Die juristische Presseschau vom 14. Januar 2014: Ritter Sport gewinnt – No zu "No-Spy" – Prokon angezeigt

14.01.2014

Justiz

SG Berlin – Scheinselbständig für Bundestag? Ist das Umherfahren eines Infomobils des Deutschen Bundestags eine selbständige Honorartätigkeit oder doch eher eine abhängige Beschäftigung? Darüber verhandelt laut einem Bericht der Welt (Florian Kain) am heutigen Dienstag das Berliner Sozialgericht in einem Streit zwischen dem Parlament und der Deutschen Rentenversicherung.

VG Berlin – Hooligan-Sympathisant: Das Tragen eines der Hooligan-Szene zuzurechnenden Trikots kann auf die fehlende charakterliche Eignung für den gehobenen Polizeidienst hinweisen. Das hat laut blog.beck.de (Markus Stoffels) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

OLG Hamm zu Schlagloch: Das Land Nordrhein-Westfalen muss für den durch ein Schlagloch auf einer Autobahn entstandenen Schaden an einem Pkw aufkommen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm einer Meldung von lto.de zufolge entschieden.

StA Lübeck – Prokon: Wie die SZ (Markus Balser) berichtet, beschäftigt sich inzwischen auch die Lübecker Staatsanwaltschaft mit dem von Insolvenz bedrohten Windkraftfinanzier Prokon. Die Behörde prüfe aufgrund mehrerer Anzeigen, "ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte besteht oder nicht". Die taz (Hermannus Pfeiffer/Janto Rössner) betont allerdings, dass es sich auch schlicht um leichtsinnige Anleger handeln könne.

LG München – Hoeneß: Im März beginnt vor dem Landgericht München II der Steuerhinterziehungsprozess gegen den FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Unter Berufung auf die Bild-Zeitung berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier/Joachim Jahn), dass die Staatsanwaltschaft Hoeneß in sieben Fällen anklage; weitere Fälle seien bereits verjährt. Anscheinend gehe die Staatsanwaltschaft also nicht von einem "besonders schweren Fall" aus, bei dem die Verjährungsfrist nicht fünf, sondern zehn Jahre betrage. Auch das Handelsblatt (Axel Höpner) berichtet.

LG Schwerin – Joggerin-Prozess: Im Prozess um die Tötung einer Joggerin vor dem Landgericht Schwerin hat der Angeklagte nun laut FAZ (Frank Pergande) durch seinen Verteidiger überraschend doch eine Erklärung vorlegen lassen. Danach habe er die Frau nicht töten, sondern nur verletzen wollen, um ins Gefängnis zu kommen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Januar 2014: Ritter Sport gewinnt – No zu "No-Spy" – Prokon angezeigt . In: Legal Tribune Online, 14.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10649/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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