Die juristische Presseschau vom 13. August 2015: Pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­rech­te –Zir­kus­ar­tis­ten im Ar­beits­recht – Falsche Er­in&s

13.08.2015

Amnesty International will sich künftig für die weltweite Entkriminalisierung der Prostitution einsetzen. Außerdem in der Presseschau: Zschäpes neuer Anwalt im Portrait, ein BAG-Urteil zu Zirkusartisten und Pseudo-Erinnerungen als Justizproblem.

Thema des Tages

Prostitution und Menschenrechte: Amnesty International will sich künftig auch für die Menschenrechte von Prostituierten einsetzen, beschloss eine Delegiertenversammlung in Dublin. Sexarbeit soll weltweit legalisiert werden. Dazu gehöre auch die Straffreiheit für Bordellbetreiber - vor allem letzteres stieß international auf Kritik, berichten die SZ (Constanze von Bullion) und die taz (Ralf Leonhard).

Constanze von Bullion (SZ) unterstützt die ai-Forderung: "Prostitution ist ein brutales Geschäft, aber durch Verbot verschwindet es nicht. Da hilft nur eines: rausholen, ans Licht. Nur so kann der Staat freiwillige Prostitution von Menschenhandel trennen." Ähnlich argumentiert Martin Reichert (taz): "Mit einem Verbot schafft man erst recht jene kriminellen Strukturen, die man gerne verhindern möchte."

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Der Verein Sterbehilfe Deutschland rechnet damit, dass der Bundestag im November ein Verbot jeder organisierten, geschäftsmäßigen Suizidhilfe verabschieden wird. Auf einer Mitgliederversammlung will er deshalb am 30. August seine Satzung ändern und die Suizidhilfe solange aussetzen wie das Verbotsgesetz in Kraft sein werde, berichtet die FAZ (Heike Schmoll). Gleichzeitig soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden.

Landesverrat: Christian Rath (taz) schlägt in einem Debattenbeitrag vor, den "Landesverrat" im Strafgesetzbuch neu zu konzipieren: "Alles was zu einer Diskussion über gesellschaftliche Verhältnisse und Vorhaben beiträgt, kann per se kein Staatsgeheimnis sein – auch wenn irgendjemand die Information gegen die Bundesrepublik verwenden könnte."

Demonstrationsrecht: Patrick Bahners (FAZ) befasst sich im Feuilleton, mit dem Vorschlag, gesetzlich Demonstrationsverbote in der Nähe von Flüchtlingsheimen zu ermöglichen. Er kritisiert den Vergleich mit einer Regelung für Gedenkstätten für NS-Opfer. Dadurch erhielten Asylsuchende "den Status von Holocaustüberlebenden ehrenhalber", der nach Ablehnung ihres Asylantrags die Abschiebung "politisch unmöglich" machen solle.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. August 2015: Prostitution und Menschenrechte –Zirkusartisten im Arbeitsrecht – Falsche Erin&s . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16593/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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