Die juristische Presseschau vom 14. März 2013: BAG zu Leiharbeit - Kirch-Prozess ohne Ende - Ehegattensplitting mit Zukunft

14.03.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ungarn – Verfassungsänderungen: Die jüngsten Verfassungsänderungen in Ungarn, mit denen die Kompetenzen des Verfassungsgerichts erheblich beschnitten werden, veranlassen Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog zur Ausrufung eines Online-Symposiums. Was können die EU und ihre Mitgliedstaaten tun, wenn in einem ihrer Mitgliedstaaten die Verfassungsstaatlichkeit erodiert? Den Auftakt macht der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller. Er schlägt die Einrichtung einer ständigen Kommission vor, die "einem Gericht in mancher Hinsicht ähneln, aber […] keine Kopie eines Gerichts sein" könne. Vielmehr müsse sie die gesamte politische Landschaft einschätzen und bewerten. Ohne konkrete Sanktionen aussprechen zu können, solle die Kommission offiziell warnen, wenn Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einem Mitgliedstaat in Gefahr seien.

USA – Datenschutz bei Google: Der Internetkonzern Google hat sich mit Staatsanwälten mehrerer US-Bundesstaaten wegen des Ausspionierens privater WLAN-Netze auf die Zahlung von sieben Millionen Dollar geeinigt schreibt das Handelsblatt (Axel Postinett). Nach Aussage des Konzerns sei die Datenschnüffelei unbeabsichtigtes Nebenprodukt der Rundfahrten von Street-View-Kamerafahrzeugen gewesen. Hierbei sei auf ungesicherte WLAN-Netze zugegriffen worden, die Daten würden nunmehr vernichtet. Schadensersatzklagen Privater seien derweil noch anhängig.

Argentinien – Lebenslang für General: Der letzte Chef der argentinischen Militärjunta ist von einem Gericht in Buenos Aires zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, meldet die SZ (Peter Burghardt). Dem 85-jährigen Angeklagten sei vorgeworfen worden, für den Tod mehrerer Menschen in einem Folterzentrum verantwortlich zu sein. Unter den Opfern hätten sich Frauen befunden, deren im Gefängnis geborene Kinder später als sogenannte Zwangsadoptierte internationale Bekanntheit erlangten.

Sonstiges

NPD und EGMR: Die NPD ist mit ihrem Versuch, beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu erreichen, sie sei nicht verfassungswidrig, gescheitert. Hiergegen will sie nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Auf lto.de befassen sich die Rechtswissenschaftler Dominik Schnieder und Sebastian Roßner mit den Erfolgsaussichten des Antrags. Ein Rechtsbehelf zur Feststellung der Konventionskonformität einer Partei kenne auch diee Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht. Äußerungen prominenter Politiker zur Verfassungswidrigkeit der NPD könnten jedoch als Eingriff in die durch Art. 11 Abs. 1 EMRK gewährleistete Parteienfreiheit zu werten sein und seien auch dem Staat zurechenbar. Allerdings sei der Staat nach der deutschen Rechtsprechung zu Warnhinweisen unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, solche Aussagen zu treffen.

Rechtsterrorismus: Die Zeit (Wolf-Dieter Vogel) erinnert in einem längeren Beitrag an den Brandanschlag in Lübeck. Vor 17 Jahren starben dort zehn Menschen, weitere 38 wurden zum Teil schwer verletzt. Die Opfer waren überwiegend Asylbewerber. Trotz vielfacher Hinweise auf einen rechtsradikalen Hintergrund habe sich die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft auf einen libanesischen Bewohner des Hauses konzentriert, der jedoch in zwei Verfahren freigesprochen wurde. Seine damalige Verteidigerin halte erneute Ermittlungen für sinnlos, fordere aber die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Home Office: Bei immer mehr Arbeitnehmern steht der Büroschreibtisch in den eigenen vier Wänden. Mit dem sogenannten Home Office ist nach einer Anordnung der Yahoo-Chefin Marissa Mayer beim Internet-Riesen jedoch Schluss. Anlass für Fachanwalt Thomas Hey, sich auf lto.de mit arbeitsrechtlichen Aspekten der "Tele-Arbeit" auseinanderzusetzen. Problematisch ist für den Autor die Durchsetzung des Direktionsrechts der Vorgesetzten wegen des fehlenden unmittelbaren Kontaktes zu seinen Angestellten. Deren "Führung und Förderung" werde oftmals nicht erreicht.

Das Letzte zum Schluss

Schießstandrichtlinie unter Beschuss: Der nächste Koalitionskrach steht vor der Tür: Nach einem Bericht der SZ (Robert Rossmann) nimmt das CSU-geführte Bundesinnenministerium das Vogelschießen aufs Korn. Auf Schützenfesten werde dabei auf einen Holzvogel angelegt, dessen zulässige Größe das Ministerium in einer 112 Seiten dicken Richtlinie nun erheblich beschränkte. Die hierfür vorgebrachten Sicherheitserwägungen mag die FDP nicht gelten lassen. In einem Brief an den Innenminister fordere sie Abhilfe und "Artenschutz für Schützenvögel".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue Presseschau.

lto/mpi

Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2013: BAG zu Leiharbeit - Kirch-Prozess ohne Ende - Ehegattensplitting mit Zukunft . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8325/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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