Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen

14.05.2014

Das Urteil wird das Internet verändern, aber wie? Der EuGH verlangt von Suchmaschinen, dass sie Seiten mit persönlichen Daten auf Antrag aus Suchlisten zu einer Person löschen. Außerdem in der Presseschau: der BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten, Roger Kusch will trotz Anklage mit seinem Verein "Sterbehilfe Deutschland" weitermachen - und warum ein aufmerksamer Zuschauer der Lindenstraße meinte, er hätte einen Wahlbetrug aufgedeckt.

Thema des Tages

EuGH zu Google-Suchlisten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten nicht angezeigt werden. In der Regel überwiege das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz die ökonomischen Interessen des Suchmaschinenbetreibers und die Informationsinteressen der Internetnutzer. Nur bei Personen des öffentlichen Lebens dürfte die Abwägung anders ausfallen. Im Ergebnis entsteht so ein Recht auf Vergessen. Es berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch) und die FAZ (Helene Bubrowski). Für lto.de stellt Anwalt Niko Härting das Urteil dar. Die Welt (Benedikt Fuest/Thomas Heuzeroth) hat Fragen und Antworten zum Urteil zusammengestellt.

Für Heribert Prantl (SZ) ist das Urteil "die beste Werbung für Europa". Auch im digitalen Zeitalter, in dem bisher die Informationsfreiheit omnipotent war, könne diese jetzt mit Persönlichkeitsrechten abgewogen werden. Reinhard Müller (FAZ) meint, dass die Vorgaben des EuGH nun von den nationalen und europäischen Gesetzgebern, Datenschutzstellen und Gerichten ausgeformt werden müssten. Christian Rath (Badische Zeitung) rechnet mit Wellen von Löschungswünschen, die aus dem "wilden Garten Internet einen Rasen" machen. Thomas Stadler (internet-law) lehnt das Urteil ab: "Der EuGH etabliert mit dieser Entscheidung nichts anderes als eine weitere Spielart der Netzsperren, durch die die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz beeinträchtigt wird."

Die FAZ (Martin Gropp) analysiert, dass das Urteil nicht nur sensible Daten, sondern persönliche Daten aller Art betrifft. Die Welt (Ute Müller) portraitiert den Protagonisten Mario Costeja González des spanischen Ausgangsverfahrens. Die FAZ (Alexander Haneke) und die taz (Christian Rath) stellen weitere Urteile vor, in denen das Recht auf Vergessen ansatzweise Thema ist.

Rechtspolitik

Winfried Bausback im Interview: Im Gespräch mit der FAZ (Reinhard Müller - Zusammenfassung) verteidigt der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft, von dem er aber sehr zurückhaltend Gebrauch mache. Im Fall Hoeneß habe es keinen Deal gegeben. Mächtige würden vor Gericht nicht diskriminiert. Außerdem spricht sich Bausback für eine Professionalisierung der Pressearbeit von Gerichten aus.

DGB zum Streikrecht: Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich auf seinem Bundeskongress nicht generell gegen das von der Koalition geplante Gesetz zur Tarifeinheit in jedem Betrieb ausgesprochen. Er hat nur Eingriffe abgelehnt, "die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen", berichten die FAZ (Dietrich Creutzburg) und die taz (Eva Völpel).

Mindestlohn-Gesetz: Die Anwälte Gilbert Wurth und Alexander Willemsen machen in der FAZ darauf auferksam, dass ein Unternehmen nach dem geplanten Mindestlohn-Gesetz sogar für Verfehlungen seiner Subunternehmer hafte. Außerdem bringe das geplante Gesetz auch Einschränkungen für betriebliche Regelungen über Arbeitszeitkonten mit sich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen . In: Legal Tribune Online, 14.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11966/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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