Die juristische Presseschau vom 30. Mai – 1. Juni 2015: Post an Wulff erlaubt – neues Recht im Juni – Tür stoppt Diebin

01.06.2015

Justiz

BVerfG zu Vertrauensschutz bei rückwirkenden Urteilen: Dass das Bundesarbeitsgericht 2012 durch Urteil die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGPZ) feststellte – rückwirkend bis 2003 –, verstößt nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz, wie das Bundesverfassungsgericht mit am Freitag veröffentlichtem Beschluss entschied. Der Grundsatz gelte für Urteile nur bei Änderung gefestigter Rechtsprechung, hier sei jedoch die Rechtslage bekanntermaßen ungewiss gewesen. Es berichtet lto.de.

BVerwG zu Fahrtenbuchauflage: Der Verkehrsrechtler Adolf Rebler schreibt auf lto.de über die Voraussetzungen der Präventivmaßnahme Fahrtenbuchauflage nach § 31a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Donnerstag. Danach darf die Auflage bei saisonal angemeldeten Fahrzeugen länger angeordnet werden, um so die sonst übliche Dauer der Fahrzeitüberwachung zu erreichen.

StA Göttingen – Einstellung gegen Lüttig: Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll das Ermittlungsverfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen mutmaßlicher Weitergabe von Dienstgeheimnissen in den Fällen Wulff und Edathy eingestellt werden, meldet die Montags-FAZ (bin).

StA München I – Augustinum: Der Altenheim-Betreiber Augustinum soll laut Samstags-SZ (Bernd Kastner/Klaus Ott) zu bilanziellen Zwecken einer Firma Darlehen gegeben haben, die davon mehrere Augustinum-Immobilien kaufte und zurückvermietete. Die Personen, die den Deal auf beiden Seiten einfädelten, sollen sich daran bereichert haben und der Kaufpreis viel zu niedrig sein, weshalb die Staatsanwaltschaft München I seit einem knappen Jahr ermittelt. Über den "Immobilienskandal" schreibt auch die FAS (Inge Kloepfer).

LG Darmstadt – Tugce-Prozess: Die Verteidigung des Angeklagten Sanel M. hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Er habe den Inhalt eines Videos der Tat, in einer Stellungnahme an das Oberlandesgericht zur laufenden Haftbeschwerde des Angeklagten, verzerrt dargestellt. Bis zum 12. Juni soll über den Antrag entschieden werden, melden die Samstags-FAZ (Timo Frasch) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

GBA – Beobachtungvorgang zu Drohnen: Signale für US-Drohnen zur gezielten Tötung von Terroristen werden wohl über Ramstein geleitet. Der Generalbundesanwalt hat dazu nun einen sogenannten Beobachtungsvorgang eingeleitet, hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen das Völkerstrafrecht. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werde derzeit jedoch keine Grundlage gesehen, berichtet der Spiegel (Matthias Gebauer/Sven Röbel).

LG Leipzig – Chlorephedrin: Die Ermittlungsbehörden hatten im vergangenen Herbst 2,9 Tonnen des legal handelbaren Stoffs Chlorephedrin sichergestellt und so den mutmaßlichen Weiterverkauf und die Verarbeitung zu 2,3 Tonnen Chrystal Meth verhindert. Die Staatsanwaltschaft hat wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Anklage erhoben. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist jedoch fraglich, da Billigung fremder Betäubungsmitteldelikte ebenso wenig strafbar ist, wie versuchte Beihilfe. Darauf habe das Landgericht Leipzig die Verfahrensbeteiligten laut Spiegel (Steffen Winter) hingewiesen. Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Aufrechterhaltung der Haftbefehle werde in den kommenden Tagen erwartet.

StA-Neuruppin – Flughafen BER: Im Verfahren um die Korruptionsvorwürfe beim Bau des Berliner Flughafens sitzt ein frühere Bereichsleiter des Flughafens wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Mitarbeiter der Firma Imtech gegen die ebenfalls ermittelt wird, befinden sich mangels Fluchtgefahr weiterhin auf freiem Fuß, meldet die Montags-FAZ.

LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess: Die FAS (Alexander Haneke) schreibt über den Lüneburger Auschwitzprozess, der vor allem auch eine Auseinandersetzung der deutschen Justiz mit sich selbst und der verschleppten Aufarbeitung sei.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Die Montags-FAZ (Christine Scharrenbroch) fasst den Stand des Prozesses um das Bankhaus Sal. Oppenheim und die Vorwürfe zusammen. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten und drei Jahren und sechs Monaten für die frühere Führungsriege der Bank. Für den Immobilienentwickler Esch wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Mai – 1. Juni 2015: Post an Wulff erlaubt – neues Recht im Juni – Tür stoppt Diebin . In: Legal Tribune Online, 01.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15696/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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