Die juristische Presseschau vom 15. April 2016: Kein Kopf­tuch in Berlin / Freies WLAN für Alle? / beA im Sep­tember

15.04.2016

Justiz

EuGH zu Steuerschlupfloch: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das österreichische Bankgeheimnis nicht für dort ansässige deutsche Bankfilialen gegenüber dem deutschen Fiskus gilt. Die Banken müssen daher den deutschen Finanzämtern auch für die Zeit vor Abschluss des Abkommens zum Datenaustausch mit Österreich Auskunft erteilen, wenn ein deutscher Kunde verstirbt. Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs ist damit ein Erbschaftsteuerschlupfloch rückwirkend geschlossen, meldet die Welt.

BGH zu D&O-Versicherungen: Nimmt ein Unternehmen einen Manager auf Schadensersatz in Anspruch und tritt der Manager zum Ausgleich seinen Anspruch gegen die D&O-Versicherung an das Unternehmen ab, kann diese die Leistung nicht mit dem Argument verweigern, der Manager habe gar nicht ernstlich in Anspruch genommen werden sollen. Die Ernstlichkeit der Inanspruchnahme sei nicht Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalls bei D&O-Versicherungen, entschied der Bundesgerichtshof, wie lto.de meldet.

OLG Düsseldorf – Reker-Attentat: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt an diesem Freitag der Prozess gegen Frank S. Die FAZ (Reiner Burger) befasst sich mit dem Angeklagten, den mutmaßlichen Hintergründen der Tat und dem Tathergang, wie ihn die Anklage darstellt.

OLG Celle zu Frederike: Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufung des Vaters der 1981 vergewaltigten und getöteten Frederike zurückgewiesen, schreiben lto.de und spiegel.de. Ein eigener Schmerzensgeldanspruch sei nicht hinreichend dargelegt, jedenfalls aber verjährt.

SG Münster – Hartz IV und Haft: Die Pflicht sich in Haft zu begeben, steht einem Anspruch auf SGB II-Leistungen entgegen, entschied das Sozialgericht Münster laut lawblog.de (Udo Vetter). Der Kläger wurde per Haftbefehl gesucht, weil er nicht zum Strafantritt erschienen war, und hatte Hartz IV beantragt. Die Bewilligung ermögliche jedoch, sich der Haft jedenfalls vorübergehend weiterhin zu entziehen und der Mann habe Anspruch auf Verpflegung in Haft, weshalb er nicht bedürftig sei.

LG München I – Deutsche-Bank-Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat nach ihrem Plädoyer am Dienstag noch Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf erneute Durchsuchung der Bank eingelegt, meldet das HBl. Unklar sei, ob das Gericht dennoch schon jetzt das Urteil fällen werde.

LG Berlin zu Sicherungsverwahrtem: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der 59-jährige Dieter W. nicht in Sicherungsverwahrung verbleiben muss. Die taz (Plutonia Plarre) schreibt über die unerwartete Entlassung, die Sicherungsverwahrung und Dieter W., den seinerzeit "notorischen Bankräuber" genannten, der mit Anfang 50 in der Haft seinen Realschulabschluss nachholte und eine Ausbildung machte.

AG Köln zu Silvesternacht: Das Amtsgericht Köln hat die erste Haftstrafe für eine Tat aus der Silvesternacht verhängt, ein Jahr ohne Bewährung wegen räuberischen Diebstahls, schreiben FAZ und spiegel.de.

StA Stuttgart – Schlecker: Auch lto.de, SZ (Max Hägler) und FAZ (Susanne Preuß) berichten nun zur Anklageerhebung gegen Anton Schlecker, seine Familie und zwei Wirtschaftsprüfer. Vergleichsweise wenig Wirtschaftsexpertise aber Entschlossenheit bescheinigt das HBl (Martin Buchenau) der Chefermittlerin, Oberstaatsanwältin Weik, in einem Kurzportrait. Im Aktuellen Lexikon erklärt die SZ den Unterschied zwischen einer Insolvenz und der Straftat des Bankrott. Die Welt (Michael Gassmann) schreibt über die Millionen-Kosten der Schlecker-Pleite, auf denen der Steuerzahler sitzen bleibt.

Eine Aufarbeitung von Schleckers Geschäftsgebaren hat eine reinigende Wirkung auf die Wirtschaft, meint Marc Beise (SZ) und Susanne Preuß (FAZ) sieht in der Anklage eine Genugtuung für die, die "unter seiner rüden Herrschaft leiden mussten".

beA-Start: bea-abc.de (Ilona Cosack) weist darauf hin, dass die Bundesrechtsanwaltskammer den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für den 29. September 2016 angekündigt hat. Ab dann ist der Zugriff mit beA-Karte möglich, deren Ausgabe durch die Bundesnotarkammer nun wieder aufgenommen werden solle.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. April 2016: Kein Kopftuch in Berlin / Freies WLAN für Alle? / beA im September . In: Legal Tribune Online, 15.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19085/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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