Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen

14.05.2014

Justiz

VerfGH Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag: Der neu eingeführte Rundfunkbeitrag, den fast alle Haushalte und Unternehmen zahlen müssen, verstößt nicht gegen die rheinland-pfälzische Landesverfassung. Dies entschied jetzt der Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes, wie die FAZ (Michael Hanfeld) und die SZ (Claudia Tieschky) berichten. Der Gesetzgeber durfte die Zahlung als Beitrag für die bloße Möglichkeit des Rundfunkempfangs ausgestalten. Bei der Ausgestaltung des Beitrags durfte er auch typisieren und pauschalieren. Am morgigen Donnerstag entscheidet der bayerische Verfassungsgerichtshof über eine ähnliche Klage.

BGH zu Bankgebühren: Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsentgelte für Ratenkredite, die von Banken neben den Zinsen verlangt werden, für unwirksam erklärt. Tausende Bankkunden können nun von ihrer Bank Rückzahlung verlangen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch/Harald Freiberger - ähnlich auf sueddeutsche.de). Die Anwälte Christian Hansen und Alexander Lingert haben auf focus.de Fragen und Antworten zusammengestellt.

StA Hamburg - Suizidhilfe: Nachdem der Vorsitzende des Vereins Sterbehilfe Deutschland, Roger Kusch, und ein Arzt von der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen Totschlags an zwei lebensmüden alten Damen angeklagt wurden, lud Kusch am gestrigen Dienstag zur Pressekonferenz. Kusch versicherte, der Verein werde seine Hilfe bei der Selbsttötung fortführen. Es berichten unter anderem spiegel.de (Hendrik Ternieden/Jürgen Dahlkamp), die taz-nord (Friederike Graeff) und die Welt (Matthias Kamann).

LG Bayreuth - Mordfall Peggy: Am heutigen Mittwoch wird das Landgericht Bayreuth voraussichtlich den Angeklagten Ulvi K. vom Vorwurf freisprechen, 2001 das damals neunjährige Mädchen Peggy ermordet zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sprachen sich bei den Schlussplädoyers einmütig für Freispruch aus, berichtet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2014: EuGH gibt ein Recht auf Vergessen – BGH erklärt Bankgebühren für rechtswidrig – Kusch will weiter beim Töten helfen . In: Legal Tribune Online, 14.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11966/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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