Die juristische Presseschau vom 11. März 2016: VG Wort zum EuGH? / Trink- und Pin­kel­f­rei­heit / Kuckuck auf Staats­kanzlei?

11.03.2016

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsgericht: Die polnische Regierung weigert sich das Urteil des Verfassungsgerichts, das die Verfassungsgerichtsreform für verfassungswidrig erklärt, zu veröffentlichen. Dies sei aber für seine Wirksamkeit erforderlich, meldet lto.de. Auch SZ (Florian Hassel) und FAZ (Konrad Schuller) schreiben dazu und befassen sich mit der Rolle des polnischen Verfassungsgerichtspräsidenten. Die Welt (Gerhard Gnauck) verweist auf die für dieses Wochenende erwartete Bewertung polnischer Rechtsstaatlichkeit durch die Venedig-Kommission und die immer noch möglichen Sanktionen durch die EU.

EGMR – extraordinary rendition: Der Europäische Gerichtshof hat dem 2003 von der CIA aus Mailand entführten und zum Verhör nach Ägypten verschleppten muslimischen Geistlichen Abu Omar 70.000 Euro Entschädigung durch Italien zugesprochen. Die italienischen Behörden hätten über die CIA-Pläne Bescheid gewusst und sich auch dadurch mitschuldig gemacht, dass sie die Täter unbestraft davonkommen ließen. Das meldet le monde diplomatique.

EU/Türkei – Abkommen: Der UN-Menschenrechtskommissar meint das Abkommen zwischen EU und Türkei zur Flüchtlingskrise könne zu "kollektiven und willkürlichen Ausweisungen führen, die illegal sind". Er will seine Bedenken kommende Woche bei seinem Besuch in Brüssel vortragen, meldet spiegel.de.

Algerien – Hassprediger verurteilt: Weil er den Journalisten und Schriftsteller Kamel Daoud als Apostaten beschimpfte und seine öffentliche Hinrichtung forderte, ist ein Salafisten-Prediger in Omar/Algerien zu sechs Monaten Haft, davon drei ohne Bewährung, verurteilt worden. Als "Premiere in der arabisch-muslimischen Welt" bezeichnete ein führender Journalist des Landes das Urteil, schreibt die SZ (Paul-Anton Krüger).

Sonstiges

Gleichheit beim Strafen: In seiner Kolumne fordert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck auf zeit.de einen Blick auf verschiedene Analysen der US-amerikanischen Strafjustiz. Sie zeigten eine "von rassistischen Vorurteilen durchsetzten Klassenjustiz gegen diskriminierte und unterprivilegierte Bevölkerungsteile", die uns hierzulande eine Warnung sein solle.

Cum-Ex-Deals: Das Bundeszentralamt für Steuern hatte eine Bagatellgrenze von 750.000 Euro für Cum-Ex-Deals eingeführt und erst bei darüber hinausgehenden Beträgen Prüfungen vorgenommen, schreibt die SZ (Klaus Ott). Wer dafür verantwortlich ist, wolle der Untersuchungsausschuss des Bundestages, der sich derzeit mit den Deals befasst, herausfinden.

Schienenkartell: Mit der Verhängung eines Bußgelds von knapp 3,5 Milliarden Euro hat das Bundeskartellamt den Schienenkartell-Fall beendet, meldet die FAZ (Helmut Bünder).

Das Letzte zum Schluss

Pfändung in der Staatskanzlei?: Das Land Nordrhein-Westfalen schuldet seiner Mandantin 20.000 Euro aus einem Vergleich. Weil bisher keine Zahlung eintraf, hat ein Anwalt beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt, einen Gerichtsvollzieher in die Staatskanzlei zu schicken, um den Fuhrparks zu pfänden, schreibt justillon.de (Andreas Stephan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. März 2016: VG Wort zum EuGH? / Trink- und Pinkelfreiheit / Kuckuck auf Staatskanzlei? . In: Legal Tribune Online, 11.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18752/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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