Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2013: Religion am Arbeitsplatz – Kein Konto für Rechte – Deutsche Patentgerichte

16.01.2013

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BGH zu Kontokündigung: Private Banken dürfen das Konto unliebsamer Kunden kündigen, ohne dafür Gründe anzugeben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in einem Streit zwischen der Commerzbank und dem Verlag "Lesen und Schenken" des Rechtsextremisten Dietmar Munier. Anders als etwa öffentlich-rechtliche Sparkassen sind die Privatbanken nicht an die Grundrechte gebunden und können sich ihre Kunden aussuchen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath) erläutern das Urteil.

BAG zu Feiertagen im Schichtdienst: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag müssen Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst Urlaub nehmen, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag frei haben wollen, obwohl sie im Dienstplan eingetragen sind. Feiertage werden damit ebenso wie Werktage auf den Jahresurlaub angerechnet. spiegel.de fasst die Entscheidung zusammen.

OVG Bremen zu Ausweisung von Imam: Die taz-bremen (Eiken Bruhn) schildert den Fall eines Imams, der 2005 rechtswidrigerweise ausgewiesen worden war. Die Stadt hatte dem Mann "Hasspredigten" vorgeworfen, das Oberverwaltungsgericht Bremen sah jedoch keinen konkreten Aufruf zur Gewalt.

OLG Stuttgart – Agenten-Prozess beginnt: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen russischen Geheimagenten begonnen. Wie erwartet machten die Eheleute mit dem Decknamen Anschlag keine Angaben. Vom ersten Prozesstag berichtet unter anderem spiegel.de (Jörg Diehl).

LG Mannheim – Deal für Millionenbetrüger? Wie spiegel.de berichtet, könnte sich das Landgericht Mannheim in einem Prozess um einen Milionenbetrug auf einen Deal einlassen. Der Angeklagte Ulrich Engler hat ein Geständnis angekündigt, wenn die Freiheitsstrafe auf maximal acht Jahre und neun Monate begrenzt wird. Er soll rund 1.300 Anleger mit fingierten Aktiengeschäften um insgesamt 37 Millionen US-Dollar betrogen haben. Die Entscheidung des Gerichts wird für Freitag erwartet.

Hessen hinterlegt Gäfgens Entschädigung: Das Land Hessen muss an Markus Gäfgen eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen – und hat diese wegen einer Privatinsolvenz Gäfgens zunächst hinterlegt. Der Insolvenzverwalter Franz Zilkens hält das auf lto.de für einen "Trick", der "nachvollziehbar, aber trotzdem nicht richtig" sei. Der Anspruch stehe Gäfgen höchstpersönlich zu. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler ermordet, er erhielt die Entschädigung, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung Gewalt angedroht wurde.

Anspruch auf Kita-Platz: Was Eltern beachten müssen, die einen Kita-Platz für ihr Kind einklagen wollen, fasst die SZ (Thomas Öchsner) zusammen. Wie spiegel.de meldet, fordern die Kommunen derweil Bund und Länder auf, sich an etwaigen Schadensersatzzahlungen zu beteiligen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige gilt ab dem 1. August.

Patentrechtstandort Deutschland: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ erläutert der Rechtsanwalt Gisbert Hohagen das "Patentpaket" der EU, das ein einheitliches europäisches Patent einführt, und seine Folgen für die deutsche Patentgerichtsbarkeit. Um als Gerichtsstandort attraktiv zu bleiben, sei es insbesondere notwendig, auch englischsprachige Verfahren zu ermöglichen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2013: Religion am Arbeitsplatz – Kein Konto für Rechte – Deutsche Patentgerichte . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7972/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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