Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2013: EU will Raucher schocken – BVerfG hegt Sympathien für Filmförderung – Piraten bekämpfen Drei-Prozent-Hürde

09.10.2013

Justiz

BVerfG – Filmförderung: Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der deutschen Filmförderung verhandelt. Über die Verhandlung in Karlsruhe und die Hauptargumente der beschwerdeführenden Kinokette UCI sowie der Bundesregierung berichtet die taz (Christian Rath). Das Handelsblatt (Julian Kutzim) präsentiert die Stellungnahme der Schauspielerin Iris Berben, die als Präsidentin der Deutschen Filmakademie für die Beibehaltung der Förderung streitet. Laut zeit.de deutete das Gericht während der Verhandlung Sympathien für die Filmförderung an.

lto.de (Claudia Kornmeier) führt ein Interview mit dem Filmrechtler Patrick Jacobshagen, der dem Verfahren keine Erfolgschancen einräumt.

BVerfG – Drei-Prozent-Hürde: Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage wegen der vom Bundestag beschlossenen Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen Parlament eingereicht, nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz am Montag unterzeichnet hatte. spiegel.de berichtet knapp.

BGH zu Erbscheinen bei Bankgeschäften: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken von Verbrauchern nicht das Vorlegen eines Erbscheins verlangen dürfen, wenn diese Zugriff auf das Konto Verstorbener erlangen wollen. Ein Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament reichten als Nachweis aus. spiegel.de fasst das Urteil knapp zusammen.

LG Hagen – NS-Kriegsverbrecherprozess: spiegel.de (Jörg Diehl) berichtet über einen NS-Kriegsverbrecherprozess vor dem Landgericht Hagen. Angeklagt ist ein ehemaliger SS-Mann, der einen niederländischen Widerstandskämpfer ermordet haben soll. Zentral sei die Frage, ob dem Angeklagten in dem Indizienprozess Heimtücke nachgewiesen werden könne – die Tat sei heute wegen Verjährung nur noch strafbar, wenn Mord und nicht bloß Totschlag vorliege.

OLG München – NSU-Prozess: Wie im Vorfeld erwartet worden war, ist die Aussage einer Zeugin, die Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, auf dem Grundstück eines Nachbars in Dortmund gesehen haben will, durch die Aussagen des Nachbarn und seiner Ehefrau in Zweifel gezogen worden. Die taz (Andreas Speit) berichtet.

LAG Hamm zu mittelbarer Diskriminierung: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat einer Bewerberin einen Entschädigungsanspruch auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes zugesprochen, weil diese mittelbar wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei. Auf den an sie zurückgesandten Bewerbungsunterlagen fand sich neben der Angabe "Verheiratet, ein Kind" der handschriftliche Vermerk "7 Jahre alt!". Darin sah das Gericht ein ausreichendes Indiz für eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts, berichtet blog.beck.de (Christian Rolfs).

LSG Hessen zu Privat-Pflege: Privatpersonen, die mehr als 14 Stunden in der Woche einen nahen Angehörigen pflegen, haben Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen durch die Pflegeversicherung. Das hat laut FAZ (Corinna Budras) das Landessozialgericht Hessen entschieden. Zum Nachweis reiche die Führung eines Pflegetagebuchs. Auch lto.de fasst das Urteil zusammen.

EuGH zu EU-Antiterror-Liste: Nele Yang diskutiert auf juwiss.de die bereits im Juli ergangene "Kadi II"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Rechtsschutz gegen die Aufnahme einer Person in EU-Antiterrorlisten auf Grundlage von Sanktionsentscheidungen des UN-Sicherheitsrats. Dabei problematisiert sie vor allem den individuellen Zugang zu den einer Listung zugrundeliegenden Geheimdienstinformationen und äußert Bedenken hinsichtlich der vom Gerichtshof in einem obiter dictum erwogenen Nutzung von "in-camera"-Verfahren unter Ausschluss von Betroffenen und Öffentlichkeit.

Untersuchungshaft in Wirtschaftsverfahren: Die SZ (Klaus Ott) beschäftigt sich anlässlich einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg mit der in Wirtschaftsverfahren häufig angeordneten Untersuchungshaft. Diese werde mit Flucht- oder Verdunkelungsgefahr begründet, laut einem Strafverteidiger aber "de facto häufig als Beugehaft missbraucht". Staatsanwälte verwehrten sich gegen solche Vorwürfe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2013: EU will Raucher schocken – BVerfG hegt Sympathien für Filmförderung – Piraten bekämpfen Drei-Prozent-Hürde . In: Legal Tribune Online, 09.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9761/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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