Das Gleiche wie bei den Kirchen: Hessen hat eine islamische Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Außerdem in der Presseschau: Die Justizministerin will mehr Datenschutz, der Generalanwalt am EuGH hat nichts gegen Fingerabdrücke im Pass, der US-Supreme Court verbietet Patente auf menschliche DNA und eine Mandantin verliert das Vertrauen zu ihrem Anwalt.
Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften: Als erstes Bundesland hat Hessen eine muslimische Religionsgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Damit hat die Ahmadiyya Muslim Jamaat die gleichen Rechte wie die großen christlichen Kirchen und kann Steuern erheben. zeit.de und die taz (Daniel Bax) berichten.
Die taz-nord (Gernot Knödler/Sven-Michael Veit) schildert die Hamburger Regelungen zur Anerkennung muslimischer Gemeinden. Sie haben zwar keinen Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, am Donnerstag wurden jedoch Staatsverträge mit muslimischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde ratifiziert. Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein würden nun mit ähnlichen Verträgen nachziehen.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Datenschutz: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt fordert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein europäisches Datenschutzkonzept als Reaktion auf den Überwachungsskandal um den US-Geheimdienst NSA. Europa müsse "raus aus der Kleinstaaterei" und datenschutzrechtliche Standards setzen.
Adoptionsrecht für Homo-Paare: Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich für ein volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ausgesprochen. Das meldet die FR. Inzwischen liege dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eines lesbischen Paares vor, das seine Pflegekinder adoptieren möchte. Wann das Verfassungsgericht entscheidet, sei jedoch nicht absehbar.
Versicherungen gegen Hochwasser: Anlässlich der Flutkatastrophe führt lto.de (Andreas Schmitt) ein Interview mit dem Versicherungsrechtler Dirk-Carsten Günther. Er hält staatliche Hilfen für Hochwasserbetroffene für einen falschen Anreiz und rät Hauseigentümern, freiwillige Elementarschädenversicherungen abzuschließen.
Weitere Themen - Justiz
EuGH – Fingerabdrücke im Pass: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, hält Fingerabdrücke im Pass für zulässig. zeit.de (Kai Biermann) berichtet und stellt die Argumente Mengozzis denen des Bochumer Rechtsanwalts Michael Schwarz gegenüber, der gegen die EU-Verordnung über biometrische Daten in Pässen geklagt hat.
BVerfG – ESM/EZB: Michael Reissenberger (swr.de) kommentiert die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungssschirm ESM und zur Europäischen Zentralbank. Das Gericht dürfe sich angesichts der hohen Summen, um die es geht, "nicht einfach ins Hinterland zurückziehen und die Deiche aufgeben". Eine riskante Krisenpolitik der EZB zu Lasten Deutschlands müsse eingeschränkt werden. Die Hintergründe des Verfahrens erläutert ausführlich der Rechtswissenschaftler Hannes Rathke (juwiss.de). Besonders problematisch sei die Antragsbefugnis, hier könne es "zur Geburt einer allgemeinen Antragsbefugnis gegen Unionshandeln" kommen. Außerdem geht es um die Fragen, ob die EZB durch den angekündigten unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen ihr Mandat überschritten hat und ob sie den ESM aus eigener Kraft "faktisch erweitert" habe.
BVerfG zu Homo-Paaren: Die FAZ befasst sich auf der Staat-und-Recht-Seite in zwei Beiträgen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Homo-Paaren. Der Jurist Klaus Ferdinand Gärditz ist der Ansicht das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum Ehegattensplitting inzident den eigenständigen Grundrechtsschutz der Ehe gegenüber dem Familienschutz gestärkt und das Ehegattensplitting "verfassungsrechtlich armiert". Der Politikwissenschaftler Peter Graf Kielmansegg wendet sich gegen das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Sollte das Bundesverfassungsgericht in diesem Sinne entscheiden, bedeute das, aus dem Gleichheitsgrundsatz ein "Recht auf ein Kind" herzuleiten.
NSU – Untersuchungsausschuss: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zum NSU-Skandal will nun doch einen weiteren Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes vernehmen, so spiegel.de (Simone Kaiser/Jörg Schindler). Hintergrund sei eine bisher unbekannte Akte zu einer V-Person mit dem Tarnnamen "Krokus", die Informationen zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter gehabt haben soll.
OLG München – NSU: zeit.de (Özlem Topcu) schildert die Aussage des Mitangeklagten Carsten S. im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Es habe den Anschein, dass S. "wirklich reinen Tisch machen" wolle. Am Donnerstag hatten die Nebenklagevetreter Carsten S. befragt, dazu zeit.de (Tom Sundermann). Auch die Anwälte des Mitangeklagten NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben wollten S. befragen, das hatte dieser jedoch abgelehnt – er wolle sich nur befragen lassen, wenn auch Wohlleben aussage.
OLG München zu Kirch Schadensersatz: Im Streit zwischen den Erben des Medienunternehmers Kirch und der Deutschen Bank will das Oberlandesgericht München die konkrete Höhe des Schadensersatzes für die Kirch-Erben festzusetzen, ohne Rechtsmittel der Deutschen Bank abzuwarten. Das Gericht hatte den Kirch-Erben im Dezember 2012 Schadensersatz zugesprochen und keine Revision zugelassen. Die Deutsche Bank erhob dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde. Das berichtet die FAZ (Markus Frühauf). Hintergrund des Streits ist ein Interview des früheren Deutsche Bank Vorstands Rolf E. Breuer, der die Kreditwürdigkeit Kirchs im Februar 2002 öffentlich angezweifelt hatte.
LG Osnabrück – Telefonbetrug: Wer auf Handys "anklingelt", um damit einen Rückruf auf einer kostenpflichtigen Sondernummer zu provozieren, begeht einen Betrug. internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück vom März dieses Jahres.
Fall Mollath: Die SZ (Olaf Przybilla) berichtet im München-Teil über die Sitzung des Untersuchungssausschusses zum Fall Mollath. Nachdem der für die Psychiatrie-Einweisung zuständige Richter erklärt hatte, er habe Mollaths 106-seitige Verteidigungsschrift nicht vollständig gelesen, sagte nun die Oberstaatsanwältin Sabine Schauer, sie habe die Schrift zwar gelesen, aber keine Auffälligkeiten gefunden, die für Mollath gesprochen hätten. Heribert Prantl (SZ) prangert die Justiz an, die auf die "schreienden Rechtsfehler" nicht reagiert.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Ungarn – Verfassungsänderungen: Ungarn will einzelne Punkte der umstrittenen Verfassungsreform zurück nehmen. Dazu gehöre auch, dass die Justizverwaltungsbehörde Fälle von einem Gericht auf ein anderes übertragen könne, berichtet die FAZ (Stephan Löwenstein). In der Schwerpunktreihe "Ungarn – was tun" auf verfassungsblog.de warnt Dimitry Kochenov in einem englischsprachigen Artikel, die EU sei angesichts der Verfassungsreformen in Ungarn in ihrer "ernsthaftesten Krise".
USA – Supreme Court zu DNA-Patent: Der US-Supreme Court hat entschieden, dass Patente auf menschliche DNA unzulässig sind. Patente auf synthetische DNA seien allerdings möglich. Das meldet spiegel.de. Hintergrund ist eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad Genetics, das sich zwei Gene, die auf erhöhtes Brustkrebsrisiko hinweisen, patentieren ließ.
Tunesien – Haftstrafen für Femen: Ein tunesisches Gericht hat drei Femen-Aktivistinnen zu je vier Monaten und einem Tag Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frauen hatten mit nackter Brust gegen die Verhaftung der tunesischen Aktivistin Amina Sboui protestiert. Die taz (Reiner Wandler) berichtet von dem Prozess.
China – Bo Xilai: Wie die FAZ (Petra Kolonko) berichtet, kommt der Prozess gegen den ehemaligen chinesischen Parteifunktionär Bo Xilai nicht voran – wohl weil Bo mit den Ermittlern nicht kooperiere und kein Geständnis ablege.
Sonstiges
Drohnen-Debatte: Der Rechtswissenschaftler Robert Frau befasst sich auf der Staat-und-Recht-Seite der FAZ mit der Debatte um die Völkerrechtswidrigkeit von Drohnenangriffen. Die vagen Aussagen der Bundesregierung, des US-Präsidenten und auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stünden dabei in "krassem Kontrast" zu einem Urteil aus Pakistan, das die amerikanischen Drohnenangriffe als Kriegsverbrechen einstufte.
Staatsanwaltschaft und Medien: Am Beispiel der Wulff-Affäre beschreibt die SZ (Mona Botros) auf der Medien-Seite das Verhältnis von Ermittlern und Journalisten.
Das Letzte zum Schluss
Mandatskündigung: Der Rechtsanwalt Christoph Nebgen berichtet auf nebgen.blogspot.de von einer Mandatskündigung. Als Grund nannte die Mandantin, sie habe eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben sollen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2013: Körperschaft für Muslime – Fingerabdrücke im Pass – Patente auf DNA . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8929/ (abgerufen am: 08.05.2024 )
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