Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2017: Ums­trit­tener Fami­li­en­nachzug / Frei­heit für Tier­schützer / Voßk­uhle zur AfD

12.10.2017

Justiz

BVerwG zur Rheinbrücke: Die Erneuerung der Rheinbrücke auf der Strecke der Bundesautobahn A 1 zwischen Köln und Leverkusen ist rechtmäßig. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, wie Rechtsprofessor Felix Ekardt auf lto.de berichtet. Ein Umweltverband und ein privater Grundstückseigentümer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln geklagt, da der Ausbau der Autobahn im Bereich einer ehemaligen Deponie durchgeführt werden soll. Die Leipziger Richter entschieden jedoch, dass die Bezirksregierung den Gefahren für die Umwelt ausreichend Rechnung getragen habe.

LG Magdeburg zu Hausfriedensbruch und Tierschutz: Das Landgericht Magdeburg hat Tierschützer, die zur Videodokumentation von Missständen in einen Schweinemastbetrieb eindrangen, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Dies meldet lto.de. Die Richter befanden, dass das Eindringen der drei Angeklagten durch einen rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt gewesen sei. Ihr Handeln sei erforderlich gewesen, da staatliche Organe untätig geblieben seien. 

LG Münster zu Totschlag an Flüchtlingshelferin: Das Landgericht Münster hat einen 28-jährigen Nigerianer wegen eines tödlichen Messerangriffs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Asylbewerber, der zwischenzeitlich eine Beziehung zum Opfer unterhielt, hatte auf offener Straße 21-mal auf die Studentin eingestochen. Wie spiegel.de berichtet, blieb das Urteil hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft wegen Mordes zurück.

EuGH – Standardvertragsklauseln beim Datentransfer: Der irische High Court hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten von der EU in die USA mit EU-Grundrechten vereinbar sind. Die Daten könnten in den USA gefährdet sein, was wiederum europäischen Rechtsstandards widerspräche. Rechtsprofessor Thomas Hoeren gibt auf lto.de einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung des EuGH zum Safe-Harbor-Abkommen und beleuchtet auch die Folgen eines Urteils, das die Vertragsklauseln womöglich für unionsrechtswidrig erklärt.

OLG Hamm – Arcandor: Wie spiegel.de meldet, könnte es in dem zivilrechtlichen Streit zwischen dem Insolvenzverwalter und ehemaligen Führungskräften von Arcandor zu einem Vergleich kommen. Beide Parteien signalisierten nach der Vernehmung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff Interesse. Der Insolvenzverwalter wirft dem ehemaligen Vorstand und Teilen des Aufsichtsrats Boni- und Abfindungszahlungen vor, als das Unternehmen bereits längst in Schieflage geraten war.

LG München – Schily-Zitat: Das Landgericht München hat darüber verhandelt, ob Grünen-Politiker Cem Özdemir den ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) in einem Vorwort zu einem Buch der NSU-Opfer aus der Kölner Keupstraße richtig zitiert hat. Laut Özdemir soll Schily einen Tag nach dem NSU-Anschlag im Jahr 2004 einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen haben. Über den Verlauf der Gerichtsverhandlung berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).

LG Freiburg – Mordfall Maria L.: Die SZ (Josef Kelnberger) setzt sich in einer Reportage mit der Person des Angeklagten Hussein K. und seinem Verhältnis zu seinen Pflegeeltern auseinander. Die Pflegemutter hatte zuletzt in dem Prozess ausgesagt. Der Autor wirft auch Fragen zu einem möglichen behördlichen Versagen auf.

Europäisches Flüchtlingsrecht: In einem Gastbeitrag für die FAZ spricht sich der Präsident des Verwaltungsgerichts Trier, Georg Schmidt, dafür aus, dass deutsche Gerichte bei Entscheidungen im Flüchtlingsrecht den Grundsatz gegenseitigen Vertrauens unter den EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigen sollten. Bei Dublin-Überstellungen oder Auslieferungen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls dürften zwar menschenrechtliche Standards in anderen Mitgliedsstaaten nicht unterlaufen werden, gleichzeitig müssten deutsche Gerichte jedoch die Integrität anderer EU-Staaten respektieren.

Cum-Ex-Deals: Mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften und ihrem vermutet maßgeblichen Drahtzieher Hanno Berger befasst sich nun auch die FAZ (Marcus Jung/Hendrik Wieduwilt). Die Autoren stellen den angeklagten Rechtsanwalt vor und erörtern, welche Schwierigkeiten die hessische Generalstaatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen ihn haben wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2017: Umstrittener Familiennachzug / Freiheit für Tierschützer / Voßkuhle zur AfD . In: Legal Tribune Online, 12.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24973/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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