Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2013: Religion am Arbeitsplatz – Kein Konto für Rechte – Deutsche Patentgerichte

16.01.2013

Kreuz tragen ist erlaubt – die Diskriminierung von Homosexuellen aber nicht. Der EGMR hat sich in vier Fällen mit der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz befasst. Auch in der Presseschau: Wie Hessen Datenhehlerei bestrafen will, was der BGH zur Kündigung missliebiger Konten sagt, welche Folgen das EU-Patent hat – und wem wohl das Urheberrecht an einem Urteil zukommt.

EGMR zu Religion am Arbeitsplatz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in vier Fällen aus Großbritannien mit der Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz befasst. Demnach darf eine Angestellte einer britischen Airline über der Dienstuniform eine Kette mit Kreuz tragen. Einer Krankenschwester kann das hingegen verboten werden – denn in ihrem Fall ging es um eine Sicherheitsvorschrift des Arbeitgebers, Patienten könnten an der Kette ziehen und sich verletzen. Eine Standesbeamtin muss auch homosexuelle Paare trauen, selbst wenn das ihren Überzeugungen widerspricht. Das Gleiche gilt für einen Sexualtherapeuten, der bei einer Beratungsstelle angestellt war: Wenn er sich weigert Homosexuelle zu beraten, darf ihm der Arbeitgeber kündigen. Die taz (Christian Rath) fasst die Entscheidungen zusammen. Die FR (Bettina Vestring) schildert insbesondere den Fall der Airline-Angestellten Nadia Eweida.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Kritik an EU-Aufnahmerichtlinie: Die taz (Ruth Reichstein/Daniel Bax) erläutert die geplante neue Aufnahmerichtlinie der EU, die weitreichende Möglichkeiten vorsieht, Flüchtlinge in Haft zu nehmen. Das wird von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl scharf kritisiert, Sprecher Karl Kropp wird mit den Worten zitiert, die Richtlinie reiche aus "um jeden asylsuchenden Menschen in der EU jederzeit und an jedem Ort zu inhaftieren".

Keine Beratung zum Datenschutz in Unternehmen: Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz soll am Mittwoch nicht - wie zunächst angekündigt – im Innenausschuss beraten werden. Wie spiegel.de berichtet, haben die Koalitionsfraktionen die Beratung angesichts der heftigen Kritik an dem Gesetz verschoben.

Gesetzentwurf zur Datenhehlerei: netzpolitik.org (Andre Meister) stellt den Gesetzentwurf des Landes Hessen vor, mit dem Datenhehlerei unter Strafe gestellt werden soll. Für den Ankauf von Steuerdaten durch den Staat soll das allerdings nicht gelten.

Organspendeskandal: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit dem Vorsitzenden der Organspende-Kommission der Bundesärztekammer, Hans Lilie, über die Strafbarkeit von Ärzten, die für Organspenden Patientendaten gefälscht haben. Lilie ist Straf- und Medizinrechtler – eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags hält er für möglich, neue Strafnormen seien nicht erforderlich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2013: Religion am Arbeitsplatz – Kein Konto für Rechte – Deutsche Patentgerichte . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7972/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen