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Die juristische Presseschau vom 14. März 2013: BAG zu Leiharbeit - Kirch-Prozess ohne Ende - Ehegattensplitting mit Zukunft

14.03.2013

Legal Voices - die juristische Presseschau

Vor dem Bundesarbeitsgericht geht es gleich zweimal um die Rechtsstellung von Leiharbeitern. Außerdem in der heutigen Presseschau: Ein Gesetz gegen den Abmahnwahn, Vergangenheit und Zukunft des Ehegattensplittings, Fortsetzung im Kirch-Prozess, mögliches Ende des Nürburgring-Verfahrens und Streit um Schützenvögel.

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BAG zu Leiharbeit: In einer Reihe von Urteilen hat sich das Bundesarbeitsgericht zur rechtlichen Stellung von Leiharbeitern geäußert. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob Leiharbeiter die gleiche Entlohnung wie Stammbelegschaften verlangen können. Zumindest bei solchen Zeitarbeitern, deren Verleihfirmen keinen gültigen Tarifvertrag haben, ist dies nach einem Urteil von Mittwoch der Fall.

Geklagt hatten nach dem Bericht des Handelsblatts (Heike Anger/Axel Schrinner) frühere Zeitarbeiter, deren Arbeitgeber Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP) abgeschlossen hatten. Ein etwaiges Vertrauen der Arbeitgeber in die Tariffähigkeit der CGZP sei nicht schutzwürdig. Der Artikel macht darauf aufmerksam, dass die Nachzahlungspflicht Sozialversicherungsabgaben inklusive des Arbeitnehmeranteils umfasse und zitiert eine Arbeitsrechtlerin mit der Bemerkung, die Urteile stellten einen "schwarzen Mittwoch für die Zeitarbeitsbranche" dar.

Der Bericht der taz (Christian Rath) setzt einen anderen Schwerpunkt. Weil das Gericht ausdrücklich feststellte, dass etwaige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Nachforderungen zu beachten seien und diese in der Regel drei Monaten betrügen, seien Nachzahlungen praktisch ausgeschlossen.

In einem weiteren Verfahren urteilte das BAG, dass Leiharbeiter bei der für die Größe des Betriebsrates maßgeblichen Beschäftigtenzahl zu berücksichtigen seien. Nach der Meldung auf lto.de revidierte das Gericht damit seine Rechtsprechung.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Anti-Abzocke-Gesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die Kosten einer Abmahnung wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet der Höhe nach begrenzt werden sollen. Dies berichtet die FAZ (Justus Bender) und stellt die verschiedenen Verfahren zur illegalen Verschaffung von Filmen oder Musik aus zivilrechtlicher Sicht dar.

Thomas Stadler (internet-law) diskutiert Alternativen zum Entwurf. Sein Fazit: Die Bundesregierung habe es "nicht geschafft, einen wirklich effektiven Gesetzesvorschlag einzubringen."

Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch: Der Rechtsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Kernpunkt sei die Verlängerung von Verjährungsfristen für Schadensersatzforderungen von Opfern von drei auf 30 Jahre, die jedoch nicht rückwirkend gelte. Die Fristen für eine strafrechtliche Verfolgung blieben unverändert, sie würden nunmehr jedoch erst mit dem 21. Lebensjahr des Opfers zu laufen beginnen.

Susanne Höll kommentiert in der SZ hierzu, es sei "einzig und allein" der Regierungskoalition anzulasten, dass der Ausschuss sich fast zwei Jahre mit der Neuregelung beschäftigt habe. Allerdings trügen auch rot-grün geführte Länder Verantwortung für die unwürdige Behandlung von Opfern. Allein Bayern weigere sich nicht, in den ursprünglich vereinbarten Fonds zur Finanzierung von Therapien einzuzahlen.

Ehegattensplitting: Mit historischen Vorläufern des Ehegattensplittings, der gesetzlichen Einführung in den 1950er Jahren und den verfassungsgerichtlichen Grundsatzentscheidungen hierzu befasst sich die FAZ (Reinhard Müller, Manfred Schäfers) in einem ausführlichen Artikel. Angesichts der neueren Rechtsprechung wagen die Autoren die Prognose, dass einer Ausweitung des Ehgattensplittings auf Lebenspartnerschaften nicht viel entgegenstehe. Hierfür spreche zum einen, dass das verfassungsrechtlich gebotene staatliche Schutzgebot der Ehe nicht ohne weiteres die Benachteiligung anderer, vergleichbarer Lebensformen beinhalte. Allerdings hätten die jüngsten Karlsruher Entscheidungen, etwa zur Sukzessivadoption, den "Gleichstellungskurs" beider Senate belegt.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: BAG zu Leiharbeit, Anti-Abzocke-Gesetz, Ehegattensplitting

  • Seite 2:

    Justiz: Sicherungsverwahrung, Kirch-Prozess, Nürburgring-Verfahren

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Verfassungsänderungen in Ungarn, Datenschutz bei Google, NPD in Europa

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Die juristische Presseschau vom 14. März 2013: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8325 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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