Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2015: Zschäpes Aus­sage/ BGH gegen Mollath-Revi­sion / BAG zu Nacht­ar­beits­zu­schlag

10.12.2015

Justiz

BVerfG zu AfD-Inserat: Die AfD hat keinen Anspruch darauf, dass eine privatwirtschaftlich organisierte Zeitung ihre Anzeigen druckt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es lehnte den Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag als unbegründet ab, mit dem diese die Zeitungen der Mediengruppe Thüringen zur Veröffentlichung einer Werbeanzeige für eine Veranstaltung verpflichten lassen wollte. Dies meldet die SZ.

BGH zu Mollath-Revision: Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Revision Gustl Mollaths verworfen, wie lto.de meldet. Da er freigesprochen wurde, sei er durch das Urteil nicht beschwert. Dass die Urteilsgründe belastende Feststellungen enthielten, reiche nicht aus. In diesen hatte es das Landgericht Regensburg als erwiesen angesehen, dass Mollath seine frühere Ehefrau misshandelt habe. Der Freispruch beruhte darauf, dass eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen gewesen sei.

BAG zum Nachtarbeitszuschlag: Bei dauerhafter Nachtarbeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Gehaltszuschlag von 30 Prozent, wie das Bundesarbeitsgericht nun urteilte. Damit nahm es eine Auslegung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieses spricht nur von einem "angemessenen" Zuschlag bei Nachtarbeit, wobei eine etwaige Regelung des Nachtarbeitsausgleichs im Tarifvertrag vorgeht. Bisher hatte das Gericht entschieden, dass ein Zuschlag von 25 Prozent regelmäßig angemessen ist. Die besondere Belastung durch eine regelmäßige Nachtarbeit führe allerdings generell zu einer anderen Beurteilung, berichtet die BadZ (Christian Rath).

BFH zu Steuergeheimnis: Die Finanzämter dürfen in der Regel keine Auskünfte von Dritten einholen, ohne sich zuvor an den Steuerpflichtigen gewandt zu haben, wie der Bundesfinanzhof nun entschied. Dies meldet lto.de. In der Abgabenordnung ist geregelt, dass Dritte befragt werden dürfen, wenn die Auskunft des Betroffenen unzureichend ist oder sie aus anderen Gründen nicht zum Ziel führt. Dies setze einen atypischen Fall voraus, zum Beispiel ein bis dato unkooperatives Verhalten des Steuerpflichtigen.

LG Wuppertal zur "Scharia-Polizei": Das Landgericht Wuppertal hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen acht Beteiligte der selbsternannten "Scharia-Polizei" weitgehend abgelehnt. Es teilte die Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht, dass das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" gegen das versammlungsrechtliche Uniformierungsverbot verstoße. Die handelsüblichen Warnwesten seien nicht mit Uniformen vergleichbar gewesen und hätten zudem keine bedrohliche Wirkung ausgestrahlt. Das berichtet lto.de.

LG München zu Fahne als Waffe: Das Landgericht München hat den Schuldspruch des Amtsgerichts München gegen einen jungen Mann bestätigt, der auf einer Demonstration eine Fahne bei sich hatte, die als Waffe eingestuft wurde. Diese sei "schlagstockähnlich" gewesen, berichtet die SZ (Christian Rost).

AG Heilbronn zu "Spy-App": In Heilbronn ist ein 20-Jähriger verurteilt worden, der heimlich eine Spionage-Software auf dem Telefon seiner Freundin installiert und sie damit drei Monate lang überwacht hatte. Die App ermöglichte es, ihre SMS und Whatsapp-Chats zu lesen – dies stelle strafbares Ausspähen und Abfangen von Daten dar, berichtet die SZ (Josef Kelnberger).

VG Göttingen zu Abschiebung ins Kosovo: Fehlende Integrationsbereitschaft ist ein Grund dafür, zwei seit bereits 17 Jahren in Deutschland lebende Roma-Familien abzuschieben, hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun entschieden. Diese hätten ihren Lebensunterhalt nie selbst sicherstellen können, der Schulbesuch der Kinder sei unregelmäßig gewesen, die Eltern hätten nach wie vor geringe Deutschkenntnisse und gegen die Väter der Familien seien Haftstrafen wegen Körperverletzung verhängt worden. Dies berichtet die taz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2015: Zschäpes Aussage/ BGH gegen Mollath-Revision / BAG zu Nachtarbeitszuschlag . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17811/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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