegel.de berichtet von der Verhandlung.

Sonstiges

Gezielte Tötungen: Wolfgang Kaleck stellt im Kultur-Teil der taz das Buch "Schmutzige Kriege" des US-Investigativjournalisten Jeremy Scahill sowie den gleichnamigen Film vor. Darin gehe es vor allem um die Entwicklung der Strategie der "gezielten Tötung" von Terroristen. Scahill kritisiere vor allem den Abbau von Menschenrechten von Gefangenen im Zuge des Antiterrorkampfs.

Das Letzte zum Schluss

Teurer Spaß: Eine zerkratzte Motorhaube, ein zerbeulter Stoßfänger sowie ein abgerissenes Nummernschild – die Bilanz einer Liebesnacht der etwas anderen Art. Da sich ein bayerisches Pärchen dabei aber auf einem fremden Auto vergnügt hatte, landete die pikante Angelegenheit jetzt vor dem Amtsgericht Weiden und endete mit einem Vergleich – worüber spiegel.de genüsslich berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2013: Ehe halbiert Lottogewinn – Heimunterricht keine Schule – Nawalny frei, aber kaltgestellt . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9822/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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