Die juristische Presseschau vom 30. Mai – 1. Juni 2015: Post an Wulff erlaubt – neues Recht im Juni – Tür stoppt Diebin

01.06.2015

Post muss auch auf Bitte nicht immer "nur an den Anwalt". Außerdem in der Presseschau: belastende Verpflichtungserklärungen, Schiedsverfahren zugunsten der Großen, Vertragsverletzungsverfahren wegen Maut und der Zweikampf "Mensch gegen Glastür".

Thema des Tages

OLG Celle zu "Post nur an den Anwalt": Auch nach der Bitte Bettina Wulffs, nur über ihren Anwalt kontaktiert zu werden, durfte der Bauer Verlag sich nach einer Abmahnung direkt an sie wenden, entschied das Oberlandesgericht Celle laut lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de. Zwar könne die direkte Kontaktaufnahme entgegen ausdrücklichem Wunsch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen, die einmalige Kontaktaufnahme mit sachlichem Brief, um ein Einigungsgespräch anzuregen, genüge dafür jedoch nicht. Das Öffnen und kurze Anlesen des Briefes beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur gering und werde vom berechtigten Interesse der Gegenpartei an einer Kontaktaufnahme zur gütlichen Einigung überwogen.

Rechtspolitik

Flüchtlinge/Verpflichtungserklärung: Die Bundesländer – außer Bayern – gewähren Syrern das Recht, nahe Verwandte nach Deutschland zu holen, wenn sie für ihren Unterhalt sorgen können – auch mit Hilfe Dritter. Diese Zahlungsverpflichtung dauert nach erfolgreichem Asylantrag fort, was Länderpolitiker und Flüchtlingshelfern laut Spiegel (Maximilian Popp/Andreas Wassermann) kritisieren. Die langfristige Verpflichtung mit unüberschaubaren Risiken schrecke Helfer ab.

Homo-Ehe: spiegel.de (Dietmar Hipp) befasst sich mit der Frage, ob für die Öffnung der Ehe für alle eine Verfassungsänderung erforderlich ist. Bisher habe das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen daran festgehalten, die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner sei Teil des verfassungsrechtlichen Ehebegriffs. Eine Öffnung der Ehe ohne Verfassungsänderung könne also am BVerfG scheitern.

Doping-Gesetzentwurf: Laut Focus (the) soll der Gesetzentwurf zum Doping nachgebessert werden. Das Selbstdoping soll danach zwar bestraft werden, nach bisheriger Formulierung müsse das Mittel aber in Deutschland oder einem Land mit ähnlicher Strafvorschrift eingenommen werden, was schwer nachweisbar sein wird.

Schiedsverfahren: Nach einer Studie des kanadischen Rechtsprofessors Gus van Harten über die bis zum Frühjahr 2014 veröffentlichten Schiedsverfahren, profitieren von diesen vornehmlich internationale Großkonzerne mit über zehn Milliarden Dollar Jahresumsatz. Die Studie sei jedoch lediglich skizzenhaft, da keine Veröffentlichungspflicht für die Entscheidungen besteht, berichtet die Montags-FAZ (maxw).

Datenschutz: Bei immer mehr vernetzten Geräten, die Berge an Daten sammeln, wird die Frage, wem die Daten zustehen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Beschränkungen, immer drängender. Die Samstags-FAZ (Carsten Knop) mahnt zur Eile beim Regeln dieser Frage, bevor der Markt Gesetzmäßigkeiten schaffe, die sich nicht oder nur schwer ändern ließen.

Vorratsdatenspeicherung: Die SPD-Parteispitze hat ein Papier zur Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung gegen parteiinterne Kritik herausgegeben, dessen Argumentation netzpolitik.org (Andre Meister) angreift.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) spricht sich gegen die aus Reihen der SPD vorgeschlagene Befristung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung aus. An einer Grundrechtswidrigkeit ändere auch eine Befristung nichts und die Vergangenheit zeige, dass meist doch eine Dauerlösung daraus werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Mai – 1. Juni 2015: Post an Wulff erlaubt – neues Recht im Juni – Tür stoppt Diebin . In: Legal Tribune Online, 01.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15696/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen