Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2013: Antragsflut beim NSU-Prozess - Vaterschaftsanfechtung von Samenspendern - Vorbild Uli Hoeneß

16.05.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Vaterschaftsanfechtung: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft eines Anderen auch dann anfechten, wenn das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde, meldet lto.de. Es sei denn, die Beteiligten hätten von Anfang an etwas anderes vereinbart. Nur so könnten die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Rechte des biologischen Vaters gewährt werden. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.

BFH zu Verfahrensverzögerung: Der Bundesfinanzhof hat nach einer Meldung von lto.de entschieden, dass eine mehr als sechsjährige Verfahrensdauer einer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Sache unangemessen lang ist. Eine Entschädigung gab es dennoch nicht, weil die Klage offensichtlich unbegründet gewesen sei.

BAG zu Arbeitszeit: Das Bundesarbeitsgericht hat nach einem Bericht der FAZ (Corinna Budras) entschieden, dass Arbeitnehmer zur "betriebsüblichen Arbeitszeit" am Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Eine Arbeitnehmerin hatte sich gegen die Kürzung ihres Gehalts gewehrt und argumentiert, dass sie ihre Arbeit schneller erledige und diese daher nicht in Zeiteinheiten zu messen sei.

FG Berlin-Brandenburg - Luftverkehrssteuer: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Donnerstag über die Luftverkehrssteuer. In einem Gastkommentar bezeichnet Stephan Hobe (Handelsblatt), Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln, die Steuer als "mehrfach" grundgesetzwidrig. Der Bund habe die Gesetzgebungskompetenz der Länder missachtet, denn eine Verkehrssteuer im Sinne der Verfassung liege nicht vor. Auch verletze die Steuer den Grundsatz der Gleichbehandlung, indem etwa der Frachtverkehr überhaupt nicht und der inländische Personenverkehr überproportional besteuert würde.

Kaufland-Deal: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Warenhauskette Kaufland wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden nach einem Bericht des Handelsblatts (Massimo Bognanni) eingestellt. Kaufland verpflichtete sich, sechs Millionen Euro an die Staatskasse sowie weitere drei Millionen Euro an die Sozialversicherung zu zahlen.

StA Stuttgart gegen Zetsche: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte Ermittlungen gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche u.a. wegen gemeinschaftlicher Arbeitnehmerüberlassung. Wie das Handelsblatt (Martin Dowideit) schreibt, seien die Vorwürfe um Scheinwerkverträge im Daimler-Stammwerk durch eine ARD-Fernsehreportage publik geworden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2013: Antragsflut beim NSU-Prozess - Vaterschaftsanfechtung von Samenspendern - Vorbild Uli Hoeneß . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8743/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen