Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen

14.05.2014

Recht in der Welt

Südsudan - UN-Gericht? UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat nach dem Friedensschluss der Konfliktparteien im Südsudan die Schaffung eines UN-Sondertribunals zur Aufarbeitung von Bürgerkriegsverbrechen vorgeschlagen. Über den Vorschlag muss nun der UN-Sicherheitsrat entscheiden, schreibt die SZ (Ronen Steinke).

Israel - Ehud Olmert: Der ehemalige israelische Ministerpräsident Ehud Olmert wurde vom Bezirksgericht Tel Aviv wegen Bestechlichkeit zu sechs Jahren Haft verurteilt, berichtet die FAZ (Hans-Christian Rößler). Peter Münch (SZ) lobt: Die Richter in Tel Aviv erwiesen sich "als Garanten der Demokratie."

USA - Diren D.: Die Staatsanwaltschaft von Missoula County hat eine 19-seitige Zusammenfassung der bisherigen Ermittlungen nach dem Tod des deutschen Gastschülers Diren D. veröffentlicht. Dort finden sich weitere belastende Details für den Todesschützen Markus K., der behauptet, er habe in Notwehr geschossen, vorher aber ankündigte: "Ich werde ernsthaft ein paar Kids töten. (...) Ich mache keine scheiß Witze, ihr werdet mich noch in den Nachrichten sehen. Ich werde sie verdammt noch mal töten", berichtet spiegel.de (Annette Langer).

Sonstiges

Einladung eines Hackers: Der ARD-Moderator Jörg Pilawa hat den Hacker, der mutmaßlich bereits zwei Mal die technisch Durchführung der neuen Show "Quizduell" sabotierte, in seine Sendung eingeladen. lawblog.de (Udo Vetter) findet die Einladung für den Hacker riskant. Auch wenn das ZDF auf einen Strafantrag verzichte, könnte die Staatsanwaltschaft aus besonderem öffentlichem Interesse dennoch strafrechtlich ermitteln. Außerdem könnten dem Hacker auch Schadensersatzansprüche drohen, auf die das ZDF ebenfalls vorab verzichten müsste.

Das Letzte zum Schluss

Lindenstraße - kein Indiz für Wahlbetrug: Ein Bürger aus Fürstenfeldbruck hat die letzte Bundestagswahl angefochten, weil in der für den Wahlabend vorproduzierten Ausgabe der Lindenstraße bereits das aktuelle Wahlergebnis eine Rolle spielte. Der Bürger sah darin ein klares Indiz für Wahlbetrug. Der Wahlprüfungsausschuss erklärte die Bundestagswahl nun aber dennoch für gültig, wie die FAZ berichtete. Denn die ARD hatte, wie vorher angekündigt, vier unterschiedliche Versionen für unterschiedliche Wahlausgänge abgedreht und dann nur noch eine aktuelle Hochrechnung in die passende vorproduzierte Ausgabe integriert.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen . In: Legal Tribune Online, 14.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11966/ (abgerufen am: 24.05.2024 )

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