Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2016: Check 24 ist ein Makler / Kopf­tücher in Pri­vat­un­ter­nehmen / LG Berlin zur Rigaer Straße

14.07.2016

Justiz

EuGH - Kopftuch: Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat empfohlen, die Kündigung einer Kopftuch-tragenden Software-Designerin als unzulässige Diskriminierung einzustufen. Der EuGH steht vor einer Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit religiöser Kleidungsstücke in Privatunternehmen. Es berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) sowie die Anwältin Sabrina Fasholz auf lto.de. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) freut sich über Sharpstons Schlussanträge.

BVerfG - Tarifeinheit: Zwei von mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz über die Tarifeinheit hat das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht zur Entscheidung angenommen. Der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft und der Neuen Assekuranz-Gewerkschaft fehle die Beschwerdebefugnis, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Über die anderen Klagen soll bis Ende des Jahres entschieden werden.

BAG zu Schein-Werkverträgen: Der Abschluss eines Schein-Werkvertrags (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) führt nicht dazu, dass ein Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen entsteht, bei dem er arbeitet, so das Bundesarbeitsgericht. Eine solche Regelung ist seitens der Bundesregierung aber in der Novelle zur Leiharbeit geplant. Es analysieren die Anwältin Anja Mengel auf lto.de sowie die Anwälte Kira Falter und Alexander Bissels auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

BAG zur Personalakten-Einsicht: Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, zur Einsicht in seine eigene Personalakte einen Rechtsanwalt mitzubringen - solange er sich aus der Akte Kopien anfertigen darf. Das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts schildert Anwältin Marijke van der Most auf lto.de.

BGH zur Kündigung von Mietern: Ein Vermieter muss Mietern mit Mietrückständen nicht binnen angemessener Zeit fristlos kündigen, sondern kann dies auch noch Monate später tun. Der Bundesgerichtshof hält § 314 III BGB im Mietrecht nicht für anwendbar, erläutert Anwalt Dominik Schüller auf lto.de.

LG Berlin zur Rigaer Straße: Die teilweise Räumung eines Wohnprojekts in der Rigaer Straße (Berlin) war rechtswidrig, entschied jetzt das Landgericht Berlin. Der Eigentümer hatte dem Gericht keinen Räumungstitel vorgelegt und war auch nicht zur Verhandlung erschienen, meldet lto.de. Die Welt (Alan Posener) macht für das Versäumnisurteil Drohungen von Autonomen gegen den Anwalt des Eigentümers verantwortlich.

LG Saarbrücken zu Hasskommentar: Die taz (Martin Reeh) berichtet über ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom März. Danach durfte die taz den vermeintlichen Autor eines Hasskommentars nicht mit vollem Namen in der Zeitung bloßstellen. Der Mann hatte argumentiert, sein Account sei gehackt worden. Die taz hat Berufung eingelegt.

OLG Düsseldorf zu Tengelmann/Edeka: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen seines Urteils vom Dienstag kritisiert. Der Vorwurf der Befangenheit bei der Ministererlaubnis zur Übernahme von Tengelmann durch Edeka habe auf falschen Tatsachen beruht. Seine Gespräche mit Edeka seien "üblich, möglich und zulässig" gewesen. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht im Interesse des Gemeinwohls stehen soll. Es berichtet das Hbl (Dana Heide u.a.).

OLG München - NSU: Über die Vernehmung des NPD-Politiker David Petereit berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Der NSU soll ihm 2002 Geld gespendet haben, worauf er sich in einem Fanzine bedankt habe. Petereit sagt, er könne sich nicht erinnern. Wie die SZ meldet, hat das Oberlandesgericht München inzwischen "vorsorglich" neue Sitzungstermine bis September 2017 anberaumt.

LG Lüneburg - "Diebe im Gesetz": Die Zeit (Stefan Willeke) schildert ausführlich einen Strafprozess, der bereits set Anfang 2015 am Landgericht Lüneburg gegen sechs Mitglieder der kriminellen georgischen Vereinigung "Diebe im Gesetz" geführt wird.

LG Bochum - Werner Mauss: Der Agent Werner Mauss wurde am Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Nach Recherchen der SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) geht es um rund 15 Millionen Euro.

LG Berlin - falscher Arzt: Am Landgericht Berlin muss sich der Krankenpfleger Denny H. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte sich jahrelang als Anästhesie-Arzt ausgegeben und dabei auch auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet. Die SZ (Thomas Schmoll) schildert den Fall.

StA Oldenburg - Niels H.: Die SZ (Annette Ramelsberger) schildert auf ihrer Seite 3 eindringlich, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg bei der Aufklärung der Morde durch den Krankenpfleger Niels H. versagte. "Es hat ein Massenmord stattgefunden. Nur wollte es keiner wissen."

Di Fabio zu den Silvester-Übergriffen: Die Zeit (Heinrich Wefing) fragt, ob die geringe Aufklärung der Silvester-Übergriffe Ausdruck eines "Kontrollverlusts des Staates" sei. Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio bleibt im Interview gelassen. Angesichts der schwierigen Bedingungen könne er keinen Justizskandal erkennen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2016: Check 24 ist ein Makler / Kopftücher in Privatunternehmen / LG Berlin zur Rigaer Straße . In: Legal Tribune Online, 14.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19998/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen