Die juristische Presseschau vom 10. September 2013: Middelhoffs Millionen – Bulls Radikalreform – Rutos Strafverfahren

10.09.2013

Recht in der Welt

Kenia – Ruto vor IStGH: Der kenianische Vizepräsident William Ruto muss sich ab Dienstag vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen der Unruhen nach der Präsidentschaftswahl 2007 verantworten, bei denen mehr als 1.100 Menschen starben. Nach einem Bericht der SZ (Ronen Steinke) seien die Hoffnungen der Juristen groß, eine präventive Wirkung damit zu erzielen, dass mit Ruto und dem kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta erstmals amtierende Regierungspolitiker vor Gericht stehen. Gleichzeitig bestehe aber das Risiko, dass die Ankläger am Ende mit leeren Händen dastehen, da Kenyatta und Ruto die Ermittlungen durchgehend hintertrieben hätten und etwa eine ganze Reihe von Zeugen mittlerweile verstummt seien.

Die gegenwärtige Situation der Flüchtlinge infolge der Unruhen in Kenia beschreibt die SZ (Tobias Zick).

China – strafbare "Gerüchteverbreitung": In China wird fortan das Verbreiten "unverantwortlicher Gerüchte" im Internet mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Laut FAZ sei eine Strafbarkeit eröffnet, sobald eine Website mit einem Gerücht von 5.000 Internet-Nutzern angeklickt oder 500 Mal weitergepostet wird. Nach Einschätzung von netzpolitik.org (Nicolas Fennen) könne als "unverantwortlichen Gerücht" alles gefasst werden, was nicht in das politische Bild der chinesischen Kommunistischen Partei passt.

Ägypten – neue Verfassung: In Ägypten hat die Verfassungsversammlung, die bis Anfang November eine neue Verfassung entwerfen soll, ihre Arbeit aufgenommen. Wie die FR (Julia Gerlach) berichtet, soll das fünfzigköpfige Gremium zur Arbeitserleichterung anhand eines vorangegangenen Expertenentwurfs diskutieren. Dieser sieht nach Erläuterung der FAZ (Markus Bickel) unter anderem die Streichung des von Gefolgsleuten des gestürtzten Präsidenten Mursi durchgesetzten Artikels 219 vor, der die Aufwertung "der Prinzipien des islamischen Scharia-Rechts" beinhaltet.

Italien – Berlusconi: Nach der Verurteilung von Silvio Berlusconi wegen Steuerbetrugs hat nunmehr in Italien die Diskussion darüber begonnen, ob der ehemalige Regierungschef auch seinen Sitz im Senat verlieren werde. Die FAZ (Tobias Piller) zeichnet vor diesem Hintergrund den Ablauf des sechs Jahre andauernden Verfahrens sowie die einzelnen Argumentationsschritte in der Verurteilung nach.

Sonstiges

Ermittlungskompetenzen der EU-Kommission: Aus Anlass des am Freitag ergangenen Urteils des Europäischen Gerichts in der in der Rechtssache der Deutsche Bahn befasst sich Rechtsanwalt Markus Röhrig auf lto.de mit den Ermittlungskompetenzen der EU-Kommission. Auch wenn es nach dem Urteil keinen Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta darstelle, dass die Kommission für Nachprüfungen bei Unternehmen grundsätzlich keines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf, enthalte das Urteil auch prägnante Ausführungen zu den Grenzen ihrer Befugnisse. In der letzten Zeit würden die Ermittlungskompetenzen der Kommission vermehrt vor den europäischen Gerichten angegriffen.

Schmerzensgeld: Mit einem kürzlich in der Zeitschrift für Schadensrecht erschienen Beitrag zu geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Bemessung von Schmerzensgeld befasst sich nunmehr auch lto.de (Constantin Baron van Lijnden). Der lesenswerte Artikel zeige auf, dass etwa die Entschädigungen für den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit bei Männern deutlich höher ausfielen als bei Frauen, wohingegen beispielsweise für Narben Frauen höher entschädigt würden. Für derartige Ungleichbehandlungen seien möglicherweise "patriarchalische Altlasten in der Richterschaft" ursächlich, so einer der Verfasser, Rechtsanwalt Hans-Berndt Ziegler, auf Nachfrage.

TV-Anwaltsserie: Die FAZ (Daniel Haas) bespricht die ab Mittwoch auf VOX ausgestrahlte amerikanische Anwaltsserie "Fairly Legal". Die Sendung sei eine "Anwaltsgeschichte ohne Anwältin", in der "die Gesetze therapiert werden".

Das Letzte zum Schluss

Smiley im Arbeitszeugnis: Weil der Buchstabe "G" in der Unterschrift seines Arbeitgebers unter seinem Arbeitszeugnis aufgrund von zwei Punkten und einem nach unten gezogenen Haken den Eindruck erweckte, dass damit ein Smiley mit negativen Gesichtszügen wiedergegeben werde, klagte ein Arbeitnehmer auf Berichtigung des Zeugnisses. Wie Rechtsprofessor Markus Stoffels auf blog.beck.de berichtet, gab das Arbeitsgericht Kiel dem Kläger Recht: Der Arbeitgeber habe mit seiner Unterschrift in der Form zu unterzeichnen, wie sie von ihm im Rechtsverkehr gebraucht werde. Da der Beklagte selbst angegeben hatte, sonst stets mit lachendem Smiley zu unterschreiben, müsse er der Unterschrift ein solches lachendes Smiley hinzufügen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. September 2013: Middelhoffs Millionen – Bulls Radikalreform – Rutos Strafverfahren . In: Legal Tribune Online, 10.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9525/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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