Die juristische Presseschau vom 13. August 2015: Pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­rech­te –Zir­kus­ar­tis­ten im Ar­beits­recht – Falsche Er­in&s

13.08.2015

Recht in der Welt

Frankreich - Endlager: Der französische Verfassungsrat hat die im April beschlossene Rechtsgrundlage für ein französisches Atommüll-Endlager beanstandet. Diese war im Senat in einer Nachtsitzung in ein Gesetz zur Wirtschaftsliberalisierung eingefügt worden. Dort habe sie jedoch nichts zu suchen, so der Verfassungsrat. Die FAZ (Christian Schubert) berichtet über das Urteil und die Hintergründe.

Russland - inhaftierte Doppelgänger: Eine zu fünf Jahren Straflager verurteilte Ministerialbeamtin soll während der Haftzeit in Moskau gesehen worden sein. Laut Welt (Oliver Bilger) löste der Fall Diskussionen aus, ob man in Russland die Haft durch Stellvertreter absitzen lassen kann.

Sonstiges

Pseudo-Erinnerungen: Die Zeit (Stefanie Kara) schildert ausführlich das Problem, dass Zeugen vor Gericht nicht lügen, sondern sich falsch erinnern. Gutachter könnten falsche und echte Erinnerungen nicht unterscheiden.

Stadionverbote und Vorstrafen: Kriminologieprofessor Thomas Feltes berichtet im Interview mit der taz (Christian Rath) über seine Forschungen zu Stadionverboten von Fußball-Fans. Rund 70 Prozent der betroffenen Fans seien auch vorbestraft, die meisten seien nicht dauerhaft kriminell.

Betreuungsgeld: Der Landkreistag tritt laut FAZ (dc) der Auffassung der Bundesregierung entgegen, dass bereits bewilligtes Betreuungsgeld auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts automatisch bis zum Ende der bewilligten Laufzeit weiterbezahlt werde. Sozialrechtlich richtig sei, dass die Bewilligungsbescheide grundsätzlich zurückgenommen werden müssten und nur im Einzelfall Vertrauensschutz gewährt werden könne.

Markenrecht: Die Welt (Philipp Vetter/Stephan Dörner) untersucht, ob Google eine Muttergesellschaft mit dem Namen "Alphabet" gründen kann, obwohl es schon ein BMW-Tochterunternehmen gleichen Namens gibt. Erklärt wird, dass man Begriffe nie allumfassend schützen kann, sondern immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Bisher seien keine Überschneidungen zu erkennen.

Das Letzte zum Schluss

Frühhochdeutsches Urteil: justillon.de (Andreas Stephan) dokumentiert ein Urteil des Amtsgerichts Schöneberg aus dem Jahr 1990. Zwei Mieterinnen hatten sich gestritten, weil der Hund der einen Frau in den Garten der anderen Frau exkrementiert hatte. Das Urteil ist fast vollständig in altertümlicher Sprache gehalten, überwiegend sogar gereimt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. August 2015: Prostitution und Menschenrechte –Zirkusartisten im Arbeitsrecht – Falsche Erin&s . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16593/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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