Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2015: Zschäpes Aus­sage/ BGH gegen Mollath-Revi­sion / BAG zu Nacht­ar­beits­zu­schlag

10.12.2015

Recht in der Welt

USA – VW-Skandal: Über die 450 Klagen und Sammelklagen gegen Volkswagen in den USA soll vor einem Bundesgericht in Kalifornien verhandelt werden, wie nun entschieden wurde. Mit dieser Entscheidung dürfe VW nicht besonders glücklich sein, da Kalifornien als vergleichsweise umwelt- und verbraucherfreundlich gilt; seitens des Konzerns war ein Verfahren in der "Autostadt" Detroit angeregt worden. 120 der Klagen gelten dem Tochterkonzern Audi, 22 Porsche und 19 der Zulieferfirma Bosch. Dies berichtet die SZ (Claus Hulverscheidt).

EGMR – Leihmutterschaft: Am gestrigen Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darüber verhandelt, wie mit Kindern umgegangen werden soll, die im Ausland von einer Leihmutter ausgetragen wurden, wenn im Land der Wunscheltern die Leihmutterschaft verboten ist. Im konkreten Fall hatte eine Frau in Russland ein Kind für ein italienisches Paar ausgetragen, die dann in der russischen Geburtsurkunde als Eltern ausgewiesen wurden. Die Behörden in Italien sahen darin jedoch einen Verstoß gegen das italienische Adoptionsrecht und verbrachten das Kind in eine Pflegefamilie. Der Gerichtshof hat schon mehrfach über ähnliche Fälle entschieden. Stets war dabei jedoch ein Elternteil biologischer Erzeuger des Kindes, was im gestern verhandelten Fall nicht zutrifft und eine neue Entscheidung notwendig macht. Das erläutert die SZ (Wolfgang Janisch).

Polen – Präsident gegen Verfassungsgericht: Polens Präsident Duda weigert sich, Entscheidungen des Verfassungsgerichts umzusetzen, wie die SZ (Florian Hassel) berichtet. Gegenstand des Streits ist ein Urteil, mit dem die Wahl dreier Verfassungsrichter bestätigt, die Wahl zweier weiterer jedoch für unzulässig erklärt wurde. Ministerpräsidentin Beata Szydło (Pis) hatte dem Regierungszentrum für Gesetzgebung (RCL) untersagt, das Urteil im Gesetzblatt zu veröffentlichen – nun bestätigt auch Präsident Andrzej Duda, das Urteil ignorieren und die rechtmäßig gewählten Verfassungsrichter nicht vereidigen zu wollen.

Aserbaidschan – Inhaftierte Menschenrechtsaktivistin: Aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustands hat ein Berufungsgericht in Aserbaidschan die Freilassung der Menschenrechtsaktivistin Leila Junus angeordnet, wie die taz berichtet. Sie war im vergangenen August wegen Wirtschaftsverbrechen zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

USA und Folter: Auf seinem Blog auf zeit.de beschäftigt sich Anwalt Wolfgang Kaleck mit den Maßnahmen der USA gegen Folter. Es seien hier einige kleine Fortschritte erzielt worden, der Prozess gehe jedoch zu langsam voran.

Sonstiges

Bundeswehreinsatz in Syrien: Rechtsprofessor Claus Kreß beschäftigt sich in einem FAZ-Gastbeitrag mit der Vereinbarkeit des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr mit dem Grundgesetz. Als verfassungsrechtliche Grundlage sieht er nicht Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes, denn solche müssten im Rahmen und nach den Regeln eines kollektiven Sicherheitssystems erfolgen, was beim Syrien-Einsatz nicht zutreffe, weil der Europäische Bündnisfall nicht ausgerufen worden sei. Allerdings sei der Einsatz als Reaktion auf das Hilfeersuchen des Iraks vom kollektiven Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen gedeckt und daher als Verteidigungshandlung im Sinne von Artikel 87 a Absatz 2 Grundgesetz zulässig. Kreß spricht sich dafür aus, das Grundgesetz deutlicher zu fassen.

Der JuWissBlog (Ralph Janik) setzt sich ausführlich mit den völkerrechtlichen Schwierigkeiten des Einsatzes auseinander. Im Ergebnis sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht nicht gegeben.

Pegida: Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) prüft zur Zeit ein Verbot der Pegida-Demonstrationen, meldet focus.de. Fraglich sei, ob sich polizeiliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgrund von Demonstrationsbeiträgen auf die versammlungsrechtliche Zulässigkeit auswirkten.

Zeugin mit Burka: Der bayerische Justizminister Winfried Bausback äußert in einem FAZ-Gastbeitrag die Meinung, die Gesichtsverschleierung einer Zeugin vor Gericht sei mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht zu vereinbaren. Denn der Schleier verdecke nicht nur das Gesicht, sondern möglicherweise auch einen Teil der Wahrheit.

Chaos am Lageso: Heribert Prantl (SZ) beschreibt in einem Kommentar die desaströsen Zustände im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales Lageso, das auch für die Registrerung von Flüchtlingen zuständig ist, und bezeichnet es als "schlechteste Behörde Deutschlands".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2015: Zschäpes Aussage/ BGH gegen Mollath-Revision / BAG zu Nachtarbeitszuschlag . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17811/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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