Die juristische Presseschau vom 15. März 2013: Steuersplitting für Homosexuelle – BAG stärkt Leiharbeiter – Cohn-Bendit ohne Voßkuhle

15.03.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ungarn – Verfassungsänderung: Über die harsche Kritik an der in Ungarn vorgesehenen Einschränkung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein / Nikolas Busse / Johannes Leithäuser). welt.de (Silke Mülherr) stellt die Rede von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán in Brüssel in den Mittelpunkt. Reinhard Veser (FAZ) sieht Parallelen zu dem Vorgehen der rumänischen Regierung gegen das dortige Verfassungsgericht.

EGMR zu Pirate Bay: Wie netzpolitik.org (Andrea Jonjic) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil gegen die beiden schwedischen Begründer der Musiktauschplattform Pirate Bay bestätigt. Zwar seien die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, allerdings sei dies in einem legitimen Rahmen und zur Wahrung der Urheberrechte der Kläger geschehen. Diese seien von den Betreibern wissentlich missachtet worden.

Großbritannien und der EGMR: In einem Beitrag für den Blog juwiss.de erörtert der Jurastudent Roman Kaiser den Konflikt zwischen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den menschenrechtlichen Grundsätzen des britischen Rechts. Mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 habe sich der Supreme Court geweigert, einem Urteil des EGMR in vollem Umfang zu folgen, da dieser die Besonderheiten des common law nicht ausreichend berücksichtigt habe. Seitdem stehe eine eindeutige Klärung aus.

 

Sonstiges

Cohn-Bendit ohne Voßkuhle: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, wird Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, nicht die Laudatio für Daniel Cohn-Bendit halten, dem der Theodor-Heuss-Preis verliehen werden soll. Grund für diese Entscheidung seien Äußerungen von Cohn-Bendit zur Sexualität zwischen Kindern und Erziehern aus dem Jahr 1975, als Cohn-Bendit in einem Kindergarten tätig war. Mehr dazu gibt es bei spiegel.de.

Das Letzte zum Schluss

AG Frankfurt/Main – 67 Millionen Euro Gebühren: Im Zusammenhang mit den Verfahren nach der Pleite von Lehman Brothers macht das Amtsgericht Frankfurt/Main Gerichtsgebühren in Höhe von 67 Millionen Euro geltend. Das berichtet das Handelsblatt (Dieter Fockenbrock). Insolvenzverwalter Grub verweise auf die Obergrenze von 275.000 Euro bei Streitwerten ab 30 Millionen Euro und mahne die Verhältnismäßigkeit an. Das Gericht verweise auf die Einmaligkeit dieses Verfahrenskomplexes. Das Bundesjustizministerium werde sich der Sache annehmen.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)  Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. März 2013: Steuersplitting für Homosexuelle – BAG stärkt Leiharbeiter – Cohn-Bendit ohne Voßkuhle . In: Legal Tribune Online, 15.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8336/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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