Die juristische Presseschau vom 10. September 2013: Middelhoffs Millionen – Bulls Radikalreform – Rutos Strafverfahren

10.09.2013

Justiz

OLG Hamm zu Arzthaftung: Nach Meldung von lto.de und der FAZ (Reiner Burger) hat das Oberlandesgericht Hamm einen Frauenarzt zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er eine an Brustkrebs erkrankte Patientin nicht rechtszeitig zur Mammografie geraten hätte. Dies hätte der Frau nach Ansicht des Gerichts wahrscheinlich eine Chemotherapie erspart.

OLG Düsseldorf zur Fristwahrung: Allein der Umstand, dass ein Gericht ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach unterhält, bedeutet nicht automatisch, dass eine fristwahrende elektronische Einreichung von Schriftsätzen möglich sein muss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in einer Berufungsabweisung darauf ab, dass das Land Nordrhein-Westfalen noch keine entsprechende Rechtsverordnung für die Einreichung elektronischer Dokumente erlassen habe. Thomas Stadler bewertet die Entscheidung auf internet-law kritisch: Den elektronischen Rechtsverkehr würden "derart kleinteilige Entscheidungen" sicherlich nicht nach vorne bringen.

LG Darmstadt – Heidi H.: Im Strafverfahren gegen die Lehrerin Heidi H. vor dem Landgericht Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung sind am Montag die Plädoyers gehört worden. Die Frau hatte im Jahr 2001 einen Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt, der daraufhin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und erst 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war. Laut SZ (hh) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung beantragte Freispruch.

LG Hildesheim zu sexuellem Missbrauch: Nach Meldung der FAZ (Robert von Lucius) sowie spiegel.de (Julia Jüttner) ist ein Kinderkrankenpfleger vom Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexueller Nötigung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Vor Inhaftierung soll er jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und therapiert werden. Der Mann hatte unter anderem im Nachtdienst junge Patientinnen im Alter zwischen zehn und 15 Jahren betäubt und missbraucht oder vergewaltigt.

LG Regensburg – Bischof Williamson: Der Prozess gegen den britischen Bischof Richard Williamson wegen Volksverhetzung geht vor dem Landgericht Regensburg in eine neue Runde. Wie spiegel.de schildert, hatte Williamson vor fünf Jahren in einem Interview in der Bundesrepublik den Holocaust geleugnet. Zuvor war der Geistliche bereits vom Regensburger Amts- und Landgericht verurteilt, das Urteil aber vom Oberlandesgericht Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufgehoben worden, so dass das Verfahren erneut beim Amtsgericht und nun wieder beim Landgericht Regensburg als Berufungsinstanz landete.

LG Bonn zu Verunglimpfung von Dietrich Bonhoeffer: Das Landgericht Bonn hat die Verurteilung des Burschenschafters Norbert Weidner zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in der Berufung bestätigt. Der ehemalige Chefredakteur der Verbandszeitschrift "Burschenschaftliche Blätter" hatte Ende 2011 in einem internen Mitteilungsblatt die Hinrichtung des NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer als "juristisch gerechtfertigt" bezeichnet; der Theologe sei "zweifelsfrei ein Landesverräter" gewesen. zeit.de (Tilman Steffen) berichtet.

VG Göttingen zu waffenhandelndem Polizisten: Ein Polizeibeamter darf nebenberuflich mit einer entsprechenden behördlichen Zulassung mit Waffen handeln. Allein das Handeln mit Waffen sei für sich genommen nicht geeignet, einen angehenden Polizeikommissar in einen Konflikt mit seinen dienstlichen Pflichten zu bringen, urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen laut lto.de.

BGH zu Geschäftsführerhaftung: Rechtsprofessor Ulrich Noack erläutert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob der Geschäftsführer eines Unternehmens für üppige Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwaltskanzleien in der Krise haftet. Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen Gesellschaft mit einer Kanzlei eine nachträgliche Honorarvereinbarung getroffen, deren Höhe über den gesetzlichen Gebühren lag. Dies könne laut Gerichtshof aber nicht mit einer "kompensationslosen Anerkennungsprämie" wie im Mannesmann-Fall verglichen werden, da bei der Sanierungsberatung ein sachlicher Grund für höhere Honorare vorliege.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. September 2013: Middelhoffs Millionen – Bulls Radikalreform – Rutos Strafverfahren . In: Legal Tribune Online, 10.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9525/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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