Kreuz tragen ist erlaubt – die Diskriminierung von Homosexuellen aber nicht. Der EGMR hat sich in vier Fällen mit der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz befasst. Auch in der Presseschau: Wie Hessen Datenhehlerei bestrafen will, was der BGH zur Kündigung missliebiger Konten sagt, welche Folgen das EU-Patent hat – und wem wohl das Urheberrecht an einem Urteil zukommt.
EGMR zu Religion am Arbeitsplatz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in vier Fällen aus Großbritannien mit der Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz befasst. Demnach darf eine Angestellte einer britischen Airline über der Dienstuniform eine Kette mit Kreuz tragen. Einer Krankenschwester kann das hingegen verboten werden – denn in ihrem Fall ging es um eine Sicherheitsvorschrift des Arbeitgebers, Patienten könnten an der Kette ziehen und sich verletzen. Eine Standesbeamtin muss auch homosexuelle Paare trauen, selbst wenn das ihren Überzeugungen widerspricht. Das Gleiche gilt für einen Sexualtherapeuten, der bei einer Beratungsstelle angestellt war: Wenn er sich weigert Homosexuelle zu beraten, darf ihm der Arbeitgeber kündigen. Die taz (Christian Rath) fasst die Entscheidungen zusammen. Die FR (Bettina Vestring) schildert insbesondere den Fall der Airline-Angestellten Nadia Eweida.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Kritik an EU-Aufnahmerichtlinie: Die taz (Ruth Reichstein/Daniel Bax) erläutert die geplante neue Aufnahmerichtlinie der EU, die weitreichende Möglichkeiten vorsieht, Flüchtlinge in Haft zu nehmen. Das wird von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl scharf kritisiert, Sprecher Karl Kropp wird mit den Worten zitiert, die Richtlinie reiche aus "um jeden asylsuchenden Menschen in der EU jederzeit und an jedem Ort zu inhaftieren".
Keine Beratung zum Datenschutz in Unternehmen: Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz soll am Mittwoch nicht - wie zunächst angekündigt – im Innenausschuss beraten werden. Wie spiegel.de berichtet, haben die Koalitionsfraktionen die Beratung angesichts der heftigen Kritik an dem Gesetz verschoben.
Gesetzentwurf zur Datenhehlerei: netzpolitik.org (Andre Meister) stellt den Gesetzentwurf des Landes Hessen vor, mit dem Datenhehlerei unter Strafe gestellt werden soll. Für den Ankauf von Steuerdaten durch den Staat soll das allerdings nicht gelten.
Organspendeskandal: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit dem Vorsitzenden der Organspende-Kommission der Bundesärztekammer, Hans Lilie, über die Strafbarkeit von Ärzten, die für Organspenden Patientendaten gefälscht haben. Lilie ist Straf- und Medizinrechtler – eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags hält er für möglich, neue Strafnormen seien nicht erforderlich.
Weitere Themen - Justiz
BGH zu Kontokündigung: Private Banken dürfen das Konto unliebsamer Kunden kündigen, ohne dafür Gründe anzugeben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in einem Streit zwischen der Commerzbank und dem Verlag "Lesen und Schenken" des Rechtsextremisten Dietmar Munier. Anders als etwa öffentlich-rechtliche Sparkassen sind die Privatbanken nicht an die Grundrechte gebunden und können sich ihre Kunden aussuchen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath) erläutern das Urteil.
BAG zu Feiertagen im Schichtdienst: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag müssen Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst Urlaub nehmen, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag frei haben wollen, obwohl sie im Dienstplan eingetragen sind. Feiertage werden damit ebenso wie Werktage auf den Jahresurlaub angerechnet. spiegel.de fasst die Entscheidung zusammen.
OVG Bremen zu Ausweisung von Imam: Die taz-bremen (Eiken Bruhn) schildert den Fall eines Imams, der 2005 rechtswidrigerweise ausgewiesen worden war. Die Stadt hatte dem Mann "Hasspredigten" vorgeworfen, das Oberverwaltungsgericht Bremen sah jedoch keinen konkreten Aufruf zur Gewalt.
OLG Stuttgart – Agenten-Prozess beginnt: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen russischen Geheimagenten begonnen. Wie erwartet machten die Eheleute mit dem Decknamen Anschlag keine Angaben. Vom ersten Prozesstag berichtet unter anderem spiegel.de (Jörg Diehl).
LG Mannheim – Deal für Millionenbetrüger? Wie spiegel.de berichtet, könnte sich das Landgericht Mannheim in einem Prozess um einen Milionenbetrug auf einen Deal einlassen. Der Angeklagte Ulrich Engler hat ein Geständnis angekündigt, wenn die Freiheitsstrafe auf maximal acht Jahre und neun Monate begrenzt wird. Er soll rund 1.300 Anleger mit fingierten Aktiengeschäften um insgesamt 37 Millionen US-Dollar betrogen haben. Die Entscheidung des Gerichts wird für Freitag erwartet.
Hessen hinterlegt Gäfgens Entschädigung: Das Land Hessen muss an Markus Gäfgen eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen – und hat diese wegen einer Privatinsolvenz Gäfgens zunächst hinterlegt. Der Insolvenzverwalter Franz Zilkens hält das auf lto.de für einen "Trick", der "nachvollziehbar, aber trotzdem nicht richtig" sei. Der Anspruch stehe Gäfgen höchstpersönlich zu. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler ermordet, er erhielt die Entschädigung, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung Gewalt angedroht wurde.
Anspruch auf Kita-Platz: Was Eltern beachten müssen, die einen Kita-Platz für ihr Kind einklagen wollen, fasst die SZ (Thomas Öchsner) zusammen. Wie spiegel.de meldet, fordern die Kommunen derweil Bund und Länder auf, sich an etwaigen Schadensersatzzahlungen zu beteiligen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige gilt ab dem 1. August.
Patentrechtstandort Deutschland: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ erläutert der Rechtsanwalt Gisbert Hohagen das "Patentpaket" der EU, das ein einheitliches europäisches Patent einführt, und seine Folgen für die deutsche Patentgerichtsbarkeit. Um als Gerichtsstandort attraktiv zu bleiben, sei es insbesondere notwendig, auch englischsprachige Verfahren zu ermöglichen.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Österreich – Korruptionsprozesse: Die SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet über die Verurteilung des ehemaligen österreichischen Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser und geht auf eine Reihe weiterer Korruptionsverfahren gegen österreichische Politiker ein. In einem gesonderten Kommentar heißt es dazu, die Politik sei nun "im Visier des Rechtsstaats", die Freiheitsstrafe von vier Jahren solle abschreckend wirken.
USA – Waffenrecht: Die SZ (Nicolas Richter) beschreibt, wie US-Präsident Barack Obama versucht, eine Reform des Waffenrechts durchzusetzen. Indem er Maßnahmen per Verordnung erlässt, könnte er das Abgeordnetenhaus umgehen.
Das Letzte zum Schluss
Urheberrecht am Urteil: Wer hat eigentlich das Urheberrecht an einem Urteil? Darüber spricht ein Rechtsanwalt mit einem Amtsrichter. Letzterer ist der Ansicht, ihm stünde ein Urheberrecht zu, ersterer schaut ins Gesetz und stellt fest: Gerichtsentscheidungen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Den Schwank erzählt Ralf Möbius auf seinem Blog "Fachanwalt für IT-Recht".
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2013: Religion am Arbeitsplatz – Kein Konto für Rechte – Deutsche Patentgerichte . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7972/ (abgerufen am: 24.04.2024 )
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