Die juristische Presseschau vom 11. - 13. Mai 2013: Max Stadlers Tod - Anwälte der NSU-Nebenkläger unter Beschuss - Video im Walde

13.05.2013

Weitere Themen – Justiz

NSU-Prozess – Keine Befangenheit der Richter:  Der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) informiert in zwei Beiträgen (SWR und SWR) über die Ablehnung der Befangenheitsanträge gegen Richter des Münchener Oberlandesgerichts. Weder die Anwälte von Ralf Wohlleben noch die von Beate Zschäpe hatten mit ihren Anträgen Erfolg.

NSU-Prozess – Die Rolle der Anwälte: Die Welt am Sonntag (Hannelore Crolly) beschreibt die Auseinandersetzung zwischen Verteidigern und Anwälten der Nebenklage.

Gisela Friedrichsen (Spiegel) kommentiert: "Verteidiger haben sich nicht zu rechtfertigen, wenn sie innerhalb der strengen Förmlichkeiten rechtsstaatlicher Grundsätze und Gesetze verteidigen." Der Gesetzgeber habe es aber zu verantworten, dass durch die Ausweitung der Opferrechte die Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung aus dem Lot geraten sei. Manche Opferanwälte versprächen ihren Mandanten ein Maximum an Aufklärung, was aber unrealistisch sei.

Auch Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) kritisiert unprofessionelle Nebenklage-Anwälte, die ihre Aufgabe verfehlten, die Nebenkläger realistisch auf den Prozessverlauf vorzubereiten.

Ermittlungen gegen KZ-Wachleute: Joachim Käppner (Samstags-SZ) verteidigt in seinem Leitartikel die jetzt eingeleiteten Verfahren gegen greise KZ-Wachmänner. "Auch heute noch haben die Verfahren gegen Nazitäter eine moralische Botschaft, und sie ist schlicht und klar: Der Mensch hat eine persönliche Verantwortung für sein Handeln." Wer in einem Vernichtungslager Dienst tat, habe die Bereitschaft gezeigt, Böses zu tun. Der Spiegel referiert dagegen Kritik an den Ermittlungsverfahren, die viel zu spät kämen.

LG Bonn verurteilt Man Ki Kim: Das Landgericht Bonn hat den südkoreanischen Investor Man Ki Kim, der den Eindruck erweckt hatte, er könne in Bonn ein großes Kongresszentrum bauen, zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Betrugs verurteilt. Es berichten die Samstags-SZ (Bernd Dörries) und die Samstags-FAZ (Reiner Burger). Vertreter der leichtgläubigen Bonner Stadtverwaltung seien nicht angeklagt worden.

Anklage gegen Bernie Ecclestone: Die Münchener Staatsanwaltschaft wird wohl noch in dieser Woche gegen den Formel 1-Boss Bernie Ecclestone Anklage wegen Bestechung erheben. Das berichtet u.a. die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott). Ecclestone soll einem Manager der ehemaligen Formel 1-Hauptaktionärin BayernLB 44 Millionen Dollar gezahlt haben, damit diese Ecclestones Pläne nicht behindert.

Strafanzeige von Uli Hoeneß: Uli Hoeneß hat wegen Verletzung seines Steuergeheimnisses Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Heribert Prantl (Montags-SZ) findet das richtig, dies habe nichts mit Weinerlichkeit zu tun. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn Landesfinanzminister Markus Söder die Strafanzeige eingereicht hätte.

LG Berlin – Tod von Jonny K.: An diesem Montag beginnt am Landgericht Berlin der Prozess gegen sechs türkisch-stämmige Männer, die im Oktober 2012 den 20-jährigen Jonny K. zu Tode geprügelt haben sollen. Die Anklage laute nur auf Körperverletzung mit Todesfolge, berichtet die Montags-Welt (Hans H. Nibbrig). Alle Angeklagten seien wohl aussagebereit. In Berliner Medien werde der Fall oft mit dem NSU-Prozess kontrastiert, weil hier Türken nicht Opfer, sondern Täter sind.

Peter Müller im Interview: Der Focus (Daniel Goffart/Stefanie Stallmann, Kurzfassungen zu unterschiedlichen Aspekten auf focus.de und focus.de) sprach mit Verfassungsrichter Peter Müller. Dieser verteidigt Gerichtspräsident Voßkuhle, der mit rechtspolitischen Vorschlägen "deutlich zurückhaltender" sei als sein Vorgänger Hans-Jürgen Papier. Weitere Themen des Interviews: Die Unterschiede von Politik und Verfassungsrecht, Gründe für eine mögliche Befangenheit von Müller, Grenzen der EU-Integration sowie Videoübertragung innerhalb von Gerichten.

Voßkuhle-Portrait: Das Zeit-Portrait von BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle ist jetzt auch online auf zeit.de (Heinrich Wefing) zu lesen.

BVerfG und Politik: Reinhard Müller (Samstags-FAZ) nimmt die Karlsruher Mahnung wegen verzögerter Umsetzung eines Urteils zur Grunderwerbssteuer bei Homo-Ehen zum Anlass, das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung zu kommentieren: "Es gehört zum bewährten System der 'checks and balances' der Verfassungsorgane, dass sich Verfassungsgericht, Regierung und Parlament gegenseitig beharken. Auch Vorwürfe, ja Beschimpfungen gehören seit Jahrzehnten zum bundesrepublikanischen Ritual."

VGH Mannheim zu BVerfG und juris: Das Bundesverfassungsgericht  muss die mit Leitsätzen versehenen Urteile auch anderen Datenbanken als juris zur Verfügung stellen. Das entschied laut Spiegel der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

EuGH und ultra-vires-Vorwürfe: Der de legibus-Blog (Oliver Garcia) hat einige Vorwürfe deutscher Gerichte an den EuGH zusammengestellt, wonach dieser sich außerhalb seiner Prüfungskompetenz (ultra vires) bewege. Konkret geht es um Äußerungen des BVerfG, des OLG München und des LG Köln.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. - 13. Mai 2013: Max Stadlers Tod - Anwälte der NSU-Nebenkläger unter Beschuss - Video im Walde . In: Legal Tribune Online, 13.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8705/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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