Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2013: Antragsflut beim NSU-Prozess - Vaterschaftsanfechtung von Samenspendern - Vorbild Uli Hoeneß

16.05.2013

Der NSU-Prozess geht weiter, der Bundestagsausschuss zum Thema neigt sich dem Ende zu. Außerdem in der Presseschau: ein Gesetz zur Schuldenfreiheit, BGH zur Vaterschaftsanfechtung von Samenspendern, Kaufland dealt, Wahrheitskommission in Brasilien, warum Uli Hoeneß ein Vorbild ist und der ökonomische Nutzen illegaler Downloads.

 

NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. beherrschen nach wie Anträge der Verteidigung das Geschehen. Wie die FAZ (Karin Truscheit) berichtet, forderten die Rechtsbeistände der Hauptangeklagten am Mittwoch die Aussetzung der Hauptverhandlung, um Einsicht in Akten aus Untersuchungsausschüssen in Bayern und Thüringen nehmen zu können. Weiter sei beantragt worden, zwei Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts wegen der Besorgnis einer parteiischen Amtsausübung auszuschließen sowie die Anfertigung einer Ton- und Bildaufzeichnung der Hauptverhandlung. Nur so sei eine detaillierte Auseinandersetzung mit zu erwartenden Aussagen der Angeklagten möglich. Die Verteidigerin von Ralf Wohlleben beantragte nach einem Bericht der taz (Wolf Schmidt) die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten wegen des nicht behebbarem Verfahrenshindernisses der "Verwicklung in- und ausländischer Geheimdienste" in die Taten.

In einem weiteren Artikel beschreibt die FAZ (Karin Truscheit) den ersten "Eklat", einen bizarr anmutenden Streit um die Redereihenfolge der anwesenden Anwälte, in deren Verlauf Verteidiger Stahl zwischenzeitlich den Saal verließ.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass der Prozess zwar nach wie vor alles andere als ein alltägliches Strafverfahren sei, jetzt aber im Alltag angekommen sei. Dazu gehörten: "Anträge, Wortgefechte, Unterbrechungen." Den von der Verteidigung eingeforderten Respekt dürften auch die Opfer erwarten.

NSU-Prozess-Abtrennung: Die Nebenklagevertreter lehnten nach einer Meldung von lto.de die vom Vorsitzenden Richter angeregte Abtrennung des Komplexes "Keupstraße", dem Bombenanschlag in Köln, ab. In den Worten von Holger Schmidt (swr-Terrorismus-Blog) könnte sich diese Idee für die zahlreichen Vertreter der Nebenkläger als "Danaergeschenk" erweisen, für das Gericht sei dies wohl die eleganteste Lösung des Platzproblems.

NSU-Untersuchungsausschuss: Dem seine Arbeit beendenden NSU-Untersuchungsausschuss widmet die taz (Wolf Schmidt) einen Überblick unter dem Titel "Erschreckende Bilanz."

Weitere Themen – Rechtspolitik

E-Government: Der Bundesrat soll im nächsten Monat dem vom Bundestag im April beschlossenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung zustimmen. Dabei ist fraglich, ob wegen der bislang unterbliebenen Notifizierung der EU-Kommission das Gesetz unanwendbar bleiben muss. Rechtsprofessor Dirk Heckmann beleuchtet auf lto.de die Sachlage und macht einen Lösungsvorschlag.

Erleichterte Schuldenfreiheit: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, soll der Bundestag am Donnertag ein Gesetz verabschieden, nach dem es überschuldeten Verbrauchern und Existenzgründern leichter gemacht werden soll, wieder schuldenfrei zu werden. Experten seien sich jedoch sicher, dass nur die wenigsten Betroffenen die Anforderungen der sogenannten Mindestbefriedigungsquote erfüllen könnten. Joachim Jahn (FAZ) kommentiert, dass man sich ein solches Gesetz "lieber sparen sollte."

Vertrauliche Geburt: Die Zeit (Dagmar Rosenfeld) berichtet über eine Ausschuss-Anhörung zu einem geplanten Gesetz zur vertraulichen Geburt und stellt Schicksale Betroffener vor. Die bisherige Praxis von anonymen Geburten und Babyklappen befinde sich in einer rechtlichen Grauzone. Durch eine vertrauliche Geburt solle der Gebärenden zunächst Anonymität gewährt werden, ab dem 16. Lebensjahr solle das Kind auf hinterlegte Informationen über die leibliche Mutter zugreifen können.

Vorstandsgehälter: Rechtsprofessor Gerald Spindler setzt sich auf lto.de mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Aktiengesetzes auseinander, nach der die Vergütung der Vorstände durch die Hauptversammlung verbindlich festgelegt werden soll. Das Ziel, Vorstandsgehälter der Höhe nach zu deckeln, werde hierdurch wohl nicht erreicht, denn Aktionären könne nicht vorgeschrieben werden, wie sie mit ihrem Geld umgingen.

Rechtsanwaltsvergütung: Die Regierungskoalition hat sich nach einem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) auf eine leichte Erhöhung der Gebührensätze neben einer ohnehin geplanten Anhebung der Anwaltsvergütung geeinigt. Zudem sollen Anwaltskanzleien künftig die Möglichkeit erhalten, sich als sogenannte Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zu organisieren. Beobachter rechneten mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder, die die Kosten der Prozesskostenhilfe zu tragen hätten.

IFG-Reform: Die Bundestagsfraktion der SPD stellte am Mittwoch ihren Entwurf für ein neues Informations- und Transparenzgesetzes vor, mit dem das 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz reformiert werden soll. Unter Bezugnahme auf das Hamburger Transparenzgesetz soll die Veröffentlichung behördlicher Daten erleichtert werden, z.B. durch eine Zusammenführung von Bestimmungen aus dem Umweltinformations- sowie Verbraucherinformationsgesetz. Nicolas Fennen (netzpolitik.org)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2013: Antragsflut beim NSU-Prozess - Vaterschaftsanfechtung von Samenspendern - Vorbild Uli Hoeneß . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8743/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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