Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2013: Körperschaft für Muslime – Fingerabdrücke im Pass – Patente auf DNA

14.06.2013

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EuGH – Fingerabdrücke im Pass: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, hält Fingerabdrücke im Pass für zulässig. zeit.de (Kai Biermann) berichtet und stellt die Argumente Mengozzis denen des Bochumer Rechtsanwalts Michael Schwarz gegenüber, der gegen die EU-Verordnung über biometrische Daten in Pässen geklagt hat.

BVerfG – ESM/EZB: Michael Reissenberger (swr.de) kommentiert die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungssschirm ESM und zur Europäischen Zentralbank. Das Gericht dürfe sich angesichts der hohen Summen, um die es geht, "nicht einfach ins Hinterland zurückziehen und die Deiche aufgeben". Eine riskante Krisenpolitik der EZB zu Lasten Deutschlands müsse eingeschränkt werden. Die Hintergründe des Verfahrens erläutert ausführlich der Rechtswissenschaftler Hannes Rathke (juwiss.de). Besonders problematisch sei die Antragsbefugnis, hier könne es "zur Geburt einer allgemeinen Antragsbefugnis gegen Unionshandeln" kommen. Außerdem geht es um die Fragen, ob die EZB durch den angekündigten unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen ihr Mandat überschritten hat und ob sie den ESM aus eigener Kraft "faktisch erweitert" habe.

BVerfG zu Homo-Paaren: Die FAZ befasst sich auf der Staat-und-Recht-Seite in zwei Beiträgen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Homo-Paaren. Der Jurist Klaus Ferdinand Gärditz ist der Ansicht das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum Ehegattensplitting inzident den eigenständigen Grundrechtsschutz der Ehe gegenüber dem Familienschutz gestärkt und das Ehegattensplitting "verfassungsrechtlich armiert". Der Politikwissenschaftler Peter Graf Kielmansegg wendet sich gegen das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Sollte das Bundesverfassungsgericht in diesem Sinne entscheiden, bedeute das, aus dem Gleichheitsgrundsatz ein "Recht auf ein Kind" herzuleiten.

NSU – Untersuchungsausschuss: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zum NSU-Skandal will nun doch einen weiteren Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes vernehmen, so spiegel.de (Simone Kaiser/Jörg Schindler). Hintergrund sei eine bisher unbekannte Akte zu einer V-Person mit dem Tarnnamen "Krokus", die Informationen zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter gehabt haben soll.

OLG München – NSU: zeit.de (Özlem Topcu) schildert die Aussage des Mitangeklagten Carsten S. im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Es habe den Anschein, dass S. "wirklich reinen Tisch  machen" wolle. Am Donnerstag hatten die Nebenklagevetreter Carsten S. befragt, dazu zeit.de (Tom Sundermann). Auch die Anwälte des Mitangeklagten NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben wollten S. befragen, das hatte dieser jedoch abgelehnt – er wolle sich nur befragen lassen, wenn auch Wohlleben aussage.

OLG München zu Kirch Schadensersatz: Im Streit zwischen den Erben des Medienunternehmers Kirch und der Deutschen Bank will das Oberlandesgericht München die konkrete Höhe des Schadensersatzes für die Kirch-Erben festzusetzen, ohne Rechtsmittel der Deutschen Bank abzuwarten. Das Gericht hatte den Kirch-Erben im Dezember 2012 Schadensersatz zugesprochen und keine Revision zugelassen. Die Deutsche Bank erhob dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde. Das berichtet die FAZ (Markus Frühauf). Hintergrund des Streits ist ein Interview des früheren Deutsche Bank Vorstands Rolf E. Breuer, der die Kreditwürdigkeit Kirchs im Februar 2002 öffentlich angezweifelt hatte.

LG Osnabrück – Telefonbetrug: Wer auf Handys "anklingelt", um damit einen Rückruf auf einer kostenpflichtigen Sondernummer zu provozieren, begeht einen Betrug. internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück vom März dieses Jahres.

Fall Mollath: Die SZ (Olaf Przybilla) berichtet im München-Teil über die Sitzung des Untersuchungssausschusses zum Fall Mollath. Nachdem der für die Psychiatrie-Einweisung zuständige Richter erklärt hatte, er habe Mollaths 106-seitige Verteidigungsschrift nicht vollständig gelesen, sagte nun die Oberstaatsanwältin Sabine Schauer, sie habe die Schrift zwar gelesen, aber keine Auffälligkeiten gefunden, die für Mollath gesprochen hätten. Heribert Prantl (SZ) prangert die Justiz an, die auf die "schreienden Rechtsfehler" nicht reagiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2013: Körperschaft für Muslime – Fingerabdrücke im Pass – Patente auf DNA . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8929/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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