Die juristische Presseschau vom 15. April 2016: Kein Kopf­tuch in Berlin / Freies WLAN für Alle? / beA im Sep­tember

15.04.2016

Recht in der Welt

USA – VW: Der US-Anwalt Hausfeld, der auch in Europa Schadensersatz für VW-Kunden erreichen will, ist bei VW mit der Bitte um Akten abgeblitzt. Nun hat er in den USA Akteneinsicht für die europäischen Kunden beantragt, ein Antrag, der nach US-Recht zur Unterstützung ausländischer Rechtsstreitigkeiten möglich ist, berichtet die SZ (Markus Balser/Klaus Ott).

Sonstiges

Böhmermann: Jan Böhmermann hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, meldet u.a. spiegel.de. lhr-law.de (Niklas Haberkamm) betrachtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Frage, ob die Heftigkeit der Schmähungen in Böhmermanns Gedicht bereits Argument genug sein können, um es aus dem Schutz für Satire herausfallen zu lassen.

Für Stefan Kornelius (SZ) ist der Fall Böhmermann eine Lektion in Gewaltenteilung, die Bundesregierung könne die Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht berechtigt verweigern.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. April 2016: Kein Kopftuch in Berlin / Freies WLAN für Alle? / beA im September . In: Legal Tribune Online, 15.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19085/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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