Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2013: Daimler vor Supreme Court – Kein Bonus für stillende Mütter – Absetzung von Bischöfen

16.10.2013

Wann kann die US-Justiz Schadensersatzklagen aus anderen Teilen der Welt an sich ziehen? Das entscheidet jetzt der Supreme Court in einem deutschen Fall. Außerdem in der Presseschau: Urteile zu Hartz IV für stillende Mütter und Zahnspangenträger, ein Überblick über kirchenrechtliche Sanktionen und warum der BGH Doktortitel in Geburtsurkunden ablehnt.

Thema des Tages

US-Supreme Court – Daimler: Daimler soll während der argentinischen Militärdiktatur Betriebsräte bei den Sicherheitsbehörden angeschwärzt haben, die daraufhin verschwanden und ermordet wurden. Angehörige klagen jetzt vor US-Gerichten auf Schadensersatz gegen den Autobauer und stützen sich dabei auf das über 200 Jahre alte Alien Tort Statute. Daimler hält die Klagen für unzulässig, weil der Streit nichts mit den USA zu tun habe. Derzeit verhandelt der US-Supreme Court den Fall. Das Handelsblatt (Moritz Koch) und der Verfassungsblog (Max Steinbeis) berichten. Es wird damit gerechnet, dass Daimler den Rechtstreit gewinnt.

Das Handelsblatt (Thomas Jahn) beschreibt in einem Hintergrund-Artikel, dass Schadensersatzklagen der US-Wirtschaft jährlich Kosten von rund 265 Milliarden Dollar verursachen. Aufgrund von Reformen sank der Anteil von Schadensersatzklagekosten am amerikanischen Bruttosozialprodukts aber von 2,24 Prozent (2003) auf 1,82 Prozent im Jahr 2010.

Dieter Fockenbrock (Handelsblatt) findet den Grundansatz des Alien Tort Statutes für diskutabel. Solange es kein Weltrecht geben, müssten sich Weltkonzerne an nationalem Recht messen lassen.

Rechtspolitik

Strafvollzug und Entlassung: Die SZ (Sophie Rohrmeier) schildert in ihrem Bayern-Teil die Probleme, die Strafgefangene nach ihrer Entlassung haben, weil sie sich nicht mehr zurechtfinden. Experten wie der Kriminologe Helmut Kury kritisieren eine mangelnde Vorbereitung während der Haftzeit.

Retter und Schleuser: Der Anwalt Joachim Kretschmer beschreibt auf lto.de,  dass nach deutschem Recht die Rettung von Flüchtlingen auf der Nordsee nach dem Aufenthaltsgesetz als Einschleusung von Ausländern strafbar sein könnte. Eine Humanitätsklausel, die die zugrundeliegende EU-Richtlinie optional vorsehe, fehle im deutschen Recht. Mit Blick auf Völkerrecht müsse die Seenotrettung aber immer straffrei sein.

EU-Datenschutz: Am 21. Oktober wird der Ausschuss "Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" (LIBE) des Europäischen Parlaments über den Entwurf einer EU-Datenschutz-Grundverordnung abstimmen. Aus diesem Grund erläutert die europäische Bürgerrechts-Organisation EDRI auf netzpolitik.org die wichtigsten Streitpunkte und welche Änderungsanträge hierzu gut oder schlecht sind.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2013: Daimler vor Supreme Court – Kein Bonus für stillende Mütter – Absetzung von Bischöfen . In: Legal Tribune Online, 16.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9809/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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